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neweb

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21

Friday, May 25th 2007, 10:55pm

Übrigens plant die Bundesregierung nun die Herstellung von Küchenmessern zu verbieten da vor kurzem erst wieder ein Ehemann von seiner Frau mit selbigem erstochen wurde.

Daher sollen in Zukunft sowohl auf Herstellung als auch auf den Verkauf von Küchenmessern empfindliche Gefängnisstrafen stehen...

und denail...
du hast die wichtigsten der RCE-Community vergessen:
Das sind dieser und dieser debugger hier...

Nicht zu vergessen der gute neue Syser der ja SoftICE ersetzt und auf http://www.microsoft.com/whdc/devtools/d…ng/default.mspx darf man sicher auch nicht mehr verlinken...

Naja. Etwas gutes hat das ganze ja: Outsourcing lohnt sich wieder. Vielleicht sollte man doch eine Firma in Indien auf machen...
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.

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neweb

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22

Friday, May 25th 2007, 11:07pm

Ach so nebenbei:

http://www.bsi.de/produkte/boss/index.htm

Naja... noch dürfen wir ja sammeln und nutzen... das Gesetz ist ja noch nicht durch den Bundesrat...
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.

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DrChaotica

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23

Friday, May 25th 2007, 11:44pm

Quoted

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quoted

Auch nach der Neufassung des Tatbestandes ist die Verschaffung des Zugangs zu Daten unter Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen nur strafbewehrt, wenn der Täter unbefugt
handelt. Nicht strafbar ist daher z. B. das Aufspüren von Sicherheitslücken im EDVSystem
eines Unternehmens, soweit der „Hacker“ vom Inhaber des Unternehmens mit
dieser Aufgabe betraut wurde.

Quoted

Daher wird in Absatz 1 Nr. 2 vorgeschlagen, die Vorbereitung einer Straftat nach §§ 202a
und 202b StGB durch Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder
sonst Zugänglichmachen von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer
solchen Tat ist, unter Strafe zu stellen.


Hab es nur mal so überflogen. Erstmal, aus D auswandern reicht ja gar nicht...
Aber ich weiß nicht... die Absicht dieser Gesetzesvorlage ist doch ziemlich deutlich, oder? Juristen, die Disassembler, Debugger, etc. dazuzählen wollen, müssten schon sehr phantasievoll und außerdem ziemlich dämlich sein. Und sowelche Anwälte gibt es ja nicht. äh.
Ach, wenn in ein paar Jahren auch endlich alle wissen was ein Mausklick ist, lösen sich diese Probleme bestimmt von alleine. Die Vorlage ist einfach etwas zu ungenau, die haben das bestimmt gar nicht verstanden.

julianr

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24

Saturday, May 26th 2007, 3:00am

Der CCC hat übrigens seine ganz eigene Theorie dazu.

http://www.ccc.de/updates/2007/paragraph-202c?language=de

Ich glaube/hoffe zwar, dass der Bundestrojaner sich totlaufen wird und damit nicht unbedingt etwas zu tun hat, bedenklich ist aber die erwähnte White-Liste für ausgewählte "Sicherheitsdienstleister". Impliziert doch nichts anderes als: Die ungelisteten Firmen/Personen dürfen diese Tools wirklich GAR NICHT (auch nicht zu konstruktiven Zwecken) haben o_O
Habe allerdings keinen Redemitschnitt von Schäuble beim BSI gefunden, also genieße ich das mal mit Vorsicht.



DrChaotica:
Wenn man eine bösartige Absicht jetzt mal beim Schreiben/Bereitstellen festmachen könnte... klingt für mich so, als wäre im Zweifel die Art des Programms entscheidend. Und die ist bei nmap halt schon schlimm genug. Und selbst wenn sich durch ein Wunder kein Kläger finden sollte, ist es irgendwie kein tolles Gefühl, in einer Grauzone herumzulaufen. Ähnlich ätzend wie Softwarepatente, imho.

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DrChaotica

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25

Saturday, May 26th 2007, 11:37am

Quoted

Original von julianr
Wenn man eine bösartige Absicht jetzt mal beim Schreiben/Bereitstellen festmachen könnte... klingt für mich so, als wäre im Zweifel die Art des Programms entscheidend. Und die ist bei nmap halt schon schlimm genug. Und selbst wenn sich durch ein Wunder kein Kläger finden sollte, ist es irgendwie kein tolles Gefühl, in einer Grauzone herumzulaufen. Ähnlich ätzend wie Softwarepatente, imho.

