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BastianRoessl

Praktikant

  • "BastianRoessl" started this thread

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1

Wednesday, February 2nd 2011, 11:47am

Prüfungsabmeldung bei Nichterscheinen?

kurze theoretische frage:

wenn ich mich kurz vor einer klausur doch dazu entscheiden sollte, sie nicht mitzuschreiben und einfach nicht hingehe, bin ich dann automatisch abgemeldet? oder gilt die klausur anschließend als nicht bestanden? mein mitbewohner (mathestudent PO 2009) hat diese option bei klausuren, und ich würde mir diese auch gerne offen halten wenn möglich. oder sollte ich doch lieber noch schnell das prüfungsamt belästigen und mich abmelden, womit ich aber definitiv nicht mitschreiben kann?
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2

Wednesday, February 2nd 2011, 12:02pm

Wenn du das allererste Mal mitschreibst (also noch kein Mal durchgefallen bist), liegt es an dir, ob du hingehst oder nicht, dann zählt es nicht als Versuch.
(Es sei denn, es ist eine Laborübung wie zb Scheme, Java, glaube da wird es anders gehandhabt)
Wenn du zb 1 Mal durchgefallen bist und dich wieder für die Klausur anmeldest, musst du hingehen (es sei denn du bist krank, etc dann brauchst du ein Attest).
Hoffe, ich konnte helfen :)

BastianRoessl

Praktikant

  • "BastianRoessl" started this thread

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3

Wednesday, February 2nd 2011, 12:21pm

konntest du, vielen dank!
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4

Wednesday, February 2nd 2011, 12:51pm

Wenn man bei einer Wiederholungsklausur nicht erscheint, sollte man sich schnell ein Attest holen und es auch unverzüglich beim Prüfungsamt abgeben. Steht jedenfalls in eurer PO 09.
٩(͡๏̯͡๏)۶

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5

Monday, March 4th 2013, 3:55pm

Verstehe ich so richtig? Wenn ich kurz vor einer Klausur (die ich schon mal geschrieben habe und durchgefallen bin) krank werde, brauche ich nur zum Arzt zu gehen, einen Attest holen und das beim Prüfungsamt abgeben? soll ich es nach d. Klausur tun oder davor, meine Attest beim Prüfungsamt abgeben?
Soll auf d. Attest etwas bestimmtest stehen ? soll ich vorher eine Mail an d. Prof schreiben, dass ich an die Klausur nicht teilnehmen werde ?

gruß

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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6

Monday, March 4th 2013, 4:35pm

Unter Prüfungsrücktritt/Prüfungsversäumnis (Krankheit) findest Du entsprechende Vordrucke. Gegenüber arbeitsrechtlichen Krankmeldungen erwartet das Prüfungsamt übrigens die Offenlegung der Symptome. Die Entscheidung über Deine Prüfungsunfähigkeit trifft dann letztlich auch nicht Dein Arzt bzw. Deine Ärztin, sondern die Prüfungsbehörde.

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7

Monday, March 4th 2013, 9:08pm

vielen danke

Hat es schon mal jemand damit Probleme habt? attest nicht angenommen und die Klausur als " nicht bestanden" benotet ?

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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8

Tuesday, March 5th 2013, 1:46am

Mir ist da auch durch meine Tätigkeit im AStA niemand bekannt, der oder die da Probleme gehabt hätte. Wer aber Probleme gehabt haben sollte bzw. das Verfahren als solches für fragwürdig hält, sollte sich nicht scheuen, mit dem AStA Kontakt aufzunehmen.

  • "Schokoholic" is male

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9

Wednesday, March 6th 2013, 10:10am

Es gab Fälle, wo Atteste einige Monate zu spät abgegeben wurden, also vermutlich nachdem der Brief mit dem Bescheid angekommen ist, dass man durchgefallen sei. Die wurden vom Prüfungsausschus nicht mehr akzeptiert. Man sollte also ruhig vor der Klausur zum Arzt gehen, denn sonst müsste der Arzt einen ja "nachträglich" für den Klausurtag krankschreiben, worauf der wahrscheinlich auch keine Lust hat.