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  • "Schokoholic" is male

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21

Saturday, October 20th 2007, 6:21pm

Naja, die Klausur war nicht soo schwer. Teilweise multiple Choice, teils musstest du aber auch Sachen aus dem BGB nachsehen und die unterschiede zwischen zwei Paragraphen erklären, oder sagen wie das mit der Gewähleistung ist, wenn XYZ passiert.

Wie die Statistik war, kann ich dir leider nicht sagen. Wenn es eine gab, dann habe ich sie nicht gesehen *die anderen hier anguck*. Ich glaub aber nicht, dass sehr viele durchgefallen sind...

Jojo

Trainee

  • "Jojo" is male

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22

Sunday, October 21st 2007, 3:47pm

Danke fuer das Info und fuer das Korrigieren von dem Offtopic. Habe nicht darauf geachtet ;)

Ithaqua

Zuhörer

  • "Ithaqua" is male

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23

Monday, February 18th 2008, 12:15pm

Ich hab mal eine kleine Frage zum exakten Klausurtermin.

In der Liste der Prüfungstermine vom Prüfungsamt steht der 21.02 von 14:00-17:30. Ich denke mal, daß dies nur ein vorläufiger Termin ist und der eigentliche Termin irgendwie an mir vorbei gegangen ist. Kann mir evtl. jemand den exakten Termin mitteilen?

Gruß, Ithaqua.

Ivan

Trainee

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24

Monday, February 18th 2008, 5:09pm

hi,

hatte nachgefragt bei herrn bode..klausur ist am 21.2 ab 14:00h im MM-Hörsaal..

greetz,

ivan

Jojo

Trainee

  • "Jojo" is male

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25

Monday, February 18th 2008, 6:01pm

Hi,
habe eine Frage zu den Faellen die in dem Skript sind. Einige sind nur erwaehnt und da in Klammern bestimmte Absaetze zitiert( nur einzelne Faelle sind in Details besprochen). Kommen in der Klausur solche Aufgaben wo man einen ganzen Fall loesen muss und von BGB Absaetze zitieren muss um zu beweisen dass der Fall eine od. andere Loesung hat ?

Gruesse

Mona

Praktikant

  • "Mona" is female

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26

Monday, February 18th 2008, 9:20pm

Hm, sicher dass die Klausur im MM-Hörsaal stattfindet?

In der Klausurtermine-Liste steht ja E 415, E 001 drin. Und ich habe auch nicht mitbekommen, dass Hr. Bode einen anderen Raum genannt hätte... Würde ungern am Donnerstag vorm falschen Raum stehen ;)

Ivan

Trainee

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27

Monday, February 18th 2008, 9:34pm

hi mona,

joa ich weiss..aber herr bode hat mir gemailt im MM-Hörsaal..also denk i wirds stimmen..was denkst du? naja und sonst stehst ja net allein vorm falschen raum gell ;p

cya,

ivan

Benjamin

Segelnder Alter Hase

  • "Benjamin" is male

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28

Tuesday, February 19th 2008, 9:38am

Herr Bode ist sich wohl selbst noch nicht so sicher. Gerade bekam der Fachrat eine Email vom Studiendekanat als CC, wo ihm auf Anfrage mitgeteilt wurde, was der Stand der Dinge ist. Es muss also tatsächtlich noch geklärt werden. Also aufmerksam sein!

Quoted from "Email von A. Vais"

die Räume E001 und E 415 (Hauptgebäude) sind für die Prüfung schon im September reserviert worden.
Der MM-Hörsall ist frei (die Reservierung für MMH läuft über Herr Jankowski).
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

Jojo

Trainee

  • "Jojo" is male

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29

Tuesday, February 19th 2008, 2:11pm

das ist die letzte Mail von Herrn Bode:

Quoted



Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Klausur wird geschrieben am *21.2. ab 14:00 Uhr* in den Räumen *E001 und E 415 (Hauptgebäude) *und nicht im MM-Hörsaal:**

http://www.dbs.uni-hannover.de/fbinf/pru…ne_WS200708.pdf

Ich bitte Sie, die Information weiterzugeben.

Die Fragen in der Klausur werden so gestellt sein, dass Sie sie beantworten können. Sollten Unklarheiten auftauchen, können Sie während der Klausur fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bode



Viel Erfolg !

Mona

Praktikant

  • "Mona" is female

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30

Tuesday, February 19th 2008, 2:31pm

Ok, vielen Dank für die Info :)

Jojo

Trainee

  • "Jojo" is male

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31

Tuesday, February 19th 2008, 3:24pm

hat jemand einen Vorschlag wie diesen Fall geloest werden kann :


B kauft für seine Lebensgefährtin einen Ring
und erklärt dem Verkäufer, dass er als Dank
für ihre Treue gedacht sei. Als B nach Hause
kommt, muss er feststellen, dass das
Gegenteil der Fall ist. B will den Ring
zurückgeben. Geht das ?

Ich denke dass dies ein Motivirrtum ist , da der arme Mann in seiner Willensbildung in Irrtum geraten ist und nicht in seiner Willenserklaerung. Wie meint ihr ?

Gruesse!

Jannis

Trainee

  • "Jannis" is male

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32

Tuesday, February 19th 2008, 4:33pm

Ich würde auch sagen, dass ein Motivirrtum vorliegt und er den Ring nicht zurückgeben darf...

