Dies ist eine statische Kopie unseres alten Forums. Es sind keine Interaktionen möglich.
This is a static copy of our old forum. Interactions are not possible.

derhaase

Praktikant

  • "derhaase" started this thread

Posts: 13

Date of registration: Jun 28th 2009

1

Friday, January 13th 2012, 2:08pm

Master Fächer schon im Bachelor hören

Wie der Titel schon sagt: Ich möchte gerne im letzten Semester meines Bachelors schon ein paar Master Veranstaltungen besuchen um ein bischen vorzuarbeiten.

Ich hab gehört das das früher ging, aber seit einiger Zeit nicht mehr weil jemand dagegen geklagt hat ?!

Wäre schön wenn mir jemand dazu was sagen könnte .

2

Friday, January 13th 2012, 3:44pm

Wer hat dagegen geklagt? Der muss dann ja ziemlich dumm sein, weil das ja nur positiv für die Studierenden sein kann. ;)

Also es ist so, dass du Veranstaltungen besuchen kannst und dir dann einfach nen Schein nach der Prüfung/Labor/Projekt/Seminar geben lassen kannst. Den musst du dann !!!vor!!! deiner ersten Masteranmeldung beim Prüfungsamt einreichen.
Das dürfen aber nur maximal 45 CP bzw. LP sein.
٩(͡๏̯͡๏)۶

Kiki der Gecko

Regenbogeneidechse

Posts: 513

Date of registration: Oct 1st 2008

3

Friday, January 13th 2012, 3:47pm

Ja, geht. Du kannst bis zu 45 CP schon vorher machen (PO 09 §22 (3)). Am unkompliziertesten ist es, wenn du dir für jede dieser Veranstaltungen einen Schein aus Papier geben lässt und vor der ersten Prüfungsanmeldung im Master mit den Scheinen zum Prüfungsamt gehst.
"Alles ist eins - außer der Null." - Wau Holland

AlexL

Junior Schreiberling

  • "AlexL" is male

Posts: 222

Date of registration: Feb 10th 2008

Location: Walsrode

Occupation: Master Informatik

4

Saturday, January 14th 2012, 10:09pm

Ich habe von Bachelor PO 04 auf Master PO 09 gewechselt und damals musste ich die Vorlesungen die ich für den Master haben wollte im Bachelor nach PO 04 als "zusätzliche Prüfungsleistung" anmelden. Bei Laboren, Seminaren und Theorie-Prüfungen lief das per Schein.

Ein Zitat von damals noch: "Es besteht nur die Gefahr, dass es die Prüfungen in einigen Semestern (wenn Sie dann im Master sind) nicht mehr gibt und Sie diese nicht anerkannt bekommen. Aber das ist Ihr Risiko und dazu kann Ihnen im Augenblick auch noch niemand eine Auskunft geben."
Also nichts "für die Zukunft" machen was eh zum letzten mal angeboten wird! Bzw vorher nochmals ganz genau beim pamt klären.

Gruß, Alex

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

Posts: 988

Date of registration: Sep 30th 2007

5

Sunday, January 15th 2012, 6:07am

Ein Zitat von damals noch: "Es besteht nur die Gefahr, dass es die Prüfungen in einigen Semestern (wenn Sie dann im Master sind) nicht mehr gibt und Sie diese nicht anerkannt bekommen. Aber das ist Ihr Risiko und dazu kann Ihnen im Augenblick auch noch niemand eine Auskunft geben."
Also nichts "für die Zukunft" machen was eh zum letzten mal angeboten wird! Bzw vorher nochmals ganz genau beim pamt klären.

Das hast Du ja schon ein paar mal zitiert. ;) Nichts für ungut, aber das scheint inhaltlich wohl nicht (mehr) zu stimmen. Schokoholic hatte es schon hier vermutet, und laut Frau Gries reicht es eben tatsächlich, dass die Prüfung zum Zeitpunkt der Ablegung im Modulkatalog steht, um später im Master anrechenbar zu sein.

AlexL

Junior Schreiberling

  • "AlexL" is male

Posts: 222

Date of registration: Feb 10th 2008

Location: Walsrode

Occupation: Master Informatik

6

Sunday, January 15th 2012, 9:59am

Das Zitat ist von Frau Koch, wenn Gries das anders sieht umso besser :-)

P.S. Paar mal zitiert weil die Frage auch schon paar mal aufkam ;-)

Bastian

Dies, das, einfach so verschiedene Dinge

Posts: 988

Date of registration: Sep 30th 2007

7

Sunday, January 15th 2012, 10:46am

Vielleicht bezog sich die Antwort von Frau Koch auch auf einen Sonderfall. Hattest Du vielleicht schon zusätzliche Prüfungsleistungen vor dem WS 09/10 abgelegt, und es war noch offen, ob alle Veranstaltungen für den Master aus dem LVK (PO 04) auch im ModKat (PO 09) stehen würden? Das ist natürliche eine reine Mutmaßung meinerseits, vielleicht hat sich auch die Sachlage geändert, oder Frau Koch hatte sich schlicht geirrt. :-)

This post has been edited 1 times, last edit by "Bastian" (Jan 15th 2012, 10:48am)


AlexL

Junior Schreiberling

  • "AlexL" is male

Posts: 222

Date of registration: Feb 10th 2008

Location: Walsrode

Occupation: Master Informatik

8

Sunday, January 15th 2012, 11:02am

Hi, ich tippe mal dass die beiden einfach unterschiedliche Ansichten vertreten. Wer weiß wer von denen recht hat, ist ja auch egal.

  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

9

Sunday, January 15th 2012, 3:03pm

Also ich hab mir im Master (PO 09, also bei Frau Gries) zwei Veranstaltungen (Seminar Programmiersprachen und Labor Compiler-Konstruktion) anrechnen lassen, die es seit einem Jahr nicht mehr gab. Das geht also.

CoVou

Praktikant

  • "CoVou" is male

Posts: 17

Date of registration: Sep 30th 2008

Location: Wedemark

10

Friday, June 15th 2012, 12:16pm

Hallo,

entschuldigung erstmal, dass ich das alte Thema wieder hochhole, aber ich muss mich zur Zeit auch damit befassen und werde aus dem ganzen noch nicht so ganz schlau.

Ich hatte ursprünglich vor, zum Wintersemester mit meinem Master anzufangen, habe aber die Master-Anmeldung dummerweise verpasst (ja ja, zu sehr in meine Bachelorarbeit vertieft gewesen). Außerdem muss ich dieses Semester noch drei Prüfungen für den Bachelor schreiben.

Meine Idee war jetzt, dass ich dann im kommenden WS mögliche verpatzte Prüfungen nochmal wiederhole und zusätzlich schon mal Master-Vorlesungen höre und mir diese für den Master dann anrechnen lasse. Ich würde dann zum SS mit dem Master beginnen wollen, aber dann muss ich mich ja schon lange vor meinen Prüfungen für den master bewerben. Wie kann ich denn dann bei der Bewerbung irgendwelche Scheine vorzeigen, wenn ich die erst danach bekomme? Bedeutet das jetzt, ich muss ein Freisemester einlegen und dann erst ein Jahr später als geplant mit dem Master anfangen?

Sebastian

Trainee

  • "Sebastian" is male

Posts: 101

Date of registration: Sep 21st 2007

Location: Hannover

11

Friday, June 15th 2012, 12:35pm

Du musst die Scheine nicht bei der Bewerbung einreichen. Ich glaube der letzte mögliche Termin ist vor deiner ersten Prüfungsanmeldung.

Davon abgesehen würde ich an deiner Stelle versuchen mich noch für den Master zu bewerben, also am besten heute mit den entsprechenden Personen persönlich sprechen.
try {MessageBox.Show(message);} catch(Exception e) {MessageBox.Show(e.Message);}

hamena314

Zerschmetterling

  • "hamena314" is male

Posts: 2,032

Date of registration: Aug 31st 2003

Location: Hannover

Occupation: Informatikstudent (d'uh)

12

Friday, June 15th 2012, 2:33pm

Wobei ich mich frage was mehr Sinn macht (im Allgemeinen):
Den Bachelor ein bisschen verlängern und dafür die Möglichkeit haben, Scheine für den Master zu machen.
Wenn ich das korrekt verstehe, kann man Scheine einreichen, muss aber nicht.
Das bedeutet doch aber, man könnte Veranstaltungen aus dem Master im Bachelor hören und wenn einem die Note der Klausur nicht passt, schmeisst man den Schein weg und probiert es nochmal, ganz ohne Einbussen.

Also warum unbedingt den Master so schnell wie es geht machen?
(Ist eine Frage und kein Vorwurf!)
Nicht der Wind bestimmt die Richtung, sondern das Segel! (Lao Xiang, China)

CoVou

Praktikant

  • "CoVou" is male

Posts: 17

Date of registration: Sep 30th 2008

Location: Wedemark

13

Friday, June 15th 2012, 2:35pm

Vielen Dank für die Antwort! Das mit der ersten Anmeldung hatte ich dann falsch verstanden, dann geht das ja.

Wer wären denn die entsprechenden Personen? Ich habe schon überlegt, ob ich einfach mal zum Prüfungsamt gehe und nachfrage.

Sebastian

Trainee

  • "Sebastian" is male

Posts: 101

Date of registration: Sep 21st 2007

Location: Hannover

14

Friday, June 15th 2012, 3:31pm

Das bedeutet doch aber, man könnte Veranstaltungen aus dem Master im Bachelor hören und wenn einem die Note der Klausur nicht passt, schmeisst man den Schein weg und probiert es nochmal, ganz ohne Einbussen.
Also warum unbedingt den Master so schnell wie es geht machen?

Ja, das ist ein Vorteil, den man sonst nicht hat. Direkt studiumbezogen gibt es aus meiner Sicht keinen Nachteil, allerdings gibt es zahllose äußere Faktoren wie Bafög, Jobs (mit Bachelor Abschluss gibt es mehr Möglichkeiten/Geld), etc. :)

Wer wären denn die entsprechenden Personen? Ich habe schon überlegt, ob ich einfach mal zum Prüfungsamt gehe und nachfrage.

Ich schätze mal das I-Amt.
try {MessageBox.Show(message);} catch(Exception e) {MessageBox.Show(e.Message);}

Arne

ThI

  • "Arne" is male

Posts: 1,798

Date of registration: Oct 7th 2002

Location: Hannover :)

Occupation: Lecturer ThI

15

Saturday, June 16th 2012, 10:31am

Wenn ich das korrekt verstehe, kann man Scheine einreichen, muss aber nicht.

Achtung! Soweit mir bekannt (ich finde jetzt nicht die genaue Stelle in der Ordnung) wäre dies rechtlich sehr bedenklich. Irgendwo habe ich gelesen, dass man solche Scheine, und vor allem auch Prüfungen dieser Art, die nicht bestanden worden sind, auf jeden Fall dann auch einreichen muss bzw. angeben muss, dass man die Prüfung in dieser Veranstaltung bereits nicht bestanden hatte.

Relevant ist zum Teil die PO Informatik 2009 §22 (3) 2:

Quoted

Prüfungs- und Studienleistungen im Masterstudiengang, die außerhalb des Bachelor- und Masterstudiengangs Informatik der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover oder die als Zusatzprüfungen im Bachelorstudiengang Informatik erbracht wurden, werden im Umfang von zusammen höchstens 45 der nach § 8 erforderlichen Leistungspunkte angerechnet.


Da steht allerdings nichts von einem Zwang, wie er mir in Erinnerung ist. Auf jeden Fall sollte man hier noch mal Rückschluss mit den Zuständigen halten, bevor man einen Fehler begeht.
"NP - The class of dashed hopes and idle dreams." Complexity Zoo

  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

16

Saturday, June 16th 2012, 9:23pm

Das bedeutet doch aber, man könnte Veranstaltungen aus dem Master im Bachelor hören und wenn einem die Note der Klausur nicht passt, schmeisst man den Schein weg und probiert es nochmal, ganz ohne Einbussen.

Naja, ganz so einfach ist das leider nicht. Ich erkläre erstmal den korrekten Weg:

Wenn man eine Master-Prüfungsleistung schon im Bachelor machen will, meldet man die als "Zusätzliche Prüfungsleistung" oder "Zusatzprüfung" bei der Online-Prüfungsanmeldung an. Wenn man dann an der Prüfung teilnimmt, wird das Ergebnis wie jeder anderen Prüfungsleistung online im Prüfungssystem verbucht (und steht dann auch unter "zusätzlich" auf dem Zeugnis). Wiederholen kann man Zusatzprüfungen nicht, das verbietet die Prüfungsordnung explizit (§21 (2), Satz 3). Sobald man dann im Master ist muss man vor der ersten normalen Master-Prüfungsanmeldung zum Prüfungsamt gehen und mit einem formlosen Schreiben beantragen, dass die Zusatzprüfungen aus dem Bachelor im Master angerechnet werden sollen, und in welchen Kernkompezentbereich sie sollen (sofern zutreffend). Da reicht auch ein handgeschriebener Zettel, wo man Prüfungsnummern und KKBs zuordnet. Eventuell vorhandene Scheine müssen da auch mit eingereicht werden, falls sie angerechnet werden sollen.


Scheine bekommt man aber normalerweise nur, wenn eine Prüfungsleistung nicht im Bachelor als Zusatzprüfung angemeldet werden kann. Das kann zum Beispiel bei Laboren oder Seminaren passieren, vielleicht auch aus anderen Gründen. Normalerweise darf man nämlich nach unserer Prüfungsordnung nicht an einer Prüfung teilnehmen, wenn man nicht angemeldet ist. Ob man nach einer nicht-angemeldeten Prüfung einen Schein bekommt, hängt demnach nur von der Kulanz des Prüfers ab. Eigentlich darf er keinen ausstellen, wenn die Prüfung anmeldbar gewesen wäre.

Natürlich kann man versuchen, den Prüfer zu überzeugen, einem trotzdem einen Schein zu geben. Zum Beispiel indem man lügt, man studiere in einem anderen Studiengang ohne Anmeldepflicht und brauche daher einen Schein, oder ähnliches (was allerdings schnell auffliegen würde, wenn der Prüfer beim Prüfungsamt nachfragt). Oder man schreibt sich tatsächlich in so einen Studiengang ein und holt sich darüber die Scheine.

Ob sich der Aufwand lohnt (jeder weitere Versuch, Noten zu verbessern, kostet ein Semester) muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde lieber schneller mit dem Master anfangen als endlos rumzueiern, nur um vielleicht in der Endnote um 0,1 Notenpunkt besser dazustehen.



Quoted from "Arne"

Achtung! Soweit mir bekannt (ich finde jetzt nicht die genaue Stelle in der Ordnung) wäre dies rechtlich sehr bedenklich. Irgendwo habe ich gelesen, dass man solche Scheine, und vor allem auch Prüfungen dieser Art, die nicht bestanden worden sind, auf jeden Fall dann auch einreichen muss bzw. angeben muss, dass man die Prüfung in dieser Veranstaltung bereits nicht bestanden hatte.
Vielleicht meintest du den ersten Satz von §22 (1): "Bestandene und nicht bestandene Prüfungs- und Studienleistungen, die im Inland oder Ausland in demselben oder einem vergleichbaren Studiengang unternommen wurden, werden vom Prüfungsausschuss angerechnet [...]". Den Teil "und nicht bestandene" könnte man als Anrechnungszwang auslegen, weil freiwillig niemand auf die Idee kommen würde, eine nicht bestandene Prüfung (also also eine 5,0) anrechnen zu lassen.

Wirklich dazu zwingen, alle Scheine abzugeben kann einen aber eigentlich niemand, weil die Scheine ja normalerweise eben nicht zentral erfasst werden.

Arne

ThI

  • "Arne" is male

Posts: 1,798

Date of registration: Oct 7th 2002

Location: Hannover :)

Occupation: Lecturer ThI

17

Sunday, June 17th 2012, 11:22am

Genau die Stelle meinte ich wohl. Muss ich überlesen haben.

Wirklich dazu zwingen, alle Scheine abzugeben kann einen aber eigentlich niemand, weil die Scheine ja normalerweise eben nicht zentral erfasst werden.


Das ist natürlich klar, allerdings sollte es heraus kommen, dass man einen solchen Schein verheimlicht hat, dürfte dies wohl Probleme verursachen, wenn ich das ganze richtige interpretiere.
"NP - The class of dashed hopes and idle dreams." Complexity Zoo

Posts: 44

Date of registration: Jun 16th 2010

18

Monday, June 18th 2012, 9:51am

Ich hätte hierzu auch noch eine Frage;

So wie es oben erklärt wurde, muss man sich bei der Online-Anmeldung für die Masterprüfung unter dem Punkt 'Zusätzliche Prüfungsleistung' für das Fach anmelden, was man gerne im Bachelor schreiben will.
Abgesehen von Seminaren / Laboren.
Mir geht es dummerweise genau um ein Seminar. Ich würde gerne einen Schein für das Seminar bekommen - muss ich mich jetzt dafür anmelden (online geht es nciht) oder reicht es aus, wenn mir der Dozent nach Abschluss der Veranstaltung einen ausstellt?

Sebastian

Trainee

  • "Sebastian" is male

Posts: 101

Date of registration: Sep 21st 2007

Location: Hannover

19

Monday, June 18th 2012, 12:13pm

Das ist natürlich klar, allerdings sollte es heraus kommen, dass man einen solchen Schein verheimlicht hat, dürfte dies wohl Probleme verursachen, wenn ich das ganze richtige interpretiere.

Aber nur, wenn man die Prüfung im Master nochmal ablegt.

@serendipity
Da bisher noch niemand geantwortet hat, ich es selber nicht weiß und heute der letzte Tag der Anmeldung ist: ruf Frau Gries im Prüfungsamt an.
http://www.uni-hannover.de/de/universita…samt/mitarbeit/
try {MessageBox.Show(message);} catch(Exception e) {MessageBox.Show(e.Message);}

Arne

ThI

  • "Arne" is male

Posts: 1,798

Date of registration: Oct 7th 2002

Location: Hannover :)

Occupation: Lecturer ThI

20

Monday, June 18th 2012, 12:37pm

Aber nur, wenn man die Prüfung im Master nochmal ablegt.

Da bin ich mir unsicher. Weil im Endeffekt würde man ja durch eine solche Technik mehr als die erlaubten Freiversuche benutzen. Allerdings scheint ja eh aus Schokoholics Posting klar zu werden, dass man anscheinend im Informatik-Studium eine solche Schein-Machen-und-im-Master-Einreichen-Technik eh nicht machen darf?
"NP - The class of dashed hopes and idle dreams." Complexity Zoo