Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Lies doch einfach mal die Prüfungsordnung (§ 15), da steht das ganz genau drin.Bei dem Verbesserungsversuch ist es so, dass man am Ende die bessere von beiden Noten kriegt, oder?
Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Hier sollten dieselben Regelungen wie für reguläre Prüfungsleistungen gelten. Die Pürfungsordnung spricht zwar von einem Antrag, der bei Notenverbesserungen zusätzlich zur regulären Meldung zu stellen ist, erwähnt diesen Antrag aber an keiner anderen Stelle. Daher handelt es sich wohl nur um die formale Bekundung des Wunsches auf Notenverbesserung, dem automatisch stattzugeben ist, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (die wiederum nicht von den gestellten Anträgen, sondern nur den unternommenen Prüfungsleistungen abhängen).Meldet man sich nun zu einem Verbesserungsversuch an und erscheint dann aber nicht zur Prüfung: Verfällt damit der Verbesserungsversuch oder gilt das auch als "nicht angemeldet" und man kann sich im nächsten Semester erneut für ein Verbesserungsversuch anmelden?