Zumindest mir ist das neu. Weiß jemand, ob das für alle AG-Module gilt?
Das gilt nicht nur für alle AG-Module, sondern für alle Module. Man kann in jedem Modul mehr LP machen als nötig, solange es mehrere Vorlesungen in diesem Modul gibt. Der entsprechende Satz aus der Prüfungsordnung (Anlagen, Seite 9, ganz oben) lautet:
Um ein Modul zu bestehen, ist aus den jeweils genannten Prüfungsleistungen eine Auswahl mindestens im Umfang der Modulleistungspunkte zu bestehen.
Immerhin deckt es sich mit der Prüfungsordnung, die sagt, dass man "mindestens ein AG-Modul" bestehen muss.
Das "mindestens eins" hat ja nichts mit der Frage zu tun, ob du innerhalb eines Moduls mehr Vorlesungen machen darfst als gefordert. Das heißt nur, dass du zusätzlich zum "AG-Modul Rechtliche Aspekte" noch andere AG-Module wählen dürftest.
Kann man sich im Nebenfach eigentlich auch mehr als 12 LP anrechnen lassen, vorausgesetzt natürlich, man hat schon ein AG-Modul bestanden?
Ja, das geht wie gesagt in
jedem Modul, siehe PO-Zitat.
Auch wenn ich mit demjenigen deshalb nochmal Rücksprache halten müsste, meine ich das Frau Szcerbicka einem Komillitonen genau das Gegenteil mitgeteilt.
Das widerspräche der Prüfungsordnung, siehe PO-Zitat.