Zu letzterem ein kleiner Hinweis den ich gerade erst selbst erfahren. Auf eine E-Mail an Gries (zuständig für PO 09) hat mir Frau Koch (PO 04) geantwortet:
Sie können immer selber entscheiden wann Sie welche Prüfungen ablegen. Dafür gibt es keine Vorschriften. Wenn Sie also jetzt schon Masterprüfungen machen wollen, können Sie das machen. Es besteht nur die Gefahr, dass es die Prüfungen in einigen Semestern (wenn Sie dann im Master sind) nicht mehr gibt und Sie diese nicht anerkannt bekommen. Aber das ist Ihr Risiko und dazu kann Ihnen im Augenblick auch noch niemand eine Auskunft geben.
Alle Prüfungen aus dem A-, AG-, und B-Katalog, die Sie für den Master haben wollen, müssen Sie online unter zusätzliche Prüfungsleistungen anmelden.
Wenn Sie auch schon Labore, Seminare und Theorie-Prüfungen machen wollen, müssen Sie diese nur im Institut anmelden und sich einen Schein geben lassen.
Sie können sich Leistungen im Umfang von 45 Leistungspunkten anrechnen lassen