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ice-cream

Junior Schreiberling

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1

Wednesday, October 6th 2010, 11:44am

BAFÖG Allgemeine Fragen...

Hallo Leute,
bin inzwischen ein dreisie geworden und habe bisher kein BAFÖG beantragt.Könnte man das immernoch tun?
Anderes Problem ist das Meine Mutter ihr Lohn immer auf mein Konto bekommen hat, da sie als sie anfing kein Konto hatte...Da es aber auf mein Namen ist wird das BAFÖG-Amt das Geld wohl zu meinen Vermögen rechnen oder?

danke...

2

Wednesday, October 6th 2010, 12:04pm

Hallo Leute,
bin inzwischen ein dreisie geworden und habe bisher kein BAFÖG beantragt.Könnte man das immernoch tun?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das machen kannst. Denn manchmal gibt es Studenten, die die ersten Semster mehr verdienen oder deren Eltern zu hohes Einkommen haben und keinen Antrag stellen. Aber im Laufe des Studiums werden die Studenten dann zu Bafögempfängern. Schau einfach mal im Service Center vorbei, da können die dich ganz einfach und schnell zu deiner Situation beraten.

Anderes Problem ist das Meine Mutter ihr Lohn immer auf mein Konto bekommen hat, da sie als sie anfing kein Konto hatte...Da es aber auf mein Namen ist wird das BAFÖG-Amt das Geld wohl zu meinen Vermögen rechnen oder?

Kriegst du das Geld immernoch auf dein Konto? Dann wäre es ein Problem. Aber eigentlich ist es so, dass dein Einkommen und dein Kapital/Eigentum (max: ca. 5200 €) für den Bewilligungszeitraum gemessen wird. Also was du vom 1.11.2010 - 30.9.2011 verdienst hast und besitzt. Das Einkommen deiner Mutter und deines Vaters wird an Hand des/der Steuerbescheid(e) von vor zwei Jahren, also 2008, bemessen.

Leider wirst du für Oktober (falls du Bafög empfangen darfst) kein Bafög mehr bekommen, da die Abgabefrist immer am letzten Tag des Vormonats endet.

ice-cream

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3

Wednesday, October 6th 2010, 12:11pm

Hallo Leute,
bin inzwischen ein dreisie geworden und habe bisher kein BAFÖG beantragt.Könnte man das immernoch tun?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das machen kannst. Denn manchmal gibt es Studenten, die die ersten Semster mehr verdienen oder deren Eltern zu hohes Einkommen haben und keinen Antrag stellen. Aber im Laufe des Studiums werden die Studenten dann zu Bafögempfängern. Schau einfach mal im Service Center vorbei, da können die dich ganz einfach und schnell zu deiner Situation beraten.

Anderes Problem ist das Meine Mutter ihr Lohn immer auf mein Konto bekommen hat, da sie als sie anfing kein Konto hatte...Da es aber auf mein Namen ist wird das BAFÖG-Amt das Geld wohl zu meinen Vermögen rechnen oder?

Kriegst du das Geld immernoch auf dein Konto? Dann wäre es ein Problem. Aber eigentlich ist es so, dass dein Einkommen und dein Kapital/Eigentum (max: ca. 5200 €) für den Bewilligungszeitraum gemessen wird. Also was du vom 1.11.2010 - 30.9.2011 verdienst hast und besitzt. Das Einkommen deiner Mutter und deines Vaters wird an Hand des/der Steuerbescheid(e) von vor zwei Jahren, also 2008, bemessen.

Leider wirst du für Oktober (falls du Bafög empfangen darfst) kein Bafög mehr bekommen, da die Abgabefrist immer am letzten Tag des Vormonats endet.
Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)

Zählt ein Sparbuch das auf mein Namen angelegt wurde auch zu meinen Vermögen auch wenn ich als Kind davon nich bescheid wissen konnte bzw weis....?

