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Ryoga`

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1

Tuesday, March 22nd 2011, 6:17pm

Frage zur Nachschreibeklausur

bestimmtes Fallbeispiel:

Habe letztes Semester die DBS Klausur leider nicht bestanden und werde die evtl morgen nachschreiben.
Meine Frage: Angenommen ich sollte morgen nicht auftauchen, muss ich mein Fehlen irgendwie entschuldigen? (man bedenke ich habe das Semester vorher nicht bestanden..)

Danke im voraus!

  • "Schokoholic" is male

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2

Tuesday, March 22nd 2011, 6:24pm

PO 2009:
Du musst hingehen. Es gibt da einen Satz "Der Rücktritt von einer Wiederholungsprüfung ist nur aus triftigen Gründen möglich" oder so änhlich. Das heißt: Ärztliches Attest, Bein gebrochen, oder ähnliches. Den Grund musst du unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen, also ein halbes Jahr später mit nem Attest ankommen, wenn die Nachricht kam, dass man durchgefallen ist, geht nicht. Hat der Prüfungsausschuss so beschlossen.

Wenn du ohne triftigen Grund fehlst, bist du durchgefallen.

PO 2004:
In der alten PO ist es egal, ob du die Prüfung schon mal geschrieben hast. Wenn du nicht hingehst bist du zurückgetreten.

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Ryoga`

Trainee

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3

Tuesday, March 22nd 2011, 6:30pm

Sehr gut, dann kommt mir das ganz gelegen dass ich in der alten PO bin

MaxKoch

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4

Tuesday, March 22nd 2011, 6:32pm

Ich dachte in der Prüfungsordnung 09 steht ein JAHR, also zwei Semester?
Sprich wenn er letztes Semester nicht bestanden hat, muss er erst nächstes Semester wieder die Klausur schreiben. Würde ja auch Sinn machen, da viele Vorlesungen nur Im Winter bzw. Sommersemester angeboten werden. Oder habe ich da was falsch verstanden??

jbr

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5

Tuesday, March 22nd 2011, 6:41pm

In der PO2009 steht das du dich innerhalb eines Jahres für die Wiederholungsprüfung anmelden musst.
Wenn du angemeldet bist, müsstest du Zurücktreten um die Klausur nicht schreiben zu müssen. Und dazu steht in der PO2009 : "Der Rücktritt von einer Wiederholungsprüfung ist nur aus triftigen Gründen zulässig." (§17 Absatz 3).

PS: Um genau zu sein steht dort:

Quoted

§ 16 Wiederholung
(1) 1Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. 2Eine nicht bestandene Prüfungs-
leistung kann zweimal wiederholt werden. 3Die Anmeldung zu einer Wiederholung einer nicht bestande-
nen Pflichtprüfung in einem Basismodul der Bachelorprüfung (Kompetenzbereiche 1.1-1.3) muss inner-
halb eines Jahres erfolgen
. 4Ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als mit "nicht ausreichend" bewer-
tet. 5Eine nicht bestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.

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MaxKoch

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6

Tuesday, March 22nd 2011, 6:49pm

Ja ok, dann ist das aber schon so richtig, dass wenn ich dieses Sommersemester eine Klausur nicht bestehe, diese erst spätestens im nächsten SS wiederholen muss?

  • "Schokoholic" is male

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7

Tuesday, March 22nd 2011, 6:52pm

Ja ok, dann ist das aber schon so richtig, dass wenn ich dieses Sommersemester eine Klausur nicht bestehe, diese erst spätestens im nächsten SS wiederholen muss?
Ja, das ist richtig.

jbr

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8

Tuesday, March 22nd 2011, 6:55pm

Sofern es sich nicht um eine AG- oder Nebenfachklausur handelt ...

MaxKoch

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9

Tuesday, March 22nd 2011, 6:57pm

Sofern es sich nicht um eine AG- oder Nebenfachklausur handelt ...

was gilt da denn nun schon wieder??

  • "Schokoholic" is male

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10

Tuesday, March 22nd 2011, 6:59pm

Sofern es sich nicht um eine AG- oder Nebenfachklausur handelt ...

Du meinst, weil man die nicht zwingend wiederholen muss? Dann müsstest du sagen "Sofern es sich um eine Pflichtprüfung in einem Basismodul handelt". Wahlfächer muss man also generell nicht wiederholen.