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maffe

Unregistered

21

Monday, January 15th 2007, 11:51am

Quoted

Original von Rick
Es gibt eine Klausel wonach die 14 Tage Widerrufsrecht verfallen, sobald man ausserhalb der Testzeit die Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder hinnimmt, dass der Dienstleister die Dienstleistung leistet....
Das halte ich für eine recht gewagte Äußerung in einer AGB.


Hm, sowas hatte ich bei meinem früheren Hoster … man konnte dort angeben, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet, und dafür wurde halt die Domain sofort registriert. Sonst hätte man wohl 2 Wochen warten müssen. Naja, die zahlen ja auch für ein Jahr bei der DENIC im Voraus. Trotzdem irgendwie komisch. Aber billig :D

absynth

Gründervater

  • "absynth" is male

Posts: 666

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Location: Hannover

Occupation: M. SC. Informatik

22

Wednesday, January 17th 2007, 11:55pm

Quoted

Original von Rick
Es gibt eine Klausel wonach die 14 Tage Widerrufsrecht verfallen, sobald man ausserhalb der Testzeit die Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder hinnimmt, dass der Dienstleister die Dienstleistung leistet....
Das halte ich für eine recht gewagte Äußerung in einer AGB.


Aber auch nur Du.

Quoted

Original von Bundesregierung
§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die-se selbst veranlasst hat.
I refuse to submit
To the god you say is kind
I know what's right, and it is time
It's time to fight, and free our minds
http://www.christopher-kunz.de/

Rick

Mädchen

  • "Rick" is male

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Location: ::1/128

Occupation: Forentroll

23

Thursday, January 18th 2007, 8:39am

hmm, stimmt, die ausdrückliche zustimmung steht da, das sollte reichen, aber bei so langen Vertragslaufzeiten, füllt es mich trotzdem etwas mit Skepsis.

Sometimes you've got to ask yourself: Is xkcd shitty today?

neweb

Erfahrener Schreiberling

  • "neweb" is male

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Location: Hannover

24

Thursday, January 18th 2007, 8:57am

Als Student solltest du allgemein einen Beratungshilfeschein bekommen, wenn du nicht zu viel nebenbei verdienst. Damit musst du für eine Rechtsberatung nichts zahlen.

An deiner Stelle würde ich einfach so schnell wie möglich zum Anwalt gehen und so lange nicht bezahlen, weil du ansonsten das Geld nie wieder siehst (Sobald du bezahlst, nimmst du den Vertrag an und kommst da nicht wieder raus).

Wenn du einen Beratungshilfeschein bekommst, zahlt der Staat für dich die Anwaltskosten (bzw. der Anwalt darf noch 10 Euro von dir nehmen und muss sich mit insgesammt 40 Euro zufrieden geben).

Leider gibt es viele Anwälte die einen versuchen los zu werden, wenn man mit einem solchen Schein bei ihnen auftaucht, auch wenn sie einen damit beraten müssen.

Du kannst natürlich auch zu den Verbraucherzentralen gehen, damit habe ich aber eher weniger gute Erfahrungen gemacht.

<edit>
So... nun hab ich mir doch glatt mal die Seite angesehen. Also ich finde, dass es relativ deutlich da steht, dass die Nutzung 7 Euro im Monat kostet. Das steht ja direkt neben dem Anmeldeformular.

Interessant ist jedoch, dass im ersten Moment überhaupt nicht ersichtlich ist, um was es sich bei dem Angebot wirklich handelt. Es wird der anschein Erweckt, man könne MP3s und Videos runter laden, doch davon findet sich in den AGBs überhaput nichts. Alles was die Seite her gibt, ist den Link mit den Inhalten:
Anleitungen
Programme
Tools

Du solltest dir rechtlichen Rat holen und zwar möglichst schnell.

Vielleicht kommst du dann da raus, ohne den vollen Betrag zahlen zu müssen...
</edit>
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.

This post has been edited 2 times, last edit by "neweb" (Jan 18th 2007, 9:16am)


25

Thursday, January 18th 2007, 3:30pm

Quoted

Original von neweb
Als Student solltest du allgemein einen Beratungshilfeschein bekommen, wenn du nicht zu viel nebenbei verdienst. Damit musst du für eine Rechtsberatung nichts zahlen.

Das stimmt. Man geht zur:
Rechtsantragsstelle
im Amtsgericht Hannover (hinterm Hauptbahnhof)
Volgersweg 1
Zimmer 2004 (Altbau)
30175 Hannover
Tel. 0511 / 347 - 23 30
Sprechzeiten:
Mo–Fr 9.00–12.00 Uhr

Wenn du nicht viel Geld verdienst, Student bist und keine Aktien, Wertpapiere... hast, kiregst du nen Beratungsschein.
Am besten schon vor 9 Uhr hin und ne Nummer ziehen.
War gestern da und eben beim Anwalt.
Bin mit 1,93 pro mille aufem Fahrrad angehalten worden und jetzt laeuft nen Ermittlungsverfahren gegen mich...

