Dies ist eine statische Kopie unseres alten Forums. Es sind keine Interaktionen möglich.
This is a static copy of our old forum. Interactions are not possible.

nano

Alter Hase

  • "nano" is male

Posts: 146

Date of registration: Oct 11th 2010

Location: Hannover

Occupation: THI

21

Thursday, November 22nd 2012, 1:13am

Der Vollständigkeit halber:
Prof. Lipeck schrieb, dass eine Anmeldung in einem Modul, dessen Maximalpunktzahl erreicht ist, gar nicht erst möglich ist.
In einem insgesamt bestandenen Modul ist sie natürlich auch für bis dahin durchgefallene Prüfungen nicht mehr notwendig.

Ob ein Student beim "Ändern seiner Wahl" durch "Nichtanmeldung" zu Numerik sich gleichzeitig für Stochastik anmelden muss, damit die Wahl "geändert" ist, hat er nicht gesagt, aber das wird wohl selbst bei bestem Willen Interpretierungssache sein.
Ich würde mich immer für mindestens eines der beiden anmelden... außer natürlich es gibt Erfahrungsberichte von Studenten, die zwischen den beiden Prüfungen mehr als ein Jahr gewartet haben und dies keine Auswirkungen hatte.

SammysHP

Forenwolf

  • "SammysHP" is male

Posts: 712

Date of registration: Oct 11th 2010

Location: Celle

Occupation: Informatiker

22

Thursday, November 22nd 2012, 8:56am

Weiterhelfen auf jeden Fall, ich denke jedoch, dass darüber noch einiges diskutiert wird.

  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

23

Thursday, November 22nd 2012, 9:32pm

Ich habe Lipecks Antwort (hat mir nano weitergeleitet) auch nochmal gelesen und der Knackpunkt scheint das Wort "erforderlich" zu sein. Laut Herrn Lipeck ist eine Prüfung wohl ab dem Moment "erforderlich", in dem der Student sie gewählt hat und damit für sein Studium als "erforderlich" ansieht. Er sagt allerdings auch, dass er dazu natürlich keine verbindliche Auskunft geben kann.

Diese Interpretation von "erforderlich" finde ich zwar immer noch mindestens fragwürdig. Das sollte man meiner Meinung nach nochmal sehr genau prüfen lassen, mindestens vom Prüfungsausschuss (nicht nur von der Vorsitzenden), am besten sogar von einem Juristen.

Aber bis dahin sollte man sich wohl besser nicht auf das verlassen, was ich zu dem Thema gesagt habe. Ich hoffe, dadurch niemandem Probleme entstehen.

This post has been edited 1 times, last edit by "Schokoholic" (Nov 22nd 2012, 9:33pm)


  • "Schokoholic" is male

Posts: 2,518

Date of registration: Oct 4th 2006

Location: Hannover

Occupation: Haarspaltung

24

Wednesday, August 26th 2015, 1:20pm

Korrektur zur Auslegung der PO

Es gibt ein Update zu dem Thema. Dieser Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich möchte das hier nicht unkorrigiert stehen lasen. Ich habe gerade mit Frau Kohlmetz telefoniert, die momentan im Prüfungsamt für die Informatik zuständig ist, weil wir den Fall gerade hatten, dass jemand in einem Wahlpflichtfach zum dritten mal durchgefallen ist.

Nachdem es mal eine Beschwerde über so einen Fall gab, hat die Rechtsabteilung diese Regelung das geprüft. Das Fazit ist, dass man in Wahlpflichtfächern 3 mal durchfallen darf, ohne dass es Konsequenzen gibt, solange man noch andere Fächer wählen kann um die nötigen LP zu erreichen. Wenn man also in Stochastik zum dritten mal durchfällt, fliegt man nicht aus dem Studium, solange man noch Numerik machen kann. Wenn man Numerik dann aber auch 3 mal nicht besteht, fliegt man raus, weil man das erforderliche Pflichtmodul nicht mehr bestehen kann.