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kousai

Praktikant

  • "kousai" started this thread

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1

Wednesday, March 2nd 2011, 12:51am

Abwechselung auf PO2009

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage bzgl. die neue PO 2009

Ich bin immer noch bei PO 2004 und möchte gerne wechseln, da ich nur 4 Freie Versuche noch habe.

Ich habe Stochastik A und Numerik A bestanden, werden die beiden Fächer in PO 2009 anerkannt (dh. 8 LP gezählt) oder nur eins davon.


Danke

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Mehrad

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2

Wednesday, March 2nd 2011, 12:57am

nach PO09 musst du eine von den beiden schreiben aber wenn du die schon beide bestanden hast werden die beide meiner meinung nach mit 8 LPs anerkannt.

meine Angabe ist natürlich ohne Gewähr aber ich gehe sehr stark davon aus das ich recht habe :D

epix

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3

Wednesday, March 2nd 2011, 1:02am

Ich meine auch, dass das so war.
Schreibst beides, kriegst für beides LP und musst dann im Nebenfach / AG weniger LP machen.

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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4

Wednesday, March 2nd 2011, 9:30am

Punkte für Numerik und Stochastik in der PO2009 war vor kurzem ab hier schon Thema.

Obwohl ich im Moment selbst nicht wechseln möchte, stellen sich mir gerade noch folgende Fragen:

Was passiert mit bestandenen Prüfungen aus dem A-Katalog, g oder w, die sich im Bachelor nach PO2009 nicht unterbringen lassen? Verfallen diese, weil sie sich nicht mehr nachträglich als zusätzlich deklarieren und damit ggf. in den Master mitnehmen lassen, und falls das so ist, dürften diese Prüfungen im Master erneut abgelegt werden?

Wie sieht es mit den Noten für die ehemaligen Kombiklausuren aus, erhalten beide Einzelklausuren die bisherige Endnote, oder werden hier wieder die ursprünglichen Einzelnoten übernommen? Mindestens eine Kombiklausur ließ sich bestehen, wenn die Endnote mindestens 4,0 war.

Schokoholic hatte ja schon hier erläutert, dass der Wechsel auch direkt auf die Exmatrikulation hinauslaufen kann. Wie sieht es denn mit dem Beginn der Frist nach § 16 Abs. 1 Satz 3f. aus, wenn nicht bestandene Prüfungen aus der PO2004 in die PO2009 mitgenommen werden? In welchem Semester müssen diese Prüfungen spätestens wiederholt werden?

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5

Wednesday, March 2nd 2011, 11:42am

Hallo kousai,

grundsätzlich empfiehlt der Prüfungsausschuss keinen Wechsel der Prüfungsordnung. Falls das doch unbedingt jemand machen möchte gelten die Regelungen auf folgender Seite: http://www.sim.uni-hannover.de/informati…chuss/uebergang. Lehrveranstaltungen werden dabei nach folgender Tabelle angerechnet: http://www.dbs.uni-hannover.de/fbinf/modkat/mapping.php.

Da zu wegen der Prüfungsversuche wechseln willst solltest du dir vielleicht vor allem über diesen Satz von o.g. Seite Gedanken machen: "Dabei werden alle nicht bestandenen Prüfungsversuche (auch Freiversuche) als nicht bestandene Prüfungsversuche gezählt."

Dinge die in den beiden Links nicht geklärt sind würde wahrscheinlich der Prüfungsausschuss entscheiden müssen.

---

Bastian,

was mit weiterführenden Prüfungsleistungen passiert ist ne interessante Frage. Sicher weiß ich es nicht, aber ich würde vermuten, dass man sie sich später im Master anrechnen lassen kann, da man ja sonst ein und die selbe Prüfung zwei mal schreiben könnte (quasi ein nicht erlaubter Verbesserungsversuch). Falls das wirklich relevant wird: Prüfungsausschuss.

Bei Kombiklausuren wird mit ziemlicher Sicherheit die Gesamtnote übernommen, da es z.B. bei einigen Klausuren gar keine einzelnen Noten gab. Und wenn es sie gab, dann sind sie dem Prüfungsamt nicht bekannt sondern müssten wahrscheinlich aus den alten Prüfungsarchiven wieder ausgegraben werden.

