Hi,
in der Prüfungsordnung PO09 steht folgendes:
"Aus Betriebspraktikum, Seminaren, Laborübungen und Projektarbeiten werden insgesamt maximal 28
Leistungspunkte angerechnet. Es muss
in jedem gewählten Kernkompetenzbereich mindestens ein Seminarmodul,
ein Laborübungsmodul oder ein Projektmodul bestanden werden."
Im Modulkatalog Master-PO09 steht es fast identisch:
Von den aus Betriebspraktikum, Seminaren, Laborübungen oder Projektarbeiten erworbenen Leistungspunkten
werden maximal 28 Leistungspunkte angerechnet. Es muss
in jedem gewählten Kernkompetenzbereich
mindestens ein Seminar-, Laborübungs- oder Projektmodul bestanden werden.
Ohne dass ich da was falsch verstehe, heisst dass, wenn ich aus jedem der Kompetenzbereiche z.B. jeweils nur ein Seminar bestehen würde, wäre diese Regelung erfüllt.
Oder ist es so gemeint, dass man mindestens ein Seminarmodul
UND (mindestens ein Labor- oder Projektmodul) bestehen muss?
Ich gehe davon aus dass der erstere Fall gemeint ist.
Gruß