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Saturday, April 17th 2010, 10:01am

Einsicht in Prüfungsakten der Abschlussarbeit

Ich hab gerade in meiner Bachelorarbeit rumgeblättert und bin durch alte Erinnerungen gegangen.... :rolleyes:

Da hab ich mich gerade gefragt, wann man überhaupt das Recht bekommt in seine Prüfungsakten der Bachelorarbeit/Masterarbeit Einsicht zu nehmen. Also was die Erst- und Zweitprüfer als Begründung geschrieben haben.
Hat da einer Ahnung, wie viele Jahre das sind und wo man die Einsicht bekommt oder ob das überhaupt möglich ist?

This post has been edited 1 times, last edit by "Jules" (Apr 17th 2010, 10:02am)


Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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Markus

the one and only Unterstrich!

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Saturday, April 17th 2010, 3:39pm

Steht übrigens auch in unserer PO

Quoted

§ 23 Einsicht in die Prüfungsakten
1
Nach Abschluss der Prüfung wird den Studierenden auf Antrag Einsicht in die vollständigen Prüfungsakten gewährt.
2
Der Antrag ist spätestens binnen eines Jahres nach Aushändigung des Zeugnisses oder des Bescheides über die endgültig nicht bestandene Prüfung zu stellen.

Wobei anzumerken ist, dass mit "Prüfung" AFAIK die Bachelor- respektive Masterprüfung gemeint ist.
Charmant sein? Hab ich längst aufgegeben. Glaubt mir doch eh keiner...

This post has been edited 2 times, last edit by "Markus" (Apr 17th 2010, 3:40pm)