Bei der Zwangsanmeldung bin ich mir auch nicht sicher, aber ich denke mal der sinnvollste Referenzzeitpunkt wäre das Semester ab dem man in der neuen PO ist. Auch hier: Prüfungsausschuss.

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

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6

Wednesday, March 2nd 2011, 11:59am

was mit weiterführenden Prüfungsleistungen passiert ist ne interessante Frage. Sicher weiß ich es nicht, aber ich würde vermuten, dass man sie sich später im Master anrechnen lassen kann, da man ja sonst ein und die selbe Prüfung zwei mal schreiben könnte (quasi ein nicht erlaubter Verbesserungsversuch). Falls das wirklich relevant wird: Prüfungsausschuss.

Das müsste nicht zwangsläufig nur weiterführende Prüfungen betreffen. "Überschüssige" Grundlagen-Veranstaltungen ließen sich ja im Kompetenzbereich Informatik-Grundlagen unterbringen.

Bei Kombiklausuren wird mit ziemlicher Sicherheit die Gesamtnote übernommen, da es z.B. bei einigen Klausuren gar keine einzelnen Noten gab. Und wenn es sie gab, dann sind sie dem Prüfungsamt nicht bekannt sondern müssten wahrscheinlich aus den alten Prüfungsarchiven wieder ausgegraben werden.

Bei der Zwangsanmeldung bin ich mir auch nicht sicher, aber ich denke mal der sinnvollste Referenzzeitpunkt wäre das Semester ab dem man in der neuen PO ist. Auch hier: Prüfungsausschuss.

Sehe ich in beiden Fällen auch ähnlich wie Du.

kousai

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7

Wednesday, March 2nd 2011, 1:05pm



Da zu wegen der Prüfungsversuche wechseln willst solltest du dir vielleicht vor allem über diesen Satz von o.g. Seite Gedanken machen: "Dabei werden alle nicht bestandenen Prüfungsversuche (auch Freiversuche) als nicht bestandene Prüfungsversuche gezählt."

Dinge die in den beiden Links nicht geklärt sind würde wahrscheinlich der Prüfungsausschuss entscheiden müssen.


Ist mir klar, dass nicht bestandenen Prüfungsversuche gezählt werden, ---> aber dazu habe ich noch eine Frage . z.B ich hab Technologie für das Internet 2x nicht bestanden, falls ich zu PO09 wechsle, bin ich verpflichtet das gleiche Fach zu dritten Mal zu schreiben ???

Sparky

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8

Wednesday, March 2nd 2011, 1:32pm

Ist mir klar, dass nicht bestandenen Prüfungsversuche gezählt werden, ---> aber dazu habe ich noch eine Frage . z.B ich hab Technologie für das Internet 2x nicht bestanden, falls ich zu PO09 wechsle, bin ich verpflichtet das gleiche Fach zu dritten Mal zu schreiben ???

Da Technologien für das Internet imho ein A-Fach ist brauchst du es nicht nochmal schreiben. Es heisst nur, dass wenn du all deine Versuche auf eine Prüfung verbraucht hast diese dann (nach 3 schriftlichen und evtl einer mündlichen Prüfung) absolut unwiederbringlich durchgefallen ist. Gleiches gilt, wenn du nicht spätestens im 2. Semester nach dem Durchfallen deinen nächsten schriftlichen Versuch ablegst. Das heisst:
wenn es ein Pflichtfach ist: Du bist raus und kannst dein Studium nicht beenden.
wenn es ein Wahlfach ist: Du kannst dieses Wahlfach nicht mehr bestehen - aber es gibt ja noch genügend andere Wahlfächer.

Fazit: Du musst keinen 3. Versuch in Inet-Tech stecken, solltest du es aber nicht innerhalb von 2 Semestern machen kannst du es auch danach nicht mehr machen.



Was die allgemeine "Wiederhole innerhalb eines Jahres"-Regel angeht, so kann bei einem Wechsel da ein Auge zugedrückt werden, wenn das Fach nicht erteilt wird. Ich denke mal, dass man da auch etwas machen kann, wenn die Frist für bestimmte Fächer bereits vorm Wechsel abgelaufen war. Auf jeden Fall vorher mit Professor Lippeck absprechen. Bei mir war der Fall, dass ich im 1. Semester Rechnernetze als A-Fach versaut hatte und dies laut Vorlesungsverzeichnis erstmal nicht stattfinden sollte, aber in PO09 ein Pflichtfach darstellt. Auf Nachfrage wurde mir versichert, dass es in diesem Fall ok wäre, wenn ich einfach die nächste RN-Klausur schreibe, wann auch immer diese sein mag. (Am Ende gabs doch ne RN-Vorlesung und es wäre unnötig gewesen, aber wichtig ist, dass es möglich gewesen wäre.)