Quoted


Wenn du einen Beratungshilfeschein bekommst, zahlt der Staat für dich die Anwaltskosten (bzw. der Anwalt darf noch 10 Euro von dir nehmen und muss sich mit insgesammt 40 Euro zufrieden geben).

Du zahlst 10 Euro. Jedoch der Anwalt bekommt 70 Euro plus Umsatzsteuer etc.

Quoted


Leider gibt es viele Anwälte die einen versuchen los zu werden, wenn man mit einem solchen Schein bei ihnen auftaucht, auch wenn sie einen damit beraten müssen.

Das soll eher die Ausnahme sein. Jedoch wuerde ich das schon bei der Anmeldung beim Anwalt anmerken.

neweb

Erfahrener Schreiberling

  • "neweb" is male

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Location: Hannover

26

Thursday, January 18th 2007, 4:37pm

Quoted

Original von Jules
Du zahlst 10 Euro. Jedoch der Anwalt bekommt 70 Euro plus Umsatzsteuer etc.

Das ist falsch. Für eine reine Beratung bekommt der Anwalt nur 10 Euro vom Staat.

Quoted


Das soll eher die Ausnahme sein. Jedoch wuerde ich das schon bei der Anmeldung beim Anwalt anmerken.

Es gibt schon einige, die keine Beratungshilfemandanten nehmen wollen. Da bekommt man dann einen Termin in 6 Monaten oder man sieht den Anwalt dann bei der Gerichtsverhandlung das erste mal (Prozesskostenhilfe).

Quoted


Das stimmt. Man geht zur:
Rechtsantragsstelle
im Amtsgericht Hannover (hinterm Hauptbahnhof)
Volgersweg 1
Zimmer 2004 (Altbau)
30175 Hannover
Tel. 0511 / 347 - 23 30
Sprechzeiten:
Mo–Fr 9.00–12.00 Uhr

Wenn du nicht viel Geld verdienst, Student bist und keine Aktien, Wertpapiere... hast, kiregst du nen Beratungsschein.
Am besten schon vor 9 Uhr hin und ne Nummer ziehen.
War gestern da und eben beim Anwalt.


Es gibt auch Anwälte, die diese Scheine beim Amtsgericht einreichen. Dann muss man nicht selbst hin gehen. Man sollte zum Stellen des Antrages alle notwendigen Unterlagen, wie Mietvertrag, etc mitbringen, der wird nämlich angerechnet.

Schneller geht das ganze, wenn man sich den Schein aus dem Internet ausdruckt.
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.

This post has been edited 1 times, last edit by "neweb" (Jan 18th 2007, 4:40pm)


27

Thursday, January 18th 2007, 7:21pm

Quoted

Original von neweb

Quoted

Original von Jules
Du zahlst 10 Euro. Jedoch der Anwalt bekommt 70 Euro plus Umsatzsteuer etc.

Das ist falsch. Für eine reine Beratung bekommt der Anwalt nur 10 Euro vom Staat.

Man ich war doch gestern beim Rechtspruefer von der Rechtsstelle im Amtsgericht und hab mit ihm ueber alles geschnakt.
Fuer den Beratungsschein kriegt der Anwalt bis zu 70 Euro erstattet!!!!!
Du zahlst selbst eine Schutzgebuehr von 10 Euro direkt an den Anwalt!!!!!!!!

Wenn der Anwalt natuerlich 700 Euro verlangt ist es ja verstaendlich, dass er dich nicht beraten will.

Lucky

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Location: Dresden

Occupation: Um ein bißchen mehr Ahnung zu haben als andere

28

Friday, January 19th 2007, 3:57pm

Was disskutiert Ihr da noch, der Threadersteller scheint kein Problem mehr zu haben, er hat sie nicht gemeldet.
no risk no fun, no brain no pain nor gain

neweb

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  • "neweb" is male

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29

Friday, January 19th 2007, 4:07pm

Quoted

Original von Jules
Man ich war doch gestern beim Rechtspruefer von der Rechtsstelle im Amtsgericht und hab mit ihm ueber alles geschnakt.
Fuer den Beratungsschein kriegt der Anwalt bis zu 70 Euro erstattet!!!!!
Du zahlst selbst eine Schutzgebuehr von 10 Euro direkt an den Anwalt!!!!!!!!

Wenn der Anwalt natuerlich 700 Euro verlangt ist es ja verstaendlich, dass er dich nicht beraten will.


Sorry... Tipfehler. Er bekommt für eine reine Beratung nur 40 Euro.
Mehr gibt es erst wenn er tätig wird.
Und wenn er tätig wird, kann man auch mehr als 70 Euro bekommen. Auch wenn die Rechtsprüfer auf höhere Abrechnungen gerne komisch reagieren, geht das mit Begründung schon.

Und die 10 Euro bezahlst du selbst an den Anwalt. Richtig.

Da ich regelmäßig Beratungshilfescheine für meine Freundin bei Gericht abgebe, weiß ich das relativ genau.
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.

This post has been edited 1 times, last edit by "neweb" (Jan 19th 2007, 4:10pm)


maffe

Unregistered