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Ozz

Trainee

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1

Wednesday, February 27th 2013, 7:50pm

Irgendwo muss die Knete ja her - Jobchaos: Mehrere Beschäftigungen

Hallo zusammen!
Da der Slogan für diesen Forenbereich "Hier kann man sich lang und breit über Nonsens unterhalten :)" ist, dachte ich mir, ich quatsch mal über das deutsche Steuersystem.

Ich versuche mich grad in die offiziellen Formalien einzulesen und suche in Foren nach Antworten, habe bis dato leider nichts akurates gefunden. :(
Vielleicht hat ja jemand genau so etwas in der Art mit seinen Jobs ja auch, sodass mir jemand einige Fragen beantworten und/oder ggf. Ratschläge geben kann.

Meine Lage:
Aktuell arbeite ich im Krankenhaus. Ich gehe da einer sog. kurzfristigen (zeitgeringfügigen) Beschäftigung nach, d.h. das Arbeitsverhältniss besteht max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr. Es gibt nur Geld, wenn ich arbeiten komme (Arbeit nach Bedarf) und bekomme folglich unregelmäßige Zahlungen in verschiedenen Höhen. Es besteht versicherungspflicht...allerdings vom Arbeitsgeber aus. Hier liegt meine Lohnsteuerkarte.
(Diese Tätigkeit ist von der Systematik wohl ähnlich wie so Messejobs)

Ich möchte nun zum 15.03 zwei HiWi-Jobs an unserer Uni annehmen (Erstmal: Geht das überhaupt?..). Das sind in der Summe 45 Std im Monat also unter der seit 2013 geltenden neuen Grenze von 450 Euro.
Hier gibt es halt regelmäßig Geld und habe ein festes Pensum an Stunden, das ich absolvieren muss. Also ansich ist das was ganz anderes als das oben erwähnte, nämlich eine sog. geringfügig entlohnte (Allein)Beschäftigung (im Volksmund auch "400-Euro-Job").

Meine Frage(n):
Gibt es da irgendwelche steuerlichen oder versicherungstechnischen Probleme? Hab da was von "Problemchen" mit den Sozialversicherungssteuern gelesen...

Falls ja, muss ich den Job im Krankenhaus nun aufgeben um nicht unnötig Geld abgeben zu müssen?
Ich möchte mir den nämlich beibehalten um ab und an da mal aufzutauchen... jibt jut Jeld. Ich will da nicht mehr... sagen wir mal "hauptberuflich" arbeiten.

Falls Abgaben, welche und wie hoch? Oder gibt es da irgendwelche Tipps&Tricks bzgl. der Steuerklassen udn Pauschalsteuern?

2. Lohnsteuerkarte ja/nein oder verstaubt die aktuelle im Krankenhaus nur noch und kann sie mitnehmen? Müssen die Arbeitgeber jeweils unanhängig von einander davon wissen?


Viele Fragen, keine Antworten... da schwirrts in meinem Kopf...
Nicht wundern, bei den ganzen Personalbteilungen im Krankenhaus kann mir das entweder keiner sagen oder die Leute, die das Wissen, sind im Urlaub, auf Kur oder einfach nur mooooordmäßig beschääääääääftigt... -.-

Ich werde weiterschauen, ob sich was finden lässt... wäre aber lieb, wenn jemand, der ähnliches oder sogar gleiches erlebt hat ein paar Zeilen schreiben könnte ;)

VG
Arrr!!! :evil:

2

Wednesday, February 27th 2013, 10:53pm

Die Arbeitgeber müssen übereinander wissen.
Die beiden Arbeitgeber brauchen deine Lohnsteuerkarte,
beim Finanzamt kannst du eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.
Welches F-Amt für dein Anliegen zuständig ist, erfährst du u.a. im Ordnungsamt.

Eine von den Beschäftigungen wird mit der Steuerklasse 6. belastet. Diese Steuer kannst du aber dann nachher durch
Steuererklärung zurückbekommen, solange du im Jahr weniger als ungefähr 8000€ verdienst.
Die Lohnsteuererklärung kannst du günstig bei einem der Lohnsteuervereine kriegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Viel Erfolg!

sos1981

Alter Hase

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3

Wednesday, February 27th 2013, 11:12pm

Ich möchte nun zum 15.03 zwei HiWi-Jobs an unserer Uni annehmen (Erstmal: Geht das überhaupt?..).

Ja, das geht definitiv. Es ist völlig egal, wie viele Jobs du an der Uni annimmst - du darfst nur nicht über die Grenze von 83 Gesamtstunden im Monat kommen, denn dann würde die Uni deinen Studienerfolg in Frage stellen.
Du musst halt nur bei jedem Arbeitsvertrag, den du in der Uni abschließt, auch deinen anderen außeruniversitären Vertrag und den anderen Vertrag in der Uni als zusätzliche Beschäfftigung angeben. Für zusätzliche Beschäftigungen in der Uni fallen dabei auch keine zusätzlichen Steuern an, d.h. du kommst damit dann nicht in eine höhere Steuerklasse, weil das alles über eine Abrechnung läuft. Die Uni meldet nur deine Gesamtstunden an die OFD Niedersachen und die überweisen dann einmal im Monat die Kohle für alle Uni-Jobs.

