Hallo,
ich habe eine Frage zur Master-Zulassung. Man kann sich doch erst für die Bachelor-Arbeit anmelden, wenn man 140 CP hat. Warum steht in der Zugansgsordnung für den Master dann folgendes:
§2 Zugangsvoraussetzungen
(1) Zum Master-Studiengang "Informatik" kann sich bewerben, wer
a) (...) bis zum Bewerbungstermin 130 ECTS-Kreditpunkte und die Anmeldung zur BSc.-Arbeit nachweist (...)
Ich vermute mal, dass man in anderen Universitäten die BSc.-Arbeit schon mit 130 CP schreiben darf. Oder ist das bei uns auch möglich?
MfG, Firefly.