Quoted
Prüfung Informatik und Elektrotechnik :
- Notwendig ist eine Prüfungsvorleistung : Teilnahme an Vorlesung & Übung. Vorführung der eigenständig erarbeiteten Lösungen von Übungsaufgaben
- Klausur
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Explizit ist dies in der Prüfungsordnung nicht formuliert. Aber es kommt wohl dadurch zustande, daß die Prüfungsform eindeutig durch den LVK festgelegt wird: in diesem Beispiel also Klausur. Die Prüfungsordnung erlaubt die Ergänzung dieser Prüfungsleistung um Testate, allerdings mit der Einschränkung, daß die Prüfung auch ohne die Testatleistung bestanden werden können muß. Die einzige Möglichkeit, "Prüfungsvorleistungen" in dieses Schema einzuordnen, ist also, diese als Testatleistungen aufzufassen.Quoted
Original von Torrero
Quoted
Prüfung Informatik und Elektrotechnik :
- Notwendig ist eine Prüfungsvorleistung : Teilnahme an Vorlesung & Übung. Vorführung der eigenständig erarbeiteten Lösungen von Übungsaufgaben
Nicht das ich daran jetzt was auszusetzen hätte, aber ist das Verlangen so einer Vorleistung nach unserer Prüfungsordnung nicht verboten ?
This post has been edited 2 times, last edit by "Joachim" (Apr 24th 2007, 8:06am)