This post has been edited 7 times, last edit by "Teklan" (Jan 7th 2009, 4:39pm)
Quoted
"die Studienordnung selber gibt da in der Tat keine genaue Auskunft, aber die
Richtlinien über das Betriebspraktikum besagen das studentische Arbeit
(Werkstudententätigkeit) nur mit 4 Wochen angerechnet werden, egal wie lange
diese dauerte. Dies liegt daran das studentische Arbeitnehmer im Regelfall
nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen und daher keine Vollzeitarbeit
leisten. Daher kann ich dir die Arbeit als Werkstudent nicht empfehlen da du
dann immer noch ein Praktikum mit mind. 4 Wochen Vollzeit absolvieren
müsstest.
Der Grund warum Konzern XXX nur Pflichtpraktika anbietet liegt im übrigen bei den
Abgaben an die Sozialversicherung. Die Firma spart Geld wenn sie nur
Pflichtpraktikanten einstellt."
This post has been edited 1 times, last edit by "Teklan" (Jan 8th 2009, 12:53pm)
Senior Schreiberling
Date of registration: Jul 5th 2003
Location: Malaga
Occupation: Senior Cloud Solution Engineer bei Oracle
Senior Schreiberling
Date of registration: Jul 5th 2003
Location: Malaga
Occupation: Senior Cloud Solution Engineer bei Oracle
die 4 oder 8 Wochen Praktikas sind doch alle irgendwie mit Bekanten zurechtgemauschelt. VERMUTE ich.
Quoted
Ich wurde damals ausgelacht. "8 Wochen brauchen sie MINDESTENS um sich einzuarbeiten."