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brent

Trainee

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1

Thursday, April 14th 2011, 5:30pm

GDL Streiks

Heute und morgen fallen ja wieder etliche Verbindungen der privaten Regionalbahnen komplett aus, wobei man für Ersatzverbindungen der Bahn sogar draufzahlen muss (z.B. für IC). Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass es ein Standard-Formular auf Fahrgastrechte.info gibt, mit dem man Geld zurückverlangen kann. Ich habe keine Ahnung, ob so eine Aktion für Studenten von Erfolg gekrönt sein würde. Aber z.B. die Metronom-Gesellschaft verlinkt ja direkt auf die Seite, es könnte also nicht komplett hoffnungslos sein.

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SammysHP

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2

Thursday, April 14th 2011, 9:02pm

Für das Semesterticket wird's nichts geben, denke ich. Ich werde morgen jedenfalls mit der S-Bahn fahren.

hamena314

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3

Thursday, April 14th 2011, 11:12pm

Wäre mal interessant das zu klären. Ich bin zwar nicht betroffen, aber in der letzten Klausurphase gab es ja einen grösseren Bahnstreik zur Cebit-Zeit. Da waren auch Leute von betroffen die da eine Klausur geschrieben haben.
Ich denke mal dass man sich dann ein Taxi nehmen und die Kosten einfordern kann, aber der Faktor "Semesterticket" ist zu undurchsichtig.
Hat da vielleicht jemand Erfahrungen mit Erstattungen oder ähnlichem gemacht?

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xite

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4

Friday, April 15th 2011, 11:36am

Habe als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe zwar nix bei der Üstra bzw. GVH gefunden aber beim VBN (Bremen), da ich häufiger mal nach Bremen fahre und auf der Strecke dann und wann auch mal entschädigungsreife Verspätungen (> 1h) habe.

Dort heißt es (http://www.vbn.de/news/news_2009-07-27-f…trechte.shtml):

Quoted

Bei Zeit-Tickets mit längerer Gültigkeit (JahresTickets bzw. 365 Tage-Tickets, JobTickets, SemesterTickets) sind Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenso gesammelt einzureichen, da eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn der Auszahlungsbetrag 4,00 Euro übersteigt. Verspätungsereignisse, die länger als 1 Jahr zurückliegen, werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Zeit-Tickets werden insgesamt höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeit-Ticketpreises entschädigt. Entschädigungszahlungen bei SemesterTickets sind auf einen Höchstbetrag von 4,50 € begrenzt.
Denke das bezieht sich nicht nur auf Semester Tickets aus Bremen sondern alle Semestertickets da diese Fahrgastregelung ja was nationales ist. Wie auch immer... ich habe damals für mich beschlossen Verspätungen hinzunehmen weil sich der Aufwand im Vergleich zum Ertrag beim Semesterticket in meinen Augen nicht rechnet.

brent

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5

Friday, April 15th 2011, 1:26pm

habe noch eine passage gefunden bezüglich fahrgastrechte:

Quoted

Ist ein Nahverkehrszug (z.B. ME, MEr, RB, RE, S-Bahn) mehr als 20 Minuten zu spät, haben Fahrgäste das Recht, mit einem anderen Zug zu fahren. Es ist in diesem Fall auch möglich, mit einem höherwertigen Zug (z.B. IC statt ME) zu reisen. Ausgenommen davon sind reservierungspflichtige Züge wie ICE-Sprinter und Nachtzüge (CNL usw.).

Fahrgäste mit einer Fahrkarte zu einem „erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt“ sind von dieser Regelung ausgenommen. Zu den erheblich ermäßigten Fahrkarten zählen zum Beispiel das Niedersachsen-Ticket, das Schöne-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und das Semesterticket.

Einen eventuellen Aufpreis für den höherwertigen Zug müssen die Bahnkunden beim Zugbegleitpersonal zunächst selbst bezahlen und später einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
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