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Eine wichtige Bedingung erwähnst du aber nicht, nämlich:Quoted
Original von pirat
Die Voraussetzungen sind u. a. kein Support (LOL) und keine Datenträger von MS. Natürlich auch, daß XP dann nicht noch woanders verwendet wird, sondern eben nur 2000, NT oder 98SE.
Guru
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Die fünfte Bedingung scheint aber wohl der Normalfall zu sein. Auf der MS-Website wird sie beim Thema Downgrade explizit erwähnt.Quoted
Original von pirat
Eben dieser 5. Punkt (Besitz der Downgrade-SW) FEHLT in meiner EULA ! Meine ist von einer XP-Prof. _SB-Version (System builder, für kleine Computerbauer, die keine eigene CD-Version herstellen)_ _ohne Service-Pack_1_. Entweder das ist inzwischen geändert oder es bezieht sich auf die von großen Firmen wie Maxdata angebotenen Pre-install-Lizenzen, die MS ja wohl billiger verkauft.
Glaube ich nicht. In der FAQ von Maxdata zu diesem Thema steht, daß durch das Downgrade keine zusätzlichen Kosten entstehen. Von speziellen Nebenbedingungen ist dort auch nicht die Rede. Sollte also wirklich so sein, daß man das Nutzungsrecht (aka Lizenz) für XP vor dem Downgrade gegen das für die Downgrade-SW gewissermaßen eintauschen muß. Man muß vorher also nicht bereits im Besitz der passenden Lizenz sein.Quoted
Der "Besitz der Downgrade-SW" ist doch wohl so zu verstehen, daß man z. B. eine W2000er Lizenz besitzt und sie auf der einen Kiste laufen lassen darf, und auf der anderen W2000 mit der XP-Lizenz und Downgrade-Recht hat.
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Quoted
Original von Currywurst mit Pommes
Aber ich hatte doch gepostet, dass man Office XP auch benutzen darf, wenn mann es schon hat (Antwort von Ubicampus Team) - Und eine Kopie auf Mobilem Gerät ist doch erlaubt
Quoted
Original von absynth
Quoted
Original von Currywurst mit Pommes
Aber ich hatte doch gepostet, dass man Office XP auch benutzen darf, wenn mann es schon hat (Antwort von Ubicampus Team) - Und eine Kopie auf Mobilem Gerät ist doch erlaubt
¿Que? "Kopie auf mobilem Gerät"?
--ck
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Allgemeine Lizenzgewährung zur Installation und Verwendung des Softwareprodukts. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts auf einem einzigen Computer, einem einzigen Gerät, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen Terminal oder anderen digitalen elektronischen oder analogen Gerät ("Gerät") zu installieren und zu verwenden. Sie sind berechtigt, eine zweite Kopie des Softwareprodukts für die ausschließliche Verwendung durch die Person, die Hauptbenutzer der ersten Kopie des Softwareproduktes ist, anzufertigen und auf einem tragbaren Gerät zu installieren. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt werden.
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Original von Cipher
In der Tat ist eine Kopie von Office XP auf einem mobilen Gerät erlaubt.
Aber, wer es genau wissen will, der sollte sich die EULA von seinem eigenen Office XP genauer anschauen.