Senior Schreiberling
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Hier geht es vermutlich um eine "Nachklausur", die bereits im April angeboten wird (siehe Beitrag von miracoli). Soweit ich weiß, sind derartige Klausuren mit unserer Prüfungsordnung unvereinbar. Der vorgesehene Weg ist daher die reguläre Wiederholungsklausur im Folgesemester oder in einem Jahr.Es gibt doch so genannte Verbesserungsversuche. 5 im Bachelor und 2 im Master Studium wenn ich mich recht erinnere...
Hmm mal sehen,ich hatte eine Mail an Frau Koch geschickt um genua das zu fragen. Ob ich in einem Semester/Jahr Bock habe das noch mal alles zu lernen ist eher fraglich aber im April das Ding "mal eben" noch mal mitzunehmen, wäre ja ein geringer Aufwand. Habe bislang aber noch keine Antwort, es kam nur eine automatische Antwort sie sei nicht da und man solle sich an Ihre Kollegin wenden. Das habe ich dann auch versucht, aber da kam eine automatische Antwort sie sei nicht da und man solle sich an Frau Koch wendenoweit ich weiß, sind derartige Klausuren mit unserer Prüfungsordnung unvereinbar. Der vorgesehene Weg ist daher die reguläre Wiederholungsklausur im Folgesemester oder in einem Jahr.
Quoted
Wenn Sie durchgefallen sind und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr haben, können
Sie in bestimmten Studiengängen eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen bevor
Ihre Klausur endgültig bewertet wird. Die Ergänzungsprüfungen zu dieser Klausur
finden am 18.2. statt. Herr Danzmann und ich sind die Prüfer. Erkundigen Sie
sich sofort beim Prüfungsamt, ob Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen
können. Danach können Sie sich bei mir anmelden (bis zum 5.2.2008 ) und einen
genauen Termin bekommen.
(4) In einer Klausur soll der Prüfling nachweisen, dass er in begrenzter Zeit, mit begrenzten Hilfsmitteln und unter Aufsicht mit den geläufigen Methoden des Faches ein Problem erkennen und Wege zu einer Lösung finden kann. Die Klausurdauer beträgt in der Regel 12 bis 25 Minuten pro CP. Zu einer Klausur kann nach Maßgabe des Prüfenden eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten werden. Klausuren sind zu benoten.
Quoted from "Paragraph 15, Absatz 6"
(6) Durch eine bestandene Prüfungsleistung wird dem Kreditpunktekonto des Prüflings die dieser Prüfungsleistung zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten gutgeschrieben. Nicht bestandene Prüfungsleistungen dürfen wiederholt werden, solange die Bachelor- bzw. Master-Prüfung nicht aufgrund der Regelungen des zweiten und dritten Teils dieser Prüfungsordnung endgültig nicht bestanden ist.
Guru
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Gerade die Tatsache, daß eine mündliche Ergänzungsprüfung explizit in der Prüfungsordnung erwähnt ist, eine "Nachklausur" jedoch nicht, schließt letztere aus.In der Prüfungsordnung habe ich nichts gefunden, das Nachprüfungen im selben Semester explizit vorsieht, aber auch nichts, das sie ausschließt.
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Guru
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Ist bezüglich der Prüfungsmodalitäten etwas vollkommen anderes, siehe Prüfungsordnung.Mal ne andere Frage: In Scheme gab es doch auch Nachprüfugnen im selben semester?! Ist ds dann was anderes weil es nen Labor ist, sicherlich doch nicht?!???
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Eine offiziell angemeldete Notenverbesserung könnten Sie erst in einem späteren Prüfungszeitraum schreiben, also im nächsten Semester. Sie können aber den Prof. fragen, ob Sie diese Klausur am 04.02. als Ergänzungsprüfung schreiben dürfen. Wichtig ist, dass ich am Ende des Prüfungszeitraums nur ein Ergebnis mitgeteilt bekommen. Mit freundlichen Grüßen Marilyn Koch |
Quoted
Eine offiziell angemeldete Notenverbesserung könnten Sie erst in einem späteren Prüfungszeitraum schreiben, also im nächsten Semester. Sie können aber den Prof. fragen, ob Sie diese Klausur am 04.02. als Ergänzungsprüfung schreiben dürfen. Wichtig ist, dass ich am Ende des Prüfungszeitraums nur ein Ergebnis mitgeteilt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Marilyn Koch