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Benjamin

Segelnder Alter Hase

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Wednesday, December 3rd 2008, 11:37am

Diffamierung statt Diskussion


Diffamierung statt Diskussion

Reaktionsmöglichkeiten auf beleidigende Beiträge in Hochschulforen

Dipl. jur. Marina Rinken

Hochschul-Diskussionsforen sind eine unkomplizierte Möglichkeit für Studenten, sich über Studiengebühren, den
Lehrstoff und alle Fragen rund um das Studium auszutauschen. Was aber, wenn Diskussionen in Beleidigungen ausar-
ten oder ein frustrierter Student das Forum zweckentfremdet, um sich in negativer Form über seine Hochschule, Kom-
militonen und Mitarbeiter auszulassen? Im folgenden Beitrag werden die Gründe dargestellt, warum die Hochschule
als Forenbetreiber auf solche Beiträge unverzüglich reagieren sollte und was sie tun kann, um weitere diffamierende
Äußerungen zu unterbinden.


I. Notwendigkeit der Reaktion

Werden Kommilitonen in einem von der Hochschule betriebenen Diskussionsforum als „zu dumm für diese
Hochschule“ erklärt oder Hitler-Vergleiche gezogen oder die Hochschule als „Schweinestall“ bezeichnet
- so jüngst im Forum einer deutschen Hochschule geschehen - wird die Ehre dieser Personen und der so-
ziale Geltungsanspruch der Hochschule verletzt. Bei gravierenden Beleidigungen kann es sich sogar um
eine Straftat nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Den Betroffenen steht ein zivilrechtlicher Scha-
densersatz- und Unterlassungsanspruch aufgrund der Ehrverletzung zu, denn ihre Ehre wird grundrechtlich
durch das in Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht
geschützt.
Darüber hinaus läuft aber auch die Hochschule Gefahr, als Betreiber des Forums haften zu müssen.
Zwar ist sie nicht schuldhaft für die Beleidigung verantwortlich, so dass eine Schadensersatzhaftung ent-
fällt, doch ist Hochschule nach der Rechtsprechung durch ihre Eigenschaft als Forenbetreiber als Störer
anzusehen, wodurch sie auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann und für mögliche
Abmahnkosten aufkommen muss (BGH, Urteil v. 27.3. 2007 – Az. ZR 101/06). Um diese Haftung zu be-
gründen, muss der Hochschule eine Verletzung von vorzuwerfen sein. Ob sie Forenbeiträge ständig auf
mögliche Rechtsverletzungen hin kontrollieren muss, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Eine
spezielle Kontrollpflicht der Beiträge besteht jedoch zumindest dann, wenn es in einem Thread bereits
zu Rechtsverletzungen gekommen ist, der Titel des Threads erwarten lässt, dass es wahrscheinlich zu
rechtswidrigen Äußerungen kommen wird oder der Forenbetreiber die Rechtsverletzung durch eigenes
Verhalten provoziert hat (OLG Hamburg, Urteil v. 22.8.2006 – Az. 7 U 50/06). Verletzt die Hochschule
ihre Prüfungspflichten, haftet sie selbst dann, wenn der Verfasser des beleidigenden Beitrages nament-
lich bekannt ist. Die Haftung entsteht ab Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung, d.h. spätestens
dann, wenn die Hochschule vom Verletzten darauf hingewiesen wird. Um eine Haftung zu vermeiden,
sollte die Hochschule also Maßnahmen ergreifen, um rechtsverletzende Inhalte in Foren zu verhindern und
einer Abmahnung zuvorzukommen.

II. Reaktionsmöglichkeiten

[...weiterlesen...]
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

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