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Mehrad

Trainee

  • "Mehrad" is male
  • "Mehrad" started this thread

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1

Wednesday, January 13th 2010, 11:57am

Analysis A Klausur

Hallo ,
wollte gerne hiermit wissen ,wenn man die Analysis A klausur bald mitschreibt und durchfällt ,zählt es im Notenspiegel als "nicht bestanden" oder als "freier Versuch"???
Welche Fächer haben überhaupt freie Versuche ??!!

hamena314

Zerschmetterling

  • "hamena314" is male

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2

Wednesday, January 13th 2010, 12:06pm

Ich hab' den Thread mal hierher verschoben wo er hingehört. ;)

HAVE PHUN!
Nicht der Wind bestimmt die Richtung, sondern das Segel! (Lao Xiang, China)

  • "Schokoholic" is male

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3

Wednesday, January 13th 2010, 2:49pm

Aus Mathematik wieder nach Studium allgemein verschoben, da es hier um die Prüfungsordnung geht. Thema als PO 2009 markiert, ich hoffe das ist korrekt.

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Zu deiner Frage: in der Prüfungsordnung (PO) 2009 gibt es keine Freiversuche mehr. Deshalb tippe ich mal darauf, dass dann da "nicht bestanden" steht. Ob dies dann noch im PDF-Notenspiegel auftaucht wenn du die Prüfung dann doch bestanden hast, ist eine Frage die man wohl erst beantworten kann wenn es bei den ersten Leuten passiert ist. Der relevalte Absatz aus der PO:
§ 16 Wiederholung
(1) Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als mit "nicht ausreichend" bewertet. Eine nicht bestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.

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EDIT: Zum Vergleich der entsprechende Absatz aus der PO 2004:
(8) Im Rahmen der Bachelor-Prüfung gelten während der ersten 5 Fachsemester alle erstmals abgelegten nicht bestandenen Prüfungsleistungen als nicht unternommen (Freiversuch). Ein Verschieben der Freiversuche über das fünfte Semester hinaus ist auch bei Vorliegen triftiger Gründe nicht zulässig. Satz 1 ist nicht auf Prüfungsleistungen anzuwenden, die gemäß § 13 Abs. 3 als mit „nicht ausreichend“ bewertet gelten.

This post has been edited 2 times, last edit by "Schokoholic" (Jan 13th 2010, 2:54pm)