Ich hab die PO nach dem 2. Semester gewechselt und bin sehr glücklich mit der neuen, auch wenn der größte Vorteil (und eigentliche Grund für mich zu wechseln) - keine Kombiklausuren - inzwischen auch auf PO04 ausgeweitet wurden. Es fällt immerhin noch Stochastik oder Numerik weg und E-Tech2 wurde durch Modellierung ersetzt, die einfachste 5 Punkte Klausur bisher.



Gruß,
Benny


Edit: Gerade noch einmal nachgelesen: Die 1-Jahres Frist gilt nur für die Pflichtfächer, die Wahlfächer sind davon ausgenommen.

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kousai

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Wednesday, March 2nd 2011, 1:38pm

@Sparky
Danke für deine Antwort, ist ganz nett von dir :)






JanD

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Friday, March 4th 2011, 12:16am

Ich kann als Wechsler bestätigen, dass für bestandene Kombiklausuren die Kombi-Durchschnittsnote jeweils für die beiden einzelnen Klausuren übernommen wird.

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Tuesday, September 6th 2011, 10:53am

Hallo leute,

an wem kann ich mich wenden wenn ich fragen wegen PO Wechseln habe???

gruß

hamena314

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12

Tuesday, September 6th 2011, 11:35am

Ich glaube die erste Anlaufstelle wäre Frau Gries im Prüfungsamt.
http://www.uni-hannover.de/de/universita…samt/mitarbeit/

HAVE PHUN!
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Cadzie

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13

Thursday, September 8th 2011, 1:54pm

Hallo,

die passende Anlaufstelle ist Herr Lipeck für den Prüfungsordnungswechsel. Frau Gries hat mit der Prüfungsordnung nichts mehr zu tun.
Was ihr benötigt ist ein Notenspiegel von Frau Gries und ein Termin bei Herrn Lipeck, wenn ihr die Prüfungsordnung wechseln wollt.

Gruß Cadzie

hamena314

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14

Thursday, September 8th 2011, 1:58pm

Naja, aber ich glaube bevor man wechselt sollte man den Wechsel erstmal durchspielen, um zu sehen ob man alle oder möglichst viele Vorraussetzungen hat, oder?
Dachte das macht man bei Frau Gries?

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Cadzie

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15

Thursday, September 8th 2011, 2:03pm

Nein, das habe ich auch gedacht, aber sie ist nicht mehr dafür zuständig. Allles was mit dem Wechsel der Prüfungsordnung zu tun hat ist Aufgabengebiet von Herrn Lipeck. So hat es mir Frau Gries selber mitgeteilt.

Cadzie

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Tuesday, September 13th 2011, 12:32pm

Ein kleiner Nachtrag. Laut Professor Lipeck kann man nicht mehr in die PO 2009 wechseln, sobald man seine Bachelorarbeit beantragt hat.
Damit hatte sich der Wechsel in die neue PO erledigt bei mir, da mir nur noch Stochastik fehlt.

Gruß Cadzie

Bastian

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Tuesday, November 22nd 2011, 11:54am

was mit weiterführenden Prüfungsleistungen passiert ist ne interessante Frage. Sicher weiß ich es nicht, aber ich würde vermuten, dass man sie sich später im Master anrechnen lassen kann, da man ja sonst ein und die selbe Prüfung zwei mal schreiben könnte (quasi ein nicht erlaubter Verbesserungsversuch). Falls das wirklich relevant wird: Prüfungsausschuss.

Um diesen Punkt noch zu vervollständigen: Leistungen, die nicht in die neue Bachelor-Struktur passen, werden als zusätzlich umgebucht. Insbesondere können weiterführende Prüfungsleistungen, speziell auch die eine nach der PO2004 im Bachelor-Studium obligatorische, dann später im Master-Studium angerechnet werden.