ich habe nie bestritten, daß die verteilung der einnahmen aus den "studiengebühren" meine zustimmung findet, geschweige denn, daß ich uneingeschränkt hinter der einführung einer solchen gebühr stehe.
allerdings gilt es auch zu berücksichtigen, unter welchen voraussetzungen du zu zahlen hast. ab dem (bei ainf) 15. semester, es sei denn, du hast vorher schon ein oder mehr semester in einem anderen studiengang zugebracht.
fachwechsel sind zwar teilweise aus sicht der studenten notwendig, weil sie falsche vorstellungen vom studienfach hatten oder aus irgendwelchen anderen gründen; allerdings trifft man eine solche entscheidung meist recht zügig und nicht erst nach 3 oder 4 semestern (jedenfalls sollte man es nicht so machen). denn schließlich will jeder (normale) student auch mal irgendwann fertig sein mit dem studium und die arbeitswelt auf die eine oder andere art bereichern. daher ist es in meinen augen nicht verwerflich, solchen leuten, die erst ein studium zur hälfte durchziehen und erst dann wechseln, diese möglichkeit nehmen zu wollen. wer andere gründe hat, sein studium zu wechseln (durch körperliche beeinträchtigungen, die sich erst im laufe des studium herausgestellt haben oder dergleichen) gilt, daß so etwas höchstwahrscheinlich in die ausnahmeregelungen fällt; schließlich kann keinem studenten so etwas als eigenes verschulden angerechnet werden.
und auch wenn ein student neben dem studium arbeiten muß, aus welchen gründen auch immer, dem sei nur gesagt, daß es generationen von studenten vor ihm auch geschafft haben, beides unter einen hut zu bringen. wenn du persönlich kein bafög kriegst, dann müßtest du ja von deinen eltern den entsprechenden betrag erhalten (falls nicht, kannst du ihn geltend machen und wenn deine eltern partout nicht zahlen wollen oder zahlungsunfähig sind, dann steht dir auch bafög zu). da lohnt sich ein gang zum bafög-amt in der alemannstraße auf jeden fall, wenn da unklarheiten bestehen. inwiefern man mit dem jeweiligen bafög-satz auch seinen lebensunterhalt bestreiten kann, erörtere ich jetzt lieber nicht weiter; wir wissen ja alle, daß man damit allein nicht in saus und braus leben kann.
wie viel du tatsächlich arbeitest und was dadurch dir an zeit für das studieren verloren geht, kann ich so nicht beurteilen. aber mit dem grundanspruch auf den bafög-satz, kindergeld und einer arbeit, die sich auf 20 std. die woche beschränken sollte, wird es sicherlich möglich sein, das studium innerhalb von 14 semestern komplett abzuschließen. schließlich stehen dir je nach bafög satz zw. ca. 385 und ca. 600 Euro zu zzgl. Kindergeld und Einnahmen aus dem Nebenjob. Machbar ist das alles.