Also aushändigen dürfen sie dir deine Klausur auf keinen Fall, die Klausuren müssen aus rechtlichen Gründen irgendwie 10 oder 20 Jahre oder so im Institut aufbewahrt werden. Ob das nach dieser Frist (bei Interesse) möglich ist, weiß ich nicht, kann mir aber auch nciht vorstellen, dass es den Fall schonmal gab.
Die Institute sind glaube ich verpflichtet, dir genau einen Einsichtstermin anzubieten (z. B. Sonntag 5:30
), alles weitere ist glaube ich Kulanz, also nicht verpflichtend aber auch nicht verboten.
Du siehst an den vielen "glaube ich"s dass ich jetzt nicht gerade einen Gesetzestext vor mir liegen habe, nur dass Aufbawahrungspflicht besteht weiß ich sicher.