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Soul

Trainee

  • "Soul" started this thread

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1

Sunday, June 28th 2009, 1:15pm

Nachschreibeklausur Rechnungswesen II

Weiß jemand, ob auch hier, wie bei Rechnungswesen I, gilt, dass man nur zur Nachprüfung darf, wenn man bei der ,,regulären" Prüfung anwesend war?

cartman

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  • "cartman" is male

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2

Sunday, June 28th 2009, 1:51pm

seit wann gibt es bei uns im Studiengang "Nachhprüfungen", wenn man nicht mitschreibt oder nicht besteht, darf man die Prüfung doch erst in einem anderen Semester wiederholen, oder verstehe ich da jetzt was falsch ?

Soul

Trainee

  • "Soul" started this thread

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3

Sunday, June 28th 2009, 2:09pm

Nein, so meint ich das ja auch nicht.
Ich meine die Nachschreibeklausur im nächsten Semester (so wie bei all den anderen Fächern auch, wenn man durchgefallen ist) nur war es bei Rechnungswesen I so, dass man auch an dieser nur teilnehmen durfte, wenn man zur ,,normalen" Prüfung erschienen ist (bei anderen Prüfungen ist das ja nicht nötig).

XAX

Junior Schreiberling

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4

Sunday, June 28th 2009, 5:21pm

nur war es bei Rechnungswesen I so, dass man auch an dieser nur teilnehmen durfte, wenn man zur ,,normalen" Prüfung erschienen ist

Ob das mit unserer Studienordnung vereinbar ist, würde ich doch mal bezweifeln.