Ja, diese Grauzone ist echt unangenehm. Wenn es ums Durchbringen von Gesetzen für IT geht, werden die verantwortlichen Abgeordneten doch ziemlich weltfremd....das wurde vom CCC dann ja auch treffend als 'große Koalition der Ahnungslosen' bezeichnet ^^
Dabei ist die Informationstechnik gar nicht völlig auf dem Nichts aufgebaut, diesen ganzen Kram braucht man doch nur mit den rechtlichen Grundlagen für Schlüsseldienste oder so etwas zu vergleichen. Dort ist es bestimmt auch nicht legal, Anleitungen oder Geräte zum Öffnen von Schlössern des Typs XY zu verbreiten, aber man nimmt den Fachleuten doch auch nicht ihre Berufsgrundlage weg, indem man allein schon den Besitz oder die Herstellung der nötigen Werkzeuge kriminalisiert. Oder zumindest eine rechtliche Grauzone dafür erzeugt. Und eine Zertifizierung von 'TrustedSchlüsseldiensten' (...natürlich nicht, um sicherzustellen, dass der Universalöffner vom Geheimdienst überall funzt...) gibts bestimmt auch nicht, absurd.
Allerdings müsste man dann auch sagen, dass das Konzept von Portscannern auch nicht so ganz sauber ist...niemand würde es gutheißen, wenn irgendwelche Typen vor deinen Fenstern und Türen stehen, anklopfen, und an deiner Reaktion auch noch herausfinden wer gerade zu Hause ist. Selbst wenn der Hausbesitzer noch so dumm ist und ich ihn anders nicht vor die Tür locken kann um ihn sein lebensnotwendiges Bofrost zu bringen. Dann eher diese verhungern lassen, um endlich Platz für Systeme mit vernünftigen Sicherheitsgrundlagen zu haben...
Naja, genug wegabstrahiert für heute... ^^

neweb

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26

Saturday, May 26th 2007, 12:07pm

Quoted

Original von DrChaotica
Dabei ist die Informationstechnik gar nicht völlig auf dem Nichts aufgebaut, diesen ganzen Kram braucht man doch nur mit den rechtlichen Grundlagen für Schlüsseldienste oder so etwas zu vergleichen. Dort ist es bestimmt auch nicht legal, Anleitungen oder Geräte zum Öffnen von Schlössern des Typs XY zu verbreiten, aber man nimmt den Fachleuten doch auch nicht ihre Berufsgrundlage weg, indem man allein schon den Besitz oder die Herstellung der nötigen Werkzeuge kriminalisiert. Oder zumindest eine rechtliche Grauzone dafür erzeugt. Und eine Zertifizierung von 'TrustedSchlüsseldiensten' (...natürlich nicht, um sicherzustellen, dass der Universalöffner vom Geheimdienst überall funzt...) gibts bestimmt auch nicht, absurd.


Das stimmt so nicht. Das Verkaufen, Herstellen, Verbreiten und Besitzen von Gerätschaften zum Öffnen von Schlössern ist in Deutschland nicht verboten.
Ich habe mit grade erst ein Pickset vom SSDeV bestellt:
http://www.ssdev.org/SSDeV/start.php

Interessant, eh?
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.


DrChaotica

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27

Saturday, May 26th 2007, 12:49pm

Echt, ist ja krass. Cool.
Das bereitet mir ganz schön Kopfschmerzen bei dem Versuch, gedanklich keinen Unterschied zwischen elektronischen und mechanischen Sicherheitsystemen machen zu wollen... äh, ab wieviel Elektronik in einem Schloß darf ich dann nicht mehr...*aua*
Naja, also einfach ne Digitalanzeige ins Zahlenschloß rein, und das unautorisierte Rumdrehen daran zählt daran als versuchtes Ausspähen einer computerisierten Sicherheitseinrichtung ->ein Jahr Knast. Klasse, das wäre ne prima Falle für diese Typen, die einem immer die Ventile abdrehen... ;)

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migu

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28

Saturday, May 26th 2007, 1:08pm

Quoted

Original von neweb
Ich habe mit grade erst ein Pickset vom SSDeV bestellt:
*auchhabenwill*
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

neweb

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Saturday, May 26th 2007, 4:04pm

Quoted

Original von migu

Quoted

Original von neweb
Ich habe mit grade erst ein Pickset vom SSDeV bestellt:
*auchhabenwill*


Vorsicht ;)

Die sind verdammt teuer... ;)

Aber es lohnt sich... das ist ne ordentliche Qualität...
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