Dies ist eine statische Kopie unseres alten Forums. Es sind keine Interaktionen möglich.
This is a static copy of our old forum. Interactions are not possible.

ice-cream

Junior Schreiberling

  • "ice-cream" is female
  • "ice-cream" started this thread

Posts: 237

Date of registration: Oct 29th 2009

1

Tuesday, October 4th 2011, 1:42pm

Hardware-Praktikum FRAGEN...

Hallo Allerseits,
habe ein Paar Fragen zum Hardwarepraktikum....

"Bei Nichtbestehen eines Laborversuches hat jede Gruppe die Möglichkeit, den ersten nichtbestandenen Versuch genau einmal zu wiederholen. Der Wiederholungstermin wird gesondert festgelegt. Wird auch der Wiederholungsversuch oder ein weiterer Laborversuch ebenfalls nicht bestanden, ist der Laborteil des Hardware-Praktikums endgültig nicht bestanden."

Was heißt das jetzt Konkret?

Entgültig nicht bestanden heißt doch das man aus dem Studium fliegt?
Oder hat man für das Hardware Praktikum auch 3 Versuche wie in anderen Fächern, also 3.Semester als Versuch

2

Tuesday, October 4th 2011, 1:45pm

-.-

Du fliegst erst ausm Studium, wenn du die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden hast.
Wenn du einen Wiederholungsversuch beim HWP nicht schaffst, dann fliegste für dieses Semester aus dem HWP und kannst es im nächsten WS nochmal versuchen.
٩(͡๏̯͡๏)۶

Pudge

Trainee

  • "Pudge" is male

Posts: 84

Date of registration: Oct 13th 2010

Location: Hannover

3

Tuesday, October 4th 2011, 11:12pm

Man fliegt doch auch aus dem Studium wenn man eine Prüfung 3 mal verkackt, ich glaube ice-cream wollte wissen ob das dann beim HWP auf 1 + 1 Wiederholungsversuch begrenzt wurde....
Dumm ist, wer dummes tut :sleeping:

  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

4

Tuesday, October 4th 2011, 11:40pm

Man fliegt doch auch aus dem Studium wenn man eine Prüfung 3 mal verkackt
Genau das meinte Jasi auch. Die Bachelorprüfung ist übrigens das gesamte Studium, für das man am Ende den Titel BSc bekommt, nicht nur die Bachelorarbeit.

ich glaube ice-cream wollte wissen ob das dann beim HWP auf 1 + 1 Wiederholungsversuch begrenzt wurde....
Ja, das ist klar und die Antwort ist "nein". Es gibt für das Hardwarepraktikum natürlich keine Sonderregeln in der Prüfungsordnung. Man kann es, genau wie jede andere Prüfung, drei mal versuchen. Das ist übrigens genauso wie in Java und Scheme, wo es im selben Semester noch eine Nachprüfung gibt, die aber nicht als erneuter Prüfungsversuch zählt.

SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

5

Wednesday, October 5th 2011, 7:23am

Man sollte vielleicht noch erklären: Das Labor Hardwarepraktikum besteht aus 4 Laborversuchen und einem Miniprojekt. Sprich die Regelung die IceCream gefunden hat, bezieht sich auf die Versuche im Labor Hardwarepraktikum und nicht auf das gesamte.

4 Versuche: einen nicht geschafft -> eine wiederholung -> diesen nicht geschafft: 1. Laborversuch weg...
Bleiben noch 2 Semester um es zu schaffen!
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen.
Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

phoenixxos

Praktikant

Posts: 5

Date of registration: Sep 2nd 2011

6

Wednesday, October 5th 2011, 8:35am

Wobei man das HWP nur im Winter machen (also auch erst nach einem Jahr wiederholen) kann und nicht im Sommer.

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

Posts: 988

Date of registration: Sep 30th 2007

7

Wednesday, October 5th 2011, 9:19am

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man vor Ende des Anmeldungszeitraums zum zweiten Mal einen Versuch nicht besteht, und sich dann in Folge nicht beim Prüfungsamt für das Hardware-Praktikum anmeldet? Werden dann die bereits bestandenen Versuche nicht für den nächsten Durchlauf gutgeschrieben?

This post has been edited 1 times, last edit by "Bastian" (Oct 5th 2011, 9:31am)


  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

8

Thursday, October 6th 2011, 11:02am

Das ist eine sehr gute Frage. [hörensagen] Insbesondere jetzt, wo der Prüfungsanmeldezeitraum verlängert wurde und man sich noch bis in den Januar hinein wieder von einer Prüfung abmelden kann. [/hörensagen]

Die beiden Optionen sind vermutlich: entweder meldet das Institut einfach eine 5.0 ans Prüfungsamt und die wird angerechnet, oder das Prüfungsamt nimmt die Note nicht an, weil das Labor nicht angemeldet war. Welches davon passiert kann man wahrscheinlich nur durch ausprobieren herausfinden, denn ich bezweifele, dass das irgendwo in der Prüfungsordnung definiert ist. Wer nachlesen möchte, soll das gerne tun. :)

This post has been edited 1 times, last edit by "Schokoholic" (Oct 6th 2011, 11:03am)


SunshineSunny

Sonnenscheinchen auf'm Campus

9

Thursday, October 6th 2011, 5:19pm

In der Prüfungsordnun gsteht es meines wissens wirklich nicht, daher würde ich sagen: nicht angemeldet nicht durchgefallen...

Wir können doch auch Prüfungen schreiben ohne angemeldet zu sein und müssen dann unterschreiben, dass wir auf die Note verzichten, bzw. sie nicht als Bestanden im QIS erscheint...
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen.
Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

10

Thursday, October 6th 2011, 5:27pm

Werden dann die bereits bestandenen Versuche nicht für den nächsten Durchlauf gutgeschrieben?

Oh, den Punkt hatte ich ganz übersehen. Ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, ob das Institut merkt, dass du nicht angemeldet warst. Und wie nett sie in dem Fall sind, dass sie es merken. Ein Recht darauf, schon erbrachte Leistungen im Labor angerechnet zu bekommen gibt es auf jeden Fall nicht: die Scheme-Hausaufgaben muss man schließlich auch noch mal machen, wenn man am Ende nicht besteht.

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

Posts: 988

Date of registration: Sep 30th 2007

11

Monday, October 10th 2011, 3:27pm

[hörensagen] Insbesondere jetzt, wo der Prüfungsanmeldezeitraum verlängert wurde und man sich noch bis in den Januar hinein wieder von einer Prüfung abmelden kann. [/hörensagen]

Stimmt, wie Frau Gries mir gerade in einem anderen Zusammenhang schrieb, geht der Zeitraum diesmal vom 16. Dezember bis zum 16. Januar.