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sos1981

Alter Hase

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1

Sunday, December 27th 2009, 11:33am

Frage zu Youtube-Video-Einbettung

Moin Allerseits,
ich hab mal eine rechtliche Frage zu folgender Situation:
Ich bin Admin für die Webseite eines Musikvereins. Wir haben letztes Jahr ein Konzert gegeben und haben davon ein Video gemacht. Davon möchte ich jetzt gern Ausschnitte zu Youtube hochladen und dann auf unserer Vereins-Seite einbetten. Soweit so gut, allerdings frag ich mich, ob ich dann für jeden Aufruf GEMA zahlen muss, oder ob das durch die Jungs von Youtube bereits abgegolten wird. Das wird mir in deren AGBs nicht ganz klar. Für das Abspielen auf ihrer eigenen Seiten zahlen die ja, aber wie sieht das bei den eingebetteten Videos aus? Hat vielleicht von euch schonmal jemand Erfahrungen in der Richtung gemacht?
Ach ja: das Konzert, von dem die Aufnahmen stammen, war natürlich angemeldet und die gespielten Noten auch gekauft und nicht irgendwo herkopiert, also alles rechtens.

Viele Grüße
Florian
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oixio

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2

Sunday, December 27th 2009, 12:05pm

Ich GLAUBE, dass du dich auf deiner eigenen Seite nochmal mit der Gema auseinander setzen musst. Wir haben wegen einer sehr ähnlichen Sache vor nem knappen Jahr mal einen Brief an die Gema geschrieben und auch mehrfach versucht telefonisch eine Auskunft zu bekommen: vergeblich.

Ich weiß noch nichtmal, wie die rechtliche Seite in Deutschland aussieht, wenn man nur zu den Youtube-Videos verlinkt und sagt: das ist von uns. Dann geschieht zumindest das Abspielen bei Youtube selbst.

Aber versuch du doch auch noch mal direkt bei der Gema Antworten zu bekommen, am besten wohl mit der guten alten Snail Mail. Falls du Anwort bekommst (und zwar nicht nur 0815-Textbausteine, die nicht zur Frage passen) kannst du die Antwort ja mal posten.
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sos1981

Alter Hase

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3

Sunday, December 27th 2009, 12:25pm

ok, Mail ist raus... mal schaun ob was zurückkommt.
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vince

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4

Sunday, December 27th 2009, 1:09pm

Hi,

so weit ich weiss, setzt sich youtube mit der Gema auseinander so, dass du dir keine Sorgen mehr darüber machen musst.

Wobei ich jetzt nicht weiss, wie der Gema-Streit mit Youtube ausgegangen ist, abgesehen davon, dass YouTube unmengen von Videos sperrt und löscht.
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Bastian

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5

Sunday, December 27th 2009, 1:17pm

Wobei ich jetzt nicht weiss, wie der Gema-Streit mit Youtube ausgegangen ist, abgesehen davon, dass YouTube unmengen von Videos sperrt und löscht.

Zumindest bis Ende Oktober gab's noch keine Einigung.

sos1981

Alter Hase

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6

Sunday, December 27th 2009, 1:17pm

naja, die Frage ist ja, ob die Videos, die auf meiner Webseite angezeigt werden sollen, als Youtube-Videos gelten, da sie von dort kommen, oder ob sie als meine Videos gelten, da sie auf meiner Webseite sind.
Im ersten Fall muss Youtube zahlen, klar. Im Zweiten ist das nicht so wirklich klar und da ist mein Problem....
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vince

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Sunday, December 27th 2009, 1:40pm

Hi,

da wär ich auch mal auf die Antwort gespannt.
Ich würde in dem Fall das Embedded eher als ein Link ansehen, da das Video ja nicht auf deinem Server gespeichert ist.
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sos1981

Alter Hase

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Tuesday, December 29th 2009, 11:56am

Folgendes kam gerade von der GEMA:

Quoted

Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre mail vom 27.12.09. Derzeit besteht noch keine neue Vereinbarung zwischen der
GEMA und Youtube. Die „alte“ Vereinbarung sah auch nur vor, dass eine Verlinkung zur Youtube Seite lizenziert ist.
Sofern Website Betreiber nur den YouTube Player auf der eigenen Seite installiert haben, war und ist dieses gesondert zu lizenzieren.
Zur tariflichen Einstufung kommt es unter anderem darauf an, welchen „Stellenwert“ der Einsatz der Musik hierbei hat.
Nach den von Ihnen gemachten Angaben ist davon aus zu gehen, dass Musik ein integraler Bestandteil der Darstellung ist.
Daher wäre eine pauschale Vergütung (bis 120.000 Zugriffe pro Jahr) in Höhe von EUR 150.- (+ 7 %Mwst) pro Jahr zu zahlen.


Mit freundlichen Grüßen


Daraus lese ich jetzt mal, dass ich als Webseiten-Betreiber dafür zu zahlen hätte ("Sofern Website Betreiber nur den YouTube Player auf der eigenen Seite installiert haben, war und ist dieses gesondert zu lizenzieren.").
Ich denke mal, ich werd das mit der Einbettung lassen, denn das wird mir dann echt zu teuer....

mfg
SoS
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Bastian

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Tuesday, December 29th 2009, 12:21pm

Interessant wäre noch die Frage, ob "eine Verlinkung zur Youtube Seite lizenziert" im Sinne der alten Lizenzvereinbarung eine Einbettung nach Maßgabe der YouTube-Nutzungsbedingungen einschließt und ob nach Ansicht der GEMA "nur den YouTube Player auf der eigenen Seite installiert haben" eine Einbettung des Players ohne Link zurück zu YouTube bedeutet.

YouTube Nutzungsbedingungen - 6. Generelle Nutzungsbeschränkungen - Abschnitt 6.1 H:

Quoted

Sofern Sie den YouTube-Player auf Ihrer Webseite nutzen, müssen Sie auf den Seiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite [Anm.: von YouTube] vorhalten, und dürfen den YouTube-Player in keiner Weise modifizieren.

Wobei ohne eine neue Lizenzvereinbarung zwischen YouTube und GEMA ja wohl eh eine Vergütung für die Einbettung fällig würde.

vince

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Tuesday, December 29th 2009, 1:03pm

Hi,

also ich kann dich schon verstehen, du bist "nur" der Webmaster , aber ehrlich gesagt würde ich auf so eine Mail nichts geben.

Die Formulierungen sind schwammig und unklar.
Was heisst , "einen YouTube Player installieren" ? und wer legt den Stellenwert der eingebundenen Musik fest ?

Klar, Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber subjektiv betrachtet kannst du den Stellenwert als belanglos einstugfen und ohne ein schlechtes Gewissen den Player einbinden.
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Bastian

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Tuesday, December 29th 2009, 1:21pm

No Risk, no Fun, was? :D

Wenn ein Anspruch auf Vergütung besteht und die GEMA es darauf anlegt, wird sie das Geld schon eintreiben zu wissen.

sos1981

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Tuesday, December 29th 2009, 1:49pm

jep, aber genau darauf hab ich keinen Bock :D
Hätte das nichts gekostet - ok, aber soviel Geld wollte ich eigentlich nicht für ein kleines Video ausgeben.
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oixio

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Tuesday, December 29th 2009, 3:25pm

Zumal (und das finde ich besonders blöd), der Preis sich nicht ändern würde, wenn man Musik bekannter Interpreten einbinden würde. Also ist es egal, ob man ein Video einbindet, in dem man mit dem eigenen Orchester ein Stück SELBST neu eingespielt hat oder ob man ein fertiges Musikvideo von Star XY nimmt. Preis bleibt der gleiche... :thumbdown:
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neweb

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14

Saturday, January 2nd 2010, 1:25pm

No Risk, no Fun, was? :D

Wenn ein Anspruch auf Vergütung besteht und die GEMA es darauf anlegt, wird sie das Geld schon eintreiben zu wissen.


Leider kann man sich definitiv darauf einstellen, dass es, wenn die GEMA das Geld eintreibt, ohne dass man das ganze zuvor korrekt angemeldet hat, wesentlich teurer wird und mit einigem zusätzlichen Ärger verbunden ist.

Interessant sind da zum Beispiel auch Fälle, in denen Leute auf einer Party ausschließlich selbst komponierte Musik gespielt haben und danach Post von der GEMA bekommen haben, dass sie die Musik nicht angemeldet hatten und darum gebeten werden die notwendige GEMA-Gebühr zu entrichten... Ärger mit der GEMA ist echt kein Spaß.
Das Wesen der Dinge ist es, dass sie plötzlich verschwinden und dann unerwartet an einem ganz anderen Ort wieder auftauchen.