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Zerschmetterling
Date of registration: Aug 31st 2003
Location: Hannover
Occupation: Informatikstudent (d'uh)
Denke das bezieht sich nicht nur auf Semester Tickets aus Bremen sondern alle Semestertickets da diese Fahrgastregelung ja was nationales ist. Wie auch immer... ich habe damals für mich beschlossen Verspätungen hinzunehmen weil sich der Aufwand im Vergleich zum Ertrag beim Semesterticket in meinen Augen nicht rechnet.Quoted
Bei Zeit-Tickets mit längerer Gültigkeit (JahresTickets bzw. 365 Tage-Tickets, JobTickets, SemesterTickets) sind Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenso gesammelt einzureichen, da eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn der Auszahlungsbetrag 4,00 Euro übersteigt. Verspätungsereignisse, die länger als 1 Jahr zurückliegen, werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Zeit-Tickets werden insgesamt höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeit-Ticketpreises entschädigt. Entschädigungszahlungen bei SemesterTickets sind auf einen Höchstbetrag von 4,50 € begrenzt.
quelleQuoted
Ist ein Nahverkehrszug (z.B. ME, MEr, RB, RE, S-Bahn) mehr als 20 Minuten zu spät, haben Fahrgäste das Recht, mit einem anderen Zug zu fahren. Es ist in diesem Fall auch möglich, mit einem höherwertigen Zug (z.B. IC statt ME) zu reisen. Ausgenommen davon sind reservierungspflichtige Züge wie ICE-Sprinter und Nachtzüge (CNL usw.).
Fahrgäste mit einer Fahrkarte zu einem „erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt“ sind von dieser Regelung ausgenommen. Zu den erheblich ermäßigten Fahrkarten zählen zum Beispiel das Niedersachsen-Ticket, das Schöne-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und das Semesterticket.
Einen eventuellen Aufpreis für den höherwertigen Zug müssen die Bahnkunden beim Zugbegleitpersonal zunächst selbst bezahlen und später einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.