Ein Zitat von damals noch: "Es besteht nur die Gefahr, dass es die Prüfungen in einigen Semestern (wenn Sie dann im Master sind) nicht mehr gibt und Sie diese nicht anerkannt bekommen. Aber das ist Ihr Risiko und dazu kann Ihnen im Augenblick auch noch niemand eine Auskunft geben."
Also nichts "für die Zukunft" machen was eh zum letzten mal angeboten wird! Bzw vorher nochmals ganz genau beim pamt klären.
This post has been edited 1 times, last edit by "Bastian" (Jan 15th 2012, 10:48am)
Zerschmetterling
Date of registration: Aug 31st 2003
Location: Hannover
Occupation: Informatikstudent (d'uh)
Das bedeutet doch aber, man könnte Veranstaltungen aus dem Master im Bachelor hören und wenn einem die Note der Klausur nicht passt, schmeisst man den Schein weg und probiert es nochmal, ganz ohne Einbussen.
Also warum unbedingt den Master so schnell wie es geht machen?
Wer wären denn die entsprechenden Personen? Ich habe schon überlegt, ob ich einfach mal zum Prüfungsamt gehe und nachfrage.
Wenn ich das korrekt verstehe, kann man Scheine einreichen, muss aber nicht.
Quoted
Prüfungs- und Studienleistungen im Masterstudiengang, die außerhalb des Bachelor- und Masterstudiengangs Informatik der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover oder die als Zusatzprüfungen im Bachelorstudiengang Informatik erbracht wurden, werden im Umfang von zusammen höchstens 45 der nach § 8 erforderlichen Leistungspunkte angerechnet.
Das bedeutet doch aber, man könnte Veranstaltungen aus dem Master im Bachelor hören und wenn einem die Note der Klausur nicht passt, schmeisst man den Schein weg und probiert es nochmal, ganz ohne Einbussen.
Vielleicht meintest du den ersten Satz von §22 (1): "Bestandene und nicht bestandene Prüfungs- und Studienleistungen, die im Inland oder Ausland in demselben oder einem vergleichbaren Studiengang unternommen wurden, werden vom Prüfungsausschuss angerechnet [...]". Den Teil "und nicht bestandene" könnte man als Anrechnungszwang auslegen, weil freiwillig niemand auf die Idee kommen würde, eine nicht bestandene Prüfung (also also eine 5,0) anrechnen zu lassen.Quoted from "Arne"
Achtung! Soweit mir bekannt (ich finde jetzt nicht die genaue Stelle in der Ordnung) wäre dies rechtlich sehr bedenklich. Irgendwo habe ich gelesen, dass man solche Scheine, und vor allem auch Prüfungen dieser Art, die nicht bestanden worden sind, auf jeden Fall dann auch einreichen muss bzw. angeben muss, dass man die Prüfung in dieser Veranstaltung bereits nicht bestanden hatte.
Wirklich dazu zwingen, alle Scheine abzugeben kann einen aber eigentlich niemand, weil die Scheine ja normalerweise eben nicht zentral erfasst werden.
Das ist natürlich klar, allerdings sollte es heraus kommen, dass man einen solchen Schein verheimlicht hat, dürfte dies wohl Probleme verursachen, wenn ich das ganze richtige interpretiere.
Aber nur, wenn man die Prüfung im Master nochmal ablegt.