Quoted
ERSTER TEIL: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 14 Bewertung der Prüfungsleistung und Notenbildung
....
(9) Die Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung
errechnet sich als gewichtetes arithmetisches
Mittel der Noten aller bestandenen und
benoteten Prüfungsleistungen einschließlich der
jeweiligen Abschlussarbeit, wobei die den Prüfungsleistungen
bzw. Abschlussarbeiten zugeordneten
Kreditpunkte als Gewichte dienen. Absatz 4
gilt entsprechend.
(10) Bei der Bildung der Noten nach Absatz 4 wird
vom Durchschnitt nur die erste Dezimalstelle hinter
dem Komma berücksichtigt; alle weiteren
Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
ZWEITER TEIL: BACHELORPRÜFUNG INFORMATIK
§ 24 Gesamtergebnis
...
Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt gemäß
§ 14.
Zerschmetterling
Date of registration: Aug 31st 2003
Location: Hannover
Occupation: Informatikstudent (d'uh)
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