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http://www.uni-hannover.de/de/aktuell/online-aktuell/news/03506/
Das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover weist Studierende auf wichtige Punkte im Falle einer geplanten Beurlaubung hin: Während einer Beurlaubung dürfen laut Immatrikulationsordnung keine Studien- oder Prüfungsleistungen abgelegt werden, das heißt, Studierende dürfen sich nicht beurlauben lassen, wenn sie Prüfungen ablegen wollen. Dazu gehören auch Diplom- und Bachelorarbeiten. Studierende, die bereits einen Antrag auf Beurlaubung gestellt haben und beabsichtigen, im Sommersemester Prüfungen abzulegen, können die Beurlaubung noch bis Montag, 30. April 2007 in eine Rückmeldung umwandeln.
Weitere Informationen:
www.uni-hannover.de/de/studium/immatrikulation/rueckmeldung
Servicetelefon: +49 511.762-2020 (montags bis donnerstags 9 -17 Uhr, freitags 9 -15 Uhr).
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Original von metalhen
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Dazu gehören auch Diplom- und Bachelorarbeiten.
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Original von Ray-D
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Dazu gehören auch Diplom- und Bachelorarbeiten.
Masterarbeiten gehören nicht dazu?
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