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Sie können immer selber entscheiden wann Sie welche Prüfungen ablegen. Dafür gibt es keine Vorschriften. Wenn Sie also jetzt schon Masterprüfungen machen wollen, können Sie das machen. Es besteht nur die Gefahr, dass es die Prüfungen in einigen Semestern (wenn Sie dann im Master sind) nicht mehr gibt und Sie diese nicht anerkannt bekommen. Aber das ist Ihr Risiko und dazu kann Ihnen im Augenblick auch noch niemand eine Auskunft geben.
Alle Prüfungen aus dem A-, AG-, und B-Katalog, die Sie für den Master haben wollen, müssen Sie online unter zusätzliche Prüfungsleistungen anmelden.
Wenn Sie auch schon Labore, Seminare und Theorie-Prüfungen machen wollen, müssen Sie diese nur im Institut anmelden und sich einen Schein geben lassen.
Sie können sich Leistungen im Umfang von 45 Leistungspunkten anrechnen lassen
Halt, Stop! Wenn ich mich recht erinnere, kann man sich alle Prüfungsleistungen anrechnen lassen, die im Lehrveranstaltungskatalog/Modulkatalog stehen, oder die dort mal standen, sofern das vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Ich meine diese Aussage kam sogar von Herrn Lipeck.[...] Es besteht nur die Gefahr, dass es die Prüfungen in einigen Semestern (wenn Sie dann im Master sind) nicht mehr gibt und Sie diese nicht anerkannt bekommen. Aber das ist Ihr Risiko und dazu kann Ihnen im Augenblick auch noch niemand eine Auskunft geben.
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