This post has been edited 1 times, last edit by "kousai" (Mar 2nd 2011, 12:55am)
was mit weiterführenden Prüfungsleistungen passiert ist ne interessante Frage. Sicher weiß ich es nicht, aber ich würde vermuten, dass man sie sich später im Master anrechnen lassen kann, da man ja sonst ein und die selbe Prüfung zwei mal schreiben könnte (quasi ein nicht erlaubter Verbesserungsversuch). Falls das wirklich relevant wird: Prüfungsausschuss.
Bei Kombiklausuren wird mit ziemlicher Sicherheit die Gesamtnote übernommen, da es z.B. bei einigen Klausuren gar keine einzelnen Noten gab. Und wenn es sie gab, dann sind sie dem Prüfungsamt nicht bekannt sondern müssten wahrscheinlich aus den alten Prüfungsarchiven wieder ausgegraben werden.
Bei der Zwangsanmeldung bin ich mir auch nicht sicher, aber ich denke mal der sinnvollste Referenzzeitpunkt wäre das Semester ab dem man in der neuen PO ist. Auch hier: Prüfungsausschuss.
Da zu wegen der Prüfungsversuche wechseln willst solltest du dir vielleicht vor allem über diesen Satz von o.g. Seite Gedanken machen: "Dabei werden alle nicht bestandenen Prüfungsversuche (auch Freiversuche) als nicht bestandene Prüfungsversuche gezählt."
Dinge die in den beiden Links nicht geklärt sind würde wahrscheinlich der Prüfungsausschuss entscheiden müssen.
Ist mir klar, dass nicht bestandenen Prüfungsversuche gezählt werden, ---> aber dazu habe ich noch eine Frage . z.B ich hab Technologie für das Internet 2x nicht bestanden, falls ich zu PO09 wechsle, bin ich verpflichtet das gleiche Fach zu dritten Mal zu schreiben ???
This post has been edited 1 times, last edit by "Sparky" (Mar 2nd 2011, 2:00pm)
Zerschmetterling
Date of registration: Aug 31st 2003
Location: Hannover
Occupation: Informatikstudent (d'uh)
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