This post has been edited 1 times, last edit by "Trikona" (Mar 28th 2008, 11:08am)
Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du eine Prüfung abgelegt, die du ursprünglich für deinen Bachelor haben wolltest.gibt es die Möglichkeit eine bereits abgelegte Prüfung von diesem Semester nachträglich für den Masterstudiengang anzurechnen?
This post has been edited 1 times, last edit by "Markus" (Mar 28th 2008, 2:18pm)
Ja? Ok, das war mir neu. Ich hatte Herrn Lipeck nämlich schonmal gefragt, ob es möglich sei eine Prüfung nachträglich zur "zusätzlichen Prüfungsleistung" umzuschreiben und seine Antwort war:Alle Prüfungen, die über die 180 CP hinaus abgelegt wurden, landen automatisch im Katalog "zusätzliche Prüfungsleistungen" und sind demnach für den Masterstudiengang Informatik anrechenbar.
Quoted
Nein, es sind keine bedingten Deklarationen als regulaer oder
zusaetzlich, und keine nachtraeglichen Umwandlungen zugelassen.
Guru
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Der entscheidende Teil des von Dir genannten Absatzes ist "in einem früheren Prüfungszeitraum". In dem Prüfungszeitraum, in dem die jeweilige Fachprüfung tatsächlich bestanden wird, findet daher keine automatische Umbuchung statt. Dies scheint der hier vorliegende Fall zu sein.Es geht auch nicht um nachträglichen Umwandeln, sondern um eine IMHO automatisch vorgenommene Umbuchung von Prüfungsleitungen gemäß §14(8) der PrüfOrd.
Was allerdings nicht für Labore etc. gilt, da diese (zumindestens bei mir) nicht als zusätzliche Prüfungsleistung im Bachelor deklariert werden können, da sie gar nicht in den Bachelorkatalogen auftauchen.
Nur als zusätzlich deklarierte Prüfungsleistungen können in die Masterprüfung übernommen werden
This post has been edited 2 times, last edit by "Markus" (Mar 28th 2008, 3:49pm)
Guru
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Ich bin der Meinung, daß die Prüfungsordnung hier eindeutig ist:Edit: Aber du hast zumindestens insofern Recht, dass der Absatz nicht klärt, was passiert, wenn man im selben Prüfungszeitraum mehrere Prüfungsleistungen des selben Kataloges erfolgreich ablegt und dadurch die nötigen Credits überschreitet.