DarkWolve

Trainee

  • "DarkWolve" is male

Posts: 36

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Occupation: das frag ich mich auch o___O

33

Tuesday, February 19th 2008, 4:51pm

Hey leutz,

ich hab im Internet eine Klausur gefunden vom WS 03/04
gibt es noch weitere Klausuren? evtl aus 04/05, 05/06 und 06/07 ?

Raptor

Praktikant

  • "Raptor" is male

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34

Tuesday, February 19th 2008, 5:35pm

hat jemand einen Vorschlag wie diesen Fall geloest werden kann :


B kauft für seine Lebensgefährtin einen Ring
und erklärt dem Verkäufer, dass er als Dank
für ihre Treue gedacht sei. Als B nach Hause
kommt, muss er feststellen, dass das
Gegenteil der Fall ist. B will den Ring
zurückgeben. Geht das ?
Natürlich geht das. Ich kann dem Verkäufer sonstwas erzählen. Die Erwähnung "Treuebeweis" ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags und demnach unerheblich. Das hat nichts mit Irrtum zu tun.

dino

Trainee

  • "dino" is male

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Date of registration: Oct 6th 2007

Location: 127.0.0.1

35

Tuesday, February 19th 2008, 5:47pm


hat jemand einen Vorschlag wie diesen Fall geloest werden kann :


B kauft für seine Lebensgefährtin einen Ring
und erklärt dem Verkäufer, dass er als Dank
für ihre Treue gedacht sei. Als B nach Hause
kommt, muss er feststellen, dass das
Gegenteil der Fall ist. B will den Ring
zurückgeben. Geht das ?
Natürlich geht das nicht. Ich kann dem Verkäufer sonstwas erzählen. Die Erwähnung "Treuebeweis" ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags und demnach unerheblich. Das hat nichts mit Irrtum zu tun.
fixed.
See the pyramids around the Nile
Watch the sun rise
From the tropic isle

Raptor

Praktikant

  • "Raptor" is male

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36

Tuesday, February 19th 2008, 6:47pm

Wenn du schon so überzeugt davon bist, das es nicht geht, mögest du mir bitte die gesetzliche Grundlage dafür nennen.

Ich meine mich nämlich daran zu erinnern, dass ich höchstpersönlich diese Frage in der Vorlesung beantwortet habe und Herr Bode damit einverstanden gewesen ist.

Ich kann, wenn du magst, auch heute Abend mal nen Kumpel fragen, der bald das sehr erfolgreich das 6. Semester Jura studiert. Dann wissen wirs genau. ;)

This post has been edited 1 times, last edit by "Raptor" (Feb 19th 2008, 6:50pm)


Jessie

Unregistered

37

Tuesday, February 19th 2008, 7:16pm

Hmmm, also ich meine mich zu erinnern, dass Verkäufer/Kaufhäuser etc. überhaupt nichts zurücknehmen müssen.
Wenn sie es trotzdem tun, dann nur aus Kulanz, aber nicht aufgrund eines Gesetzes.

Nur wenn über Internet/Katalog/Telefon bestellt wird greift das Fernabsatzgesetz und der Verkäufer muss die Ware innerhalb von zwei Wochen zurücknehmen, weil der Käufer sie nämlich vorher nicht in Natura gesehen hat.

Anders ist es, wenn es sich um Sonderanfertigungen handelt, also z.B. noch eine Gravur drin ist, dann muss der Verkäufer natürlich nichts zurücknehmen. Aber frag mich nicht nach den genauen Paragraphen... ;)

Viel Spaß noch beim Lernen!
Jessie


@Raptor: Ja, frag doch mal Deinen Jura-Kumpel, vielleicht weiß der Genaueres...würde mich jetzt auch interessieren.

Jojo

Trainee

  • "Jojo" is male

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38

Tuesday, February 19th 2008, 7:16pm

so wuerde dann reichen wenn ich in der Klausur schreibe dass es nicht geht od muss ich meine Behauptung beweisen mit Paragraphen? Oder rein formal begruenden ?

D-Style

Unregistered

39

Wednesday, February 20th 2008, 6:14am

Ich kann dem Verkäufer sonstwas erzählen.
*Räusper* Es geht aber nicht darum, dem arglosen Verkäufer "sonstwas" zu erzählen, sondern als brave pseudo-Juristen gehen wir von der Wahrheit aus. Und die Frage die sich basierend auf der Wahrheit stellt ist ganz einfach:
Liegt ein Anfechtungsgrund vor?
Im Skript stehen "Verschreiben, Vergreifen, Versprechen" als gegebene Gründe. Bei fehlender Treue handelt es sich hingegen um einen Motivirrtum, wie bereits weiter oben korrekt erwähnt. Und Motivirrtümer schliessen Anfechtungsgründe explizit aus. Steht auch im Skript. Und wenn ichs in der Klausur so habe wie's im Skript steht, will ich mal sehen wer mir das ankreidet...

Bei soviel gestifteter Verwirrung, musste ich mal eingreifen :thumbdown:

Raptor

Praktikant

  • "Raptor" is male

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Occupation: Ex-Informatiker auf Abwegen

40

Wednesday, February 20th 2008, 11:55am

Da ist wohl jemand erpicht darauf, die Recht-Klausur möglichst gut zu schreiben.
Ich meine weniger damit deinen wohlformulierten Beitrag, D-Style (der auch der Wahrheit entspricht - ich hab nachgefragt),
sondern vielmehr den Umstand, dass du zu solch einem Post um viertel nach 6 in der Lage bist.

Möget ihr alle noch fleißig lernen. :D