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Sehr geehrte Mitlieder des Prüfungsausschusses Informatik,
Sehr geehrter Studiendekan,
anbei finden Sie einen Antrag des Fachrats Informatik an den Prüfungsausschuss Informatik zum Thema Wiederholungsprüfungen in Nebenfächern. Wir bitten den Prüfungsausschuss inständig, in dieser Sache zeitnah zu entscheiden, da bereits in Kürze einige solcher Prüfungen stattfinden, an denen betroffene Studierende teilnehmen möchten.
Antragstext folgt:
Sehr geehrte Mitlieder des Prüfungsausschusses Informatik,
der Fachrat Informatik beantragt, dass Wiederholungsprüfungen in Nebenfächern, die außerhalb unserer Prüfungszeiträume angeboten werden, von Studierenden der Informatik und Technischen Informatik wahrgenommen werden dürfen. Eine Teilnahme an einer solchen Wiederholungsklausur soll einen normalen Versuch kosten.
Der Grund ist, dass in vielen Nebenfächern Veranstaltungen nur jährlich stattfinden. Um bei Nichtbestehen einer dieser Prüfungen kein volles Jahr warten zu müssen, werden oft Wiederholungsklausuren zu Anfang des darauf folgenden Semesters (also außerhalb unserer Prüfungszeiträume) angeboten, an denen Studierende der Informatik in der Vergangenheit auch teilgenommen haben. Eine Teilnahme an einer solchen Wiederholungsprüfung soll ab sofort (laut der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) jedoch nicht mehr möglich sein.
Wir sehen diesen Umstand als äußerst kritisch an. Es gibt zwei Situationen, in denen sich durch diese Regelung eine unweigerliche Studienzeitverlängerung ergibt:
In dem Fall, dass eine Nebenfachprüfung im vorletzten Semester des Studiums nicht bestanden wird (durch Krankheit oder Nichtbestehen), kann sich das Studium unweigerlich um ein Semester verlängern. Besteht man alle Prüfungen im letzten Studiensemester und schließt auch die Abschlussarbeit erfolgreich ab, fehlt zum Studienabschluss nur eine einzige Veranstaltung, die aber nicht per Ausnahmereglung nachgeholt werden darf, weil zum Zeitpunkt des einzig möglichen Wiederholungstermins noch weitere Prüfungsleistungen ausstehen.
In dem Fall, dass zwei Nebenfachprüfungen im letzten Semester des Studiums nicht bestanden werden (auch wieder durch Krankheit oder Nichtbestehen), verlängert sich das Studium unweigerlich um zwei Semester. Dies kommt dadurch zustande, dass nur eine der Prüfungen mit der Ausnahmeregelung wiederholt werden darf (wieder unter der Voraussetzung, dass nur die beiden Nebenfachprüfungen zum erfolgreichen Abschluss fehlen). Die andere Prüfung kann nicht, wie bei Vorlesungen mit Prüfungen in jedem Semester, schon im nächsten Semester wiederholt werden, sondern erst nach zwei weiteren Semestern. Somit verlängert sich das Studium um ein ganzes Jahr mit einem Semester Leerlauf, da die entsprechende Prüfung nur einmal jährlich angeboten wird.
Besonders falls der oder die Studierende die Klausur auf Grund einer Krankheit nicht mitschreiben durfte, sehen wir an dieser Stelle eine große Ungerechtigkeit.
In der Vergangenheit konnten solche Fälle durch Nachschreibklausuren in den entsprechenden Nebenfach-Veranstaltungen unkompliziert entschärft werden. Wir haben Kontakt zu Studierenden, die durch diese - nun von der Vorsitzenden des Prüfungsausschuss untersagte - Regelung vor einer Studienzeitverlängerung "gerettet" wurden, es handelt sich also nicht nur um konstruierte Fälle.
Dies ist eine eindeutige Benachteiligung der Studierenden gegenüber denen, die in der aktuellen Prüfungsordnung bereits eine solche Wiederholungsklausur mitgeschrieben haben - vielleicht sogar ein legitimer Grund für eine