Da ich schon mal wegen Nichtzahlung von Studienbeiträgen exmatrikuliert wurde (glücklicherweise wird das auf Antrag auch zurückgenommen
) kann ich ja mal ein Beispiel geben:
Passiert ist mir das ganze zum Sommersemester 2009.
Annahme 1: wegen meines Auslandsjahres bin ich automatisch für zwei Semester beurlaubt. Pustekuchen.
Annahme 2: mein Vater sagt mir Bescheid, falls irgendwelche wichtigen Briefe auftauchen. Pustekuchen.
Resultat 1: bis zum 31.1.2009 (Rückmeldefrist) sind keine 770 Euro überwiesen worden.
Resultat 2: am 24.2.2009 schickt die Uni einen Brief, ich solle doch bis zum 6.3.2009 das Geld (keine Mahngebühr) überweisen.
Resultat 3: irgendwann Mitte bis Ende März (das genaue Datum weiß ich nicht, da ich den Brief zurückgeben musste...) kommt der Exmatrikulationsbescheid.
Das rückgängig machen ging übrigens recht einfach: formlosen Antrag + Exmatrikulationsbescheid ans I-Amt geben reicht, sofern er angenommen wird.
Ich sags nochmal: Nicht zum Nachmachen empfohlen.