Hallo allerseits!!
Bin grad beim überfliegen der PO über eine stelle gestolpert, die bei mir schon im 1. Semester ein paar Fragezeichen über den Kopf gezaubert hatte, bin mir aber nicht mehr sicher, wie mir die Frage damals beantwortet wurde
Es geht um den Paragraphen 20 Absatz 5 da steht
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(5) Für die Fachprüfung „Nebenfächer“ sind Lehrveranstaltungen
aus ein oder zwei Fächern aus
dem Lehrveranstaltungskatalog B (Anlage 6) zu
wählen.
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Also darf ich nur maximal 2 verschiedene Fächer belegen? Wenn ich also nun einführung VWL gemacht habe und gerade bei Einführung BWl bin, darf ich dann nur noch die weiterführenden Veranstaltungen besuchen?
Würde mich an sich ja nicht stören, hätte es aber trotzdem ganz gerne abgeklärt.
Dankeschön
mfg Noryne