Ich hab gerade in meiner Bachelorarbeit rumgeblättert und bin durch alte Erinnerungen gegangen....
Da hab ich mich gerade gefragt, wann man überhaupt das Recht bekommt in seine Prüfungsakten der Bachelorarbeit/Masterarbeit Einsicht zu nehmen. Also was die Erst- und Zweitprüfer als Begründung geschrieben haben.
Hat da einer Ahnung, wie viele Jahre das sind und wo man die Einsicht bekommt oder ob das überhaupt möglich ist?