Quoted
Man findet immer dort besonders viel Chaos, wo man nach Ordnung sucht. Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist.
Aber wenn ich man einmal sich anmeldet und durchfällt und nächstes semester nicht hingeht war das schon der 2.versuch stimmts?Grüße... Ich versuche es einfach zu halten: Solange du bei keiner der Prüfungen in einem vorherigen Semester anwesend warst, kannst du dich ohne Konsequenzen anmelden und NICHT erscheinen. Deinen Versuchen tut dies keinen Abbruch...
Nein, erst wenn du übernächstes Semester nicht hingehst. Und auch nur wenn es sich um eine Pflichtprüfung in einem Basismodul im Bachelor handelt. Der entsprechende Teil in der Pfügunsordnung ist folgender:Aber wenn ich man einmal sich anmeldet und durchfällt und nächstes semester nicht hingeht war das schon der 2.versuch stimmts?
§ 16 Wiederholung
(1) [...] 2Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. 3Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss innerhalb eines Jahres erfolgen. 4Ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als mit "nicht ausreichend" bewertet.[...]
Zerschmetterling
Date of registration: Aug 31st 2003
Location: Hannover
Occupation: Informatikstudent (d'uh)
Aber wenn ich man einmal sich anmeldet und durchfällt und nächstes semester nicht hingeht war das schon der 2.versuch stimmts?