Spunkmeyer

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4

Wednesday, October 6th 2010, 12:39pm

ich denke schon. versetz dich in die lage des Bafög-Amts. Die wollen diejenigen unterstützen, die sonst GAR NICHT studieren könnten. Also wird jegliches Vermögen angerechnet, wäre sonst ja unfair. Und ob man davon weiß oder nicht, ist eine heikle Angelegenheit...
DEADBEEF = 3735928559

Nagezahn

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5

Wednesday, October 6th 2010, 1:40pm

Geh in die BAföG-Beratung im ServiceCenter, die werden dir verbindliche Antworten geben können. Außerdem kannst du dir dann gleich die nötigen Unterlagen mitgeben lassen. Geld bekommst du, wenn überhaupt, meines Wissens dann frühestens mit Beginn des nächsten Sommersemesters.

6

Wednesday, October 6th 2010, 2:19pm

Geld bekommst du, wenn überhaupt, meines Wissens dann frühestens mit Beginn des nächsten Sommersemesters.

Das ist falsch. Den Antrag kann man immer stellen. Allerdings bekommt er das Geld erst vom nächsten Monat an.

Zählt ein Sparbuch das auf mein Namen angelegt wurde auch zu meinen Vermögen auch wenn ich als Kind davon nich bescheid wissen konnte bzw weis....?

Also diese "Ich wusste von dem Geld nichts"-Sache kannst du dir ganz deutlich abschminken. Im Internet stolpert man immer wieder über diese Threads, wo Leute dies fragen, aber auch wo Leute davon berichten, wie das Bafög Amt davon sptiz bekommen hat und diese erwischt wurden. Jedes Jahr wird ein automatischer Abgleich von den vorherigen Jahren mit dem Finanzamt gemacht. Da Zinseinnahmen von Spareinlagen über die Abschlagsteuer versteuert werden und dies automatisch von der Bank ans Finanzamt bzw. von dir ans Finanzamt, falls du Abschlagsteuern auf Grund von Freibeträgen zurückbekommen willst, kann man dies auch nicht umgehen. Ziemlich leicht kann man dann an Hand der gezahlten Abschlagsteuer den genauen Wert der Spareinlage ermitteln.
Danach greift die Bauernregel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Meine Meinung:
Da es nur einen begrenzten Pott an Bafögunterstützung für alle Bafögempfänger gibt, sollte man dieses Geld auch für die bedürftigen Studenten überlassen.
Warum kannst du dieses Geld, von dem du nichts Wissen willst nicht für dein Studium benutzen und dadurch einem anderen Studenten in Deutschland ein Studium ermöglichen, bzw. uns Steuerzahlern nicht unsere hart erarbeiteten Steuern rauben?

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7

Wednesday, October 6th 2010, 3:45pm

Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)
Ich denke mal, das Einkommen zählt für den, der auch die Einkommensteuer dafür zahlt. Relevant sollte also die Steuererklärung deiner Mutter sein, nicht was pro Monat auf dein Konto eingeht. Aber da frag am besten wirklich mal das BAföG-Amt, die können dir das genauer sagen. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn du das Geld auf deinem Konto "lagerst", weil du dann die Zinsen bekommst, wie Jules schon erklärt hat.

ice-cream

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8

Wednesday, October 6th 2010, 5:53pm

Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)
Ich denke mal, das Einkommen zählt für den, der auch die Einkommensteuer dafür zahlt. Relevant sollte also die Steuererklärung deiner Mutter sein, nicht was pro Monat auf dein Konto eingeht. Aber da frag am besten wirklich mal das BAföG-Amt, die können dir das genauer sagen. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn du das Geld auf deinem Konto "lagerst", weil du dann die Zinsen bekommst, wie Jules schon erklärt hat.

Ja das Geld landet immernoch bei mir...mal ne andere Frage(n)
Ich denke mal, das Einkommen zählt für den, der auch die Einkommensteuer dafür zahlt. Relevant sollte also die Steuererklärung deiner Mutter sein, nicht was pro Monat auf dein Konto eingeht. Aber da frag am besten wirklich mal das BAföG-Amt, die können dir das genauer sagen. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn du das Geld auf deinem Konto "lagerst", weil du dann die Zinsen bekommst, wie Jules schon erklärt hat.
Also Einkommensteuer zahlt sie gar nicht is ein Job auf 400 Euro Basis, weis jetzt nicht ob das relevant ist...Zinsen bekomme ich auf mein Konto auch keine , da es ein Giro-Free für Studenten/Schüler ist...

SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

9

Wednesday, October 6th 2010, 6:43pm

Bis 400 Euro sagt das Bafög auch ncihts und es wird auch nicht sooo wirklich angerechnet.

Bafög gibt es ab Antragsstellung und jeder kann es jederzeit beantragen.
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen.
Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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10

Wednesday, October 6th 2010, 7:26pm

Also diese "Ich wusste von dem Geld nichts"-Sache kannst du dir ganz deutlich abschminken. Im Internet stolpert man immer wieder über diese Threads, wo Leute dies fragen, aber auch wo Leute davon berichten, wie das Bafög Amt davon sptiz bekommen hat und diese erwischt wurden. Jedes Jahr wird ein automatischer Abgleich von den vorherigen Jahren mit dem Finanzamt gemacht. Da Zinseinnahmen von Spareinlagen über die Abschlagsteuer versteuert werden und dies automatisch von der Bank ans Finanzamt bzw. von dir ans Finanzamt, falls du Abschlagsteuern auf Grund von Freibeträgen zurückbekommen willst, kann man dies auch nicht umgehen. Ziemlich leicht kann man dann an Hand der gezahlten Abschlagsteuer den genauen Wert der Spareinlage ermitteln.

Der Abgleich dürfte übrigens über das sog. Kontenabrufverfahren durch den "Geheimdienst" der Finanzbehörden, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), erfolgen.

11

Wednesday, October 13th 2010, 6:58pm


Der Abgleich dürfte übrigens über das sog. Kontenabrufverfahren durch den "Geheimdienst" der Finanzbehörden, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), erfolgen.

Hier nochmal ein aktueller Artikel dazu, wie das genau abläuft:
Spiegel Online: Erschlichene Studenten-Stütze:Neue Jagd auf Bafög-Sünder (12.10.2010)

Bastian

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12

Thursday, October 14th 2010, 2:22pm

Dass auch Freistellungsaufträge abgeglichen werden, wusste ich noch nicht. Ich hatte dieses hier im Sinn:

Quoted

3.2 In folgenden Fällen kommt hiernach ein Kontenabruf in Betracht:
...
d) Bei der Ausbildungsförderung und der Aufstiegsförderung basiert das maßgebende Einkommen auf der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG (§ 21 BAföG; § 17 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).


Edit: Siehe auch Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 bis 10 und § 93b der Abgabenordnung:

Quoted

Kontenabruf für nichtsteuerliche Zwecke (Finanzbehörden nach § 93 Abs. 8 AO)
Nach § 93 Abs. 8 AO wird die Möglichkeit des Kontenabrufs auch den für die Verwaltung
...
3. der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
...
zuständigen Behörden eröffnet.

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matthiass

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13

Thursday, October 14th 2010, 6:32pm

Das mit den Freistellungsaufträgen erschliesst sich mir nicht so ganz. Ich hab zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken und meine, mir als Ledigem komplett zustehende freistellbare Summe aus Kapitalerträgen (EUR 801) auf beide verteilt, da die Bank ja sonst ab dem ersten Euro Zinsen Kapitalabtragssteuer abzuführen hat. Das bedeutet doch nicht ansatzweise, dass ich die freigestellte Summe auch ausschöpfe, also kann darüber doch gar kein Rückschluss auf mein Vermögen gezogen werden. Und nein, ich hab keine Panik, ich hab immer ordentlich angegeben, was ich habe.

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Bastian

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14

Thursday, October 14th 2010, 7:01pm

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15

Friday, October 15th 2010, 8:21am

[...]Das bedeutet doch nicht ansatzweise, dass ich die freigestellte Summe auch ausschöpfe, also kann darüber doch gar kein Rückschluss auf mein Vermögen gezogen werden. [...]

Doch das können sie, da liegst du falsch. Damit du das Finanzamt nicht hinters Licht führst indem du mehrere Freistellungsaufträge im Gesamtwert von über 801 Euro bei verschiedenen Banken machst, wird jedes Jahr dein genutzter Anteil von den Freibeträgen dem Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt weiss also, auch wenn du keine Abgeltungssteuer gezahlt hast, wie hoch deine Zinseinkünfte sind.

[...]Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag stellen und damit in der Summe den Freibetrag überschreiten, müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der freigestellten Einkünfte jährlich elektronisch mitteilen (§ 45d EStG).[...]

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