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Diktator

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1

Monday, September 9th 2002, 1:03pm

Fächerwahl B-Katalog

Hallo,

es nähert sich das dritte semester und bei mir die frage nach der wahl des anwendungsfaches (höchstens zwei). diese ist ja entscheidend, da das fach dann auch im masterstudium belegt werden muss.

meine frage dazu:
wenn ich aus dem ag-katalog eine bwl-vorlesung wähle, die zum fach bwl gehört, kann ich dann auch vorlesungen aus dem b-katalog wählen, die zum fach bwl gehören?
laut der fachbereichsseite ja. bin mir aber sehr unsicher.

danke. ?(
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2

Monday, September 9th 2002, 1:21pm

Quoted

Original von Diktator
es nähert sich das dritte semester und bei mir die frage nach der wahl des anwendungsfaches (höchstens zwei). diese ist ja entscheidend, da das fach dann auch im masterstudium belegt werden muss.
Das ist so nicht richtig. Laut Studienordnung (sowohl alter als auch neuer) gilt:
  • Im Bachelorstudium: 16 CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Katalog B (maximal zwei verschiedene Fächer)
  • Im Masterstudium: 12 CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Katalog B (maximal zwei verschiedene Fächer, mindestens 6 CP aus weiterführenden Vorlesungen)


Quoted

wenn ich aus dem ag-katalog eine bwl-vorlesung wähle, die zum fach bwl gehört, kann ich dann auch vorlesungen aus dem b-katalog wählen, die zum fach bwl gehören?
Nein. Prüfungsleistungen, die sowohl in AG als auch in B wählbar sind, dürfen nur in eine der beiden Fachprüfungen eingebracht werden (siehe §18 Abs. 6 und §23 Abs. 7 Prüfungsordnung oder hier).
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Diktator

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3

Monday, September 9th 2002, 1:58pm

Quoted

Original von Joachim
  • Im Bachelorstudium: 16 CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Katalog B (maximal zwei verschiedene Fächer)
  • Im Masterstudium: 12 CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Katalog B (maximal zwei verschiedene Fächer, mindestens 6 CP aus weiterführenden Vorlesungen)
also darf ich mir im master-studium dann bis zu zwei neue b-fächer auswählen?

Quoted

Original von Joachim
Nein. Prüfungsleistungen, die sowohl in AG als auch in B wählbar sind, dürfen nur in eine der beiden Fachprüfungen eingebracht werden (siehe §18 Abs. 6 und §23 Abs. 7 Prüfungsordnung oder hier).
wieso steht dann auf der hp vom fachbereich folgendes:
Wird als Anwendungsfach BWL, VWL oder Rechtswissenschaften gewählt, so dürfen die entsprechenden Vorlesungen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.
demzufolgen darf man doch gleiche fächer belegen, jedoch nicht gleiche vorlesungen (letztes ist banal.) .

verstehst du mein nicht-verstehen? ?( ?( ?( ?( ?(


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4

Monday, September 9th 2002, 2:08pm

Quoted

Original von Diktator
also darf ich mir im master-studium dann bis zu zwei neue b-fächer auswählen?
Eigentlich nur eins. Sonst wirst du nämlich wahrscheinlich mit den weiterführenden Vorlesungen nicht hinkommen. Aber theoretisch möglich sind natürlich zwei.

Quoted

wieso steht dann auf der hp vom fachbereich folgendes:
Wird als Anwendungsfach BWL, VWL oder Rechtswissenschaften gewählt, so dürfen die entsprechenden Vorlesungen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.
demzufolgen darf man doch gleiche fächer belegen, jedoch nicht gleiche vorlesungen (letztes ist banal.) .

verstehst du mein nicht-verstehen?
Maßgeblich ist ausschließlich die Prüfungsordnung. Und da steht was von *Fächern* (lese ich zumindest so).
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Diktator

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5

Monday, September 9th 2002, 2:11pm

Quoted

Original von Joachim
Maßgeblich ist ausschließlich die Prüfungsordnung. Und da steht was von *Fächern* (lese ich zumindest so).

das ärgert mich aber. das ist dann wohl falsch und kostet mich im zweifelsfall die dauer eines zusätzlichen semesters, wenn ich dadurch meine fächer falsch belege. skandalös!
schau mal auf www.inf.uni-hannover.de , dann links auf bachelor-studium und dann schau was unter der tabelle steht. das ist doch eindeutig und so, wie ich es verstehe.
?(
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paradroid

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6

Monday, September 9th 2002, 2:12pm

Quoted


Quoted

Original von Joachim
Nein. Prüfungsleistungen, die sowohl in AG als auch in B wählbar sind, dürfen nur in eine der beiden Fachprüfungen eingebracht werden (siehe §18 Abs. 6 und §23 Abs. 7 Prüfungsordnung oder hier).
wieso steht dann auf der hp vom fachbereich folgendes:
Wird als Anwendungsfach BWL, VWL oder Rechtswissenschaften gewählt, so dürfen die entsprechenden Vorlesungen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.
demzufolgen darf man doch gleiche fächer belegen, jedoch nicht gleiche vorlesungen (letztes ist banal.) .


Ist doch beides dieselbe Aussage: Die "entsprechenden" Fächer sind die, die man schon als Anwendungsfach einbringt. Ich denke, das ist auf der HP einfach etwas salopp formuliert; im Zweifelsfall gilt sowieso die PO.

# transmission terminated #

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7

Monday, September 9th 2002, 2:30pm

Habe mich eben etwas mißverständlich ausgedrückt. Also nochmal am Beispiel:

Wenn man z. B. die Vorlesung "BWL I" in AG einbringen will, darf man in B keine Vorlesung aus dem Fach BWL mehr einbringen. Umgekehrt gilt natürlich das selbe.

Gemeint sind also die *Fächer* und nicht die *Vorlesungen*.
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Shadow

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8

Thursday, September 12th 2002, 3:26pm

In der PO steht weder Fächer, noch Vorlesungen, sondern Lehrveranstaltungen (=Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Praktika etc.).
BWL I ist eine andere Lehrveranstaltung als BWL II, demzufolge geht Katalog AG: BWL I, Katalog B: BWL II sehr wohl. Es geht nur darum, dass Du nicht die selbe Lehrveranstaltung zwei mal einbringst, bzw. zwei mal die gleiche Prüfung ablegst.
So verstehe ich jedenfalls die PO.

Quoted

Gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Angewandte Informatik der Universität Hannover, §23

[...]
(7) Für die Fachprüfung „Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen“ sind Lehrveranstaltungen aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG (Anlage 6) zu wählen. Lehrveranstaltungen aus einem der gewählten Anwendungsfächer dürfen bei der Wahl aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG nicht gewählt werden.
[...]
"Man hält die Erzeugung von Information für ein Zeichen von Intelligenz, während in Wirklichkeit das Gegenteil richtig ist: Die Reduktion, die Auswahl der Information ist die viel höhere Leistung."
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Diktator

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Thursday, September 12th 2002, 3:49pm

juhu

total error.
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paradroid

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10

Thursday, September 12th 2002, 4:29pm

Quoted

Original von Diktator
demzufolge ist doch kein fehler auf der ainf-seite. (s.o.) danke für dein posting, das freut mich sehr, so wie es ist. :P

quasi heisst es nun: man darf wählen, was man will, nur nicht doppelt.


Sorry, dass ich Dir widersprechen muss, genau das heißt es nicht!

Wichtig ist folgender Satz:

<b>Lehrveranstaltungen aus einem der gewählten Anwendungsfächer</b> dürfen bei der Wahl aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG nicht gewählt werden.

Das heißt auf deutsch: Wenn Du BWL wählst, darfst Du KEINE Lehrveranstaltung aus BWL in AG wählen.

# transmission terminated #

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11

Thursday, September 12th 2002, 6:24pm

Quoted

Original von Shadow
In der PO steht weder Fächer, noch Vorlesungen, sondern Lehrveranstaltungen (=Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Praktika etc.).
Das meinte ich. Sorry, mein Fehler.

Quoted

BWL I ist eine andere Lehrveranstaltung als BWL II, demzufolge geht Katalog AG: BWL I, Katalog B: BWL II sehr wohl. Es geht nur darum, dass Du nicht die selbe Lehrveranstaltung zwei mal einbringst, bzw. zwei mal die gleiche Prüfung ablegst.
So verstehe ich jedenfalls die PO.
Lese ich etwas anders:

"Lehrveranstaltungen aus einem der gewählten Anwendungsfächer" sind IMHO *alle* Lehrveranstaltungen, die zu einem Anwendungsfach gehören, aus dem man mindestens eine Lehrverstaltung eingebracht hat.

Wenn man also in AG eine Lehrveranstaltung aus einem Fach, das auch in B wählbar ist, einbringt, sind alle Lehrveranstaltungen aus diesem Fach für die Wahl in B "gesperrt". Zum Beispiel wäre BWL I in AG und BWL II in B somit nicht möglich.



@Fachschaft:
Was sagt ihr dazu? Ihr müßtet doch eigentlich wissen, wie das gemeint ist ...
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PhilRM

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12

Thursday, September 12th 2002, 6:47pm

Joachims Aussage ist richtig, d.h. einmal etwas aus dem Betriebswirtschaftslehre-Katalog in B bedeutet nie wieder etwas aus Betriebswirtschaftslehre in AG und umgekehrt:

Ich zitiere Studienordnung, §10:

Quoted


Für die Fachprüfung „Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen“ sind Vorlesungen aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG zu wählen. Vorlesungen aus einem der gewählten Anwendungsfächer dürfen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.


"Anwendungsfach" bezieht sich auf Katalog B und bedeutet nun z.B. BWL allgemein, NICHT die einzelnen Kurse. Dass diese nicht mehrfach gewählt werden dürfen, dürfte klar sein.

IMHO hatten wir das damals auch mit Prof. Lipeck geklärt, da bin ich mir aber nicht mehr 100% sicher. Der Satz ist in der Tat auch anders zu verstehen. Im Zweifelsfall bei Prof. Lipeck nachhaken.
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PhilRM

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13

Friday, September 13th 2002, 1:16pm

So,

ich habe soeben mit Herrn Lipeck Rücksprache gehalten: Es verhält sich in der Tat so wie von mir oben beschrieben, d.h. keine Vorlesungen aus EINEM Bereich (Bereich= z.B. BWL, VWL allgemein) in ZWEI Katalogen.

Phil
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Friday, September 13th 2002, 1:18pm

danke für deine mühe und schnelle antwort. :P
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Friday, September 13th 2002, 5:57pm

d.h. keine Vorlesungen aus EINEM Bereich (Bereich= z.B. BWL, VWL allgemein) in ZWEI Katalogen.

Stimmt. Nach wiederholtem Lesen scheint die PO das auch auszusagen. Es sollte trotzdem (vielleicht im Rahmen der nächsten Überarbeitung) unmissverständlicher drin stehen...

Noch ne Frage: Wenn ich jetzt beispielsweise im Bachelor-Studíum BWL im AG-Katalog hatte, kann ich dann im Masterstudium BWL im B-Katalog wählen, oder gilt die Einschränkung auch über die "Abschlussgrenze" hinweg?

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Sunday, October 13th 2002, 1:09pm

Hallo,

kann jemand bestätigen, dass sich software-technik und grundlagen in bwl 1 zeitlich überschneiden? das wäre ja tragisch....
und wieso besteht die vorlesung aus zwei teilen, das sind ja immerhin 6 cp!
?(

weitere frage: ist es sinnvoll/empfehlenswert z.b. bwl 3 zu hören ohne 1 und 2 gehört zu haben?
?(
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Sunday, October 13th 2002, 1:39pm

Quoted

Original von Diktator
kann jemand bestätigen, dass sich software-technik und grundlagen in bwl 1 zeitlich überschneiden? das wäre ja tragisch....
Ist korrekt, SWT überschneidet sich mit BWL I (Teil 1). Sollte aber im Prinzip kein Problem sein, da es SWT wohl wieder als Video zum Download geben wird.
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18

Sunday, October 13th 2002, 1:46pm

Man kann BWL 3 vor 1&2 hören - kein Problem. :)

Überschneidung: Wenn dir beide Kurse wichtig sind, musst du eben entscheiden zu welchem du gehen möchtest und dir vom anderen Mitschriebe (oder die Videos) besorgen. :)

BWL 1 besteht aus 2 Vorlesungen (=4 SWS). Genau deswegen sind es 6 CP :)
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Monday, October 14th 2002, 4:13pm

Quoted

Original von Joachim

Quoted

Original von Diktator
kann jemand bestätigen, dass sich software-technik und grundlagen in bwl 1 zeitlich überschneiden? das wäre ja tragisch....
Ist korrekt, SWT überschneidet sich mit BWL I (Teil 1). Sollte aber im Prinzip kein Problem sein, da es SWT wohl wieder als Video zum Download geben wird.
na, zum glück hab ich dsl. aber was ist dann mit der übung?
?( ?( ?(
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Monday, October 14th 2002, 8:37pm

ich habe festgestellt,

dass bei keiner möglichen kombination aus dem fach betriebswirtschaft des katalogs b man auf genau benötigte 16 creditpoints kommt, da jede der vorlesungen ein vielfaches von drei cp's hat.
muss ich dann extra zu viel machen, um genügent cp's zu haben?
komisch.
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