Guru
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Das ist so nicht richtig. Laut Studienordnung (sowohl alter als auch neuer) gilt:Quoted
Original von Diktator
es nähert sich das dritte semester und bei mir die frage nach der wahl des anwendungsfaches (höchstens zwei). diese ist ja entscheidend, da das fach dann auch im masterstudium belegt werden muss.
Nein. Prüfungsleistungen, die sowohl in AG als auch in B wählbar sind, dürfen nur in eine der beiden Fachprüfungen eingebracht werden (siehe §18 Abs. 6 und §23 Abs. 7 Prüfungsordnung oder hier).Quoted
wenn ich aus dem ag-katalog eine bwl-vorlesung wähle, die zum fach bwl gehört, kann ich dann auch vorlesungen aus dem b-katalog wählen, die zum fach bwl gehören?
also darf ich mir im master-studium dann bis zu zwei neue b-fächer auswählen?Quoted
Original von Joachim
- Im Bachelorstudium: 16 CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Katalog B (maximal zwei verschiedene Fächer)
- Im Masterstudium: 12 CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Katalog B (maximal zwei verschiedene Fächer, mindestens 6 CP aus weiterführenden Vorlesungen)
wieso steht dann auf der hp vom fachbereich folgendes:Quoted
Original von Joachim
Nein. Prüfungsleistungen, die sowohl in AG als auch in B wählbar sind, dürfen nur in eine der beiden Fachprüfungen eingebracht werden (siehe §18 Abs. 6 und §23 Abs. 7 Prüfungsordnung oder hier).
Guru
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Eigentlich nur eins. Sonst wirst du nämlich wahrscheinlich mit den weiterführenden Vorlesungen nicht hinkommen. Aber theoretisch möglich sind natürlich zwei.Quoted
Original von Diktator
also darf ich mir im master-studium dann bis zu zwei neue b-fächer auswählen?
Maßgeblich ist ausschließlich die Prüfungsordnung. Und da steht was von *Fächern* (lese ich zumindest so).Quoted
wieso steht dann auf der hp vom fachbereich folgendes:
Wird als Anwendungsfach BWL, VWL oder Rechtswissenschaften gewählt, so dürfen die entsprechenden Vorlesungen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.
demzufolgen darf man doch gleiche fächer belegen, jedoch nicht gleiche vorlesungen (letztes ist banal.) .
verstehst du mein nicht-verstehen?
Quoted
Original von Joachim
Maßgeblich ist ausschließlich die Prüfungsordnung. Und da steht was von *Fächern* (lese ich zumindest so).
Quoted
wieso steht dann auf der hp vom fachbereich folgendes:Quoted
Original von Joachim
Nein. Prüfungsleistungen, die sowohl in AG als auch in B wählbar sind, dürfen nur in eine der beiden Fachprüfungen eingebracht werden (siehe §18 Abs. 6 und §23 Abs. 7 Prüfungsordnung oder hier).
Wird als Anwendungsfach BWL, VWL oder Rechtswissenschaften gewählt, so dürfen die entsprechenden Vorlesungen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.
demzufolgen darf man doch gleiche fächer belegen, jedoch nicht gleiche vorlesungen (letztes ist banal.) .
Guru
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Quoted
Gemeinsame Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Angewandte Informatik der Universität Hannover, §23
[...]
(7) Für die Fachprüfung „Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen“ sind Lehrveranstaltungen aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG (Anlage 6) zu wählen. Lehrveranstaltungen aus einem der gewählten Anwendungsfächer dürfen bei der Wahl aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG nicht gewählt werden.
[...]
Quoted
Original von Diktator
demzufolge ist doch kein fehler auf der ainf-seite. (s.o.) danke für dein posting, das freut mich sehr, so wie es ist.
quasi heisst es nun: man darf wählen, was man will, nur nicht doppelt.
Guru
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Das meinte ich. Sorry, mein Fehler.Quoted
Original von Shadow
In der PO steht weder Fächer, noch Vorlesungen, sondern Lehrveranstaltungen (=Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Praktika etc.).
Lese ich etwas anders:Quoted
BWL I ist eine andere Lehrveranstaltung als BWL II, demzufolge geht Katalog AG: BWL I, Katalog B: BWL II sehr wohl. Es geht nur darum, dass Du nicht die selbe Lehrveranstaltung zwei mal einbringst, bzw. zwei mal die gleiche Prüfung ablegst.
So verstehe ich jedenfalls die PO.
Quoted
Für die Fachprüfung „Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen“ sind Vorlesungen aus dem Lehrveranstaltungskatalog AG zu wählen. Vorlesungen aus einem der gewählten Anwendungsfächer dürfen bei der Katalogwahl AG nicht gewählt werden.
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Ist korrekt, SWT überschneidet sich mit BWL I (Teil 1). Sollte aber im Prinzip kein Problem sein, da es SWT wohl wieder als Video zum Download geben wird.Quoted
Original von Diktator
kann jemand bestätigen, dass sich software-technik und grundlagen in bwl 1 zeitlich überschneiden? das wäre ja tragisch....
na, zum glück hab ich dsl. aber was ist dann mit der übung?Quoted
Original von Joachim
Ist korrekt, SWT überschneidet sich mit BWL I (Teil 1). Sollte aber im Prinzip kein Problem sein, da es SWT wohl wieder als Video zum Download geben wird.Quoted
Original von Diktator
kann jemand bestätigen, dass sich software-technik und grundlagen in bwl 1 zeitlich überschneiden? das wäre ja tragisch....