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21

Monday, October 14th 2002, 9:04pm

Quoted

Original von Diktator
dass bei keiner möglichen kombination aus dem fach betriebswirtschaft des katalogs b man auf genau benötigte 16 creditpoints kommt, da jede der vorlesungen ein vielfaches von drei cp's hat.
muss ich dann extra zu viel machen, um genügent cp's zu haben?
Sieht wohl so aus. Ist aber auch kein Wunder, da man es nie allen Studenten rechtmachen können wird. Es machen ja die wenigsten nur BWL ...
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Richard Hamming, 1962

Diktator

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22

Monday, October 14th 2002, 9:21pm

dann kann ich doch aber die zwei oder drei cp's, die ich zuviel habe ins masterstudium mitnehmen, oder?
Diktator
Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht. - Albert Einstein

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23

Monday, October 14th 2002, 9:24pm

Quoted

Original von Diktator
dann kann ich doch aber die zwei oder drei cp's, die ich zuviel habe ins masterstudium mitnehmen, oder?
Leider nein. Nur "komplette" Vorlesungen können ins Masterstudium übernommen werden. Aber auch dafür gibt es spezielle Richtlinien -- siehe dazu die Studien- und Prüfungsordnung.
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24

Sunday, October 27th 2002, 12:54pm

Nochmal ne neue Frage:

angenommen, ich belege im dritte semester 2 b-vorlesungen anstatt der laut regelplan empfohlenen 1 vorlesung aus dem b-katalog.
angenommen, ich bestehe eine dieser beiden vorlesungen, die andere (zusätzliche und freiwillig belegte) bestehe ich nicht. gilt die nicht bestandene vorlesung als versuch und bekomme ich automatisch ne 5? oder gilt dann dieser versuch als nicht unternommen, weil das ja ganz freiwillig war?
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Diktator
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Sunday, October 27th 2002, 1:12pm

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Original von Diktator
angenommen, ich belege im dritte semester 2 b-vorlesungen anstatt der laut regelplan empfohlenen 1 vorlesung aus dem b-katalog.
angenommen, ich bestehe eine dieser beiden vorlesungen, die andere (zusätzliche und freiwillig belegte) bestehe ich nicht. gilt die nicht bestandene vorlesung als versuch und bekomme ich automatisch ne 5? oder gilt dann dieser versuch als nicht unternommen, weil das ja ganz freiwillig war?
Der Freiversuch würde dann für die nicht bestandene Prüfung gelten, also keine 5. (So interpretiere ich zumindest die Studienordnung. -> §7 Abschnitt "Freiversuche")
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