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infboy

Junior Schreiberling

  • "infboy" started this thread

Posts: 133

Date of registration: Oct 2nd 2009

1

Friday, February 4th 2011, 10:16am

Numerik und Stochastik

was passiert eigentlich wenn man beide (also numerik und stochastik) mitschreibt! eins besteht, und eins nicht! kann man dann das bestandene anrechnen lassen? oder muss man das durchgefallene auch nochmal unbedingt wiederholen?

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Kater

Trainee

  • "Kater" is male

Posts: 93

Date of registration: Sep 29th 2009

2

Friday, February 4th 2011, 10:35am

Ich würde sagen, da man ja die Anforderungen für das Modul erfüllt hat, hat man es auch bestanden.

Quoted

§5 (1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die nach § 3 in Verbindung mit Anlage 1 erforderlichen Kompetenzbereiche und Module einschließlich des Moduls Bachelorarbeit bestanden sind und mindes- tens 180 ECTS-Leistungspunkte erworben wurden.

Da steht ja nicht, dass man Wahlveranstaltungen zuende bringen muss. Lediglich begonnene Module müssen beendet werden. Die notwendigen Punkte dafür hast du aber ja schon mit der bestandenen Prüfung.

Quoted

§16 (1) 1Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. 2Eine nicht bestandene Prüfungs- leistung kann zweimal wiederholt werden. 3Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestande- nen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss inner- halb eines Jahres erfolgen. 4Ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als mit "nicht ausreichend" bewer- tet. 5Eine nicht bestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.

Hier ist nur die Frage zählt Wahlpflicht auch als Pflicht. Wenn nicht dann kann man die nichtbestandene Klausur wiederholen, muss man aber nicht.

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  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

3

Sunday, February 6th 2011, 3:42pm

Verschoben nach "Studium Allgemein", da es sich um eine Prüfungsordnungsfrage handelt.

Ich würde sagen, um die nichtbestandene Prüfung brauchst du dir keine Sorgen machen. Die interessanten Paragraphen zu dem Thema sind:

§ 5 Bestehen und Nichtbestehen
[...]
(2) Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung, die nach Anlage 1 erforderlich ist, gemäß § 16 nicht mehr möglich ist.
Das heißt du kannst dein Studium nur in den Sand setzen, indem du eine Prüfung nicht bestehen kannst, die erforderlich ist. Erforderlich ist eine Prüfung (meiner Meinung nach), wenn du dein Studium ohne diese Prüfung nicht abschließen könntest, weil du ohne diese Prüfung ein Modul nicht bestehen kannst.

Zum Bestehen von Modulen gilt folgendes:
§ 20 Leistungspunkte, Module und Kompetenzbereiche
[...]
(2) Ein Modul ist nach dem Erwerb der in den Anlagen für dieses Modul mindestens geforderten Leistungspunkte bestanden.[...]
Mit einer bestandenen Prüfung hast du genug LP zusammen, also hast du das Modul bestanden, also ist die andere Prüfung nicht mehr erforderlich, um dein Studium abzuschließen. Also kann sie dir egal sein. Vor allem kann dir auch egal sein, ob du für die Klausur automatisch angemeldet wirst oder ob sie mit "nicht ausreichend" bewertet wird, wie es in §16 (1) "angedroht" wird.

suey

M.Sc.

  • "suey" is female

Posts: 485

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4

Monday, February 7th 2011, 10:33am

Und was wäre, wenn man beide schreibt und besteht? Zählt dann der erste Prüfungstermin, oder kann man sich das besser benotete Fach anrechnen lassen? ;)

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

Posts: 988

Date of registration: Sep 30th 2007

5

Monday, February 7th 2011, 1:48pm

Werden dann nicht beide angerechnet?

Quoted

1.2 Mathematische Grundlagen 26-30

  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

6

Monday, February 7th 2011, 1:52pm

Wenn ich mich nicht irre wurde das immer so gehandhabt, dass das bessere von beiden die Modulnote bestimmt. Im Zweifelsfall entscheidet das glaube ich der Prüfungsausschus, das heißt Frau Szczerbicka sollte das wissen.

Prüfungstermine können sich ja auch ändern, das heißt wenn man sich danach richtete, würde ein gewisser Zufallsfaktor würde die Note mitbestimmen, was sich glaub ich rechtlich nicht so gut machen würde. ;)


EDIT: Sorry, Bastian hat natürlich Recht. Die "bessere von beiden" Regel fand glaub ich bei den Kernkompetenzbereichen im Master Anwendung. Eventuell auch in den Wahlkatalogen im Bachelor.

This post has been edited 1 times, last edit by "Schokoholic" (Feb 7th 2011, 1:54pm)