Quoted
Original von Joachim
Weiteres Beispiel: Unsere Fakultät hat derzeit zwei oder drei (bin mir nicht ganz sicher) Stellen für Lecturer zu besetzen, die dann die Lehre unterstützen sollen. Insbesondere bedeutet dies, daß mehr Lehrveranstaltungen als bisher angeboten werden können.Quoted
Original von Markus
Kleines Beispiel: Nach meinen Infos wurden zB zusätzliche Korrektoren für Programmieren I (Scheme) durch die Studiengebühren bezahlt
So wie ich es mitbekommen habe, gibt es ziemlich strenge Auflagen, für was die Studiengebühren verwendet werden dürfen. Ich bin mir daher ziemlich sicher, daß keine Studiengebühren in der Verwaltung versickern.
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Dieses Argument kenne ich. Weiß jemand von konkreten Beispielen, in denen eine derartige Umverteilung stattfand?Quoted
Original von Mac
In den Auflagen taucht aber glaube ich nicht auf, ob nicht auch Geld von bestimmten Bereichen neu verteilt werden darf. So kann man z.B. bisherige Gelder aus der Lehre abziehen, Studiengebühren dafür rein packen. Also einfach ein neues Label drauf.
Quoted
Original von Kaos
[...]
a.) auf schriftlichen Antrag von mindestens
1 v.H. Studierenden
[...]
(5) Die Vollversammlung wählt sich ein Sitzungspräsidium.
[...]
Quoted
Original von Mac
Der Asta bekommt in der Regel den Auftrag eine VV einzuberufen und kann das ganze erst einmal kommissarisch leiten. Benötigt jedoch für die Weiterführung die Legitimation der Versammlung.
Quoted
Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.