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firefly

Praktikant

  • "firefly" is female
  • "firefly" started this thread

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Date of registration: Nov 13th 2005

1

Wednesday, February 11th 2009, 11:56pm

Zugangsvoraussetzungen für den Master

Hallo,

ich habe eine Frage zur Master-Zulassung. Man kann sich doch erst für die Bachelor-Arbeit anmelden, wenn man 140 CP hat. Warum steht in der Zugansgsordnung für den Master dann folgendes:

Quoted

§2 Zugangsvoraussetzungen
(1) Zum Master-Studiengang "Informatik" kann sich bewerben, wer

a) (...) bis zum Bewerbungstermin 130 ECTS-Kreditpunkte und die Anmeldung zur BSc.-Arbeit nachweist (...)


Ich vermute mal, dass man in anderen Universitäten die BSc.-Arbeit schon mit 130 CP schreiben darf. Oder ist das bei uns auch möglich?

MfG, Firefly.

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  • "Schokoholic" is male

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Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

2

Saturday, February 14th 2009, 1:09pm

Gute Frage eigentlich. Wo das herkommt müsste ich auch raten, aber es sieht irgendwie nach einer Unstimmigkeit aus die durch die letzte Änderung auf die Prüfungsordnung 2004 zustande gekommen sein könnte. Sprich, früher konnte man mal mit 130 CP anfangen, nun nicht mehr. Vielleicht kann das ja jemand bestätigen der damals dabei war.

Nichtsdestototz ist der Wortlaut der Regelung insofern eindeutig, dass man sich erst mit 140 CP bewerben kann, da man sonst die zweite Voraussetzung nicht erfüllen kann. Ob das etwas mit anderen Unis zu tun hat wage ich mal zu bezweifeln.