Wenn du außerhalb der Uni noch zusätzlich arbeitest, verhält es sich so, wie Arne geschrieben hat: Steuerklasse 6 für eine der Beschäftigungen, wobei die Uni-Beschäftigungen nur als eine Beschäfftigung zählen.
Der Einzigste ist noch viel einziger als der Einzige!

Anzumana

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4

Thursday, February 28th 2013, 9:15am

Hi,
bi mir ist mehr oder weniger die Selbe Situation.
Habe mich daher bis jetzt zumindest recht gut informiert wie das ganze am besten funktioniert.
Generell ist es so das du schauen solltest welchen der Jobs du als Hauptjob sehen willst.
Diesen kannst du als Werkstudentenvertrag nehmen.
Dadurch kannst du bis zu 20 Stunden die Woche dort arbeiten ohne das es Probleme gibt.
Die Nebenjobs bei der Uni kannst du 2 annehmen solltest halt schauen das du dort im Gehalt insegesamt auf diese maximal 450 Euro kommst.
Denn dadurch bleib der Job als Minijob und du bekommst nicht in die Problematik mit steurlichen Sachen.
Dann ist es noch möglich das du einen Antrag auf Befreiung für die Rentenversicherung bezogen auf die Jobs an der Uni machst. (bzw. immer auf den Job der der Minijob ist)
Dadurch bekommst du den Betrag den du dort verdienst fast ohne Abzüge ausgezahlt.
"There is no patch for human stupidity"

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Halo

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5

Thursday, February 28th 2013, 2:46pm

Kann das was hier gesagt wurde weitestgehend bestätigen. Die monatliche Stundengrenze die du arbeiten darfst liegt meines Wissens nach jedoch bei 86 Stunden (nicht 83 Stunden) - und die ist jobübergreifend!

Zu der Anzahl der Jobs die man an der Uni machen darf: theoretisch so viele wie du willst, das ist richtig. Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung (aus Oktober 2012) sagen, dass sich die Abrechnungsstelle ab 4 Jobs quer stellt a la "das geht so nicht!" ;)

beste Grüße!

SammysHP

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6

Thursday, February 28th 2013, 2:49pm

Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung (aus Oktober 2012) sagen, dass sich die Abrechnungsstelle ab 4 Jobs quer stellt a la "das geht so nicht!" ;)

Mit welcher Begründung?

Halo

Trainee

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7

Thursday, February 28th 2013, 3:22pm

Keine Ahnung. Es wurde von dem Institut an dem ich die vierte Beschäftigung anfangen wollte gesagt, dass die Abrechnungsstelle gesagt hat, dass das nicht geht. Bin dem nicht weiter nachgegangen, da die Stunden dann einfach in den November geschoben wurden (Ende Oktober hatte einer meiner anderen Jobs aufgehört).

Interessant finde ich die Abrechnung für Oktober:
Grundbezug: xxx Euro (runterrechnebar auf 40 Stunden, das steht allerdings nicht dabei)
Verg.Wihi: xxx Euro, 13 Stunden
Verg.Wihi: xxx Euro, 13 Stunden

Die "Grundbezug" Position hieß im September ebenfalls noch "Verg.Wihi" und war auch mit 40 Stunden angegeben.

Ich nehme an, dass vielleicht deren Verwaltungsprogramm einfach nicht für so viele Jobs konzipiert ist oder so. Frag mich nicht. Der zusätzliche Job sollte übrigens bei 12 Stunden liegen.

Ozz

Trainee

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8

Monday, March 4th 2013, 7:55am

Wow, ich bin ja über das Feedback begeistert! :D Danke für die Infos ;) Gut, weiß ich bescheid mit den HiWi-Jobs. Ist nur noch die Frage, wie das alles verrechnet wird, aber da werde ich mal forschen und danach gucken ;)
Arrr!!! :evil:

Oelkstul

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Monday, March 4th 2013, 3:07pm

Sicher dass man die Lohnsteuerkarte überhaupt noch benötigt (zumindest an der Uni)?
Meines wissens ist das bereits seit 1-2 Jahren nicht mehr der Fall?

Jost

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10

Monday, March 4th 2013, 3:29pm

Man braucht keine Lohnsteuerkarte mehr. Die wird auch bei der nächsten Abgabe einbehalten, und man kriegt keine neue.

Ozz

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11

Thursday, March 7th 2013, 12:55pm

Also ich musste grad gestern noch eine abgeben.... oO
Arrr!!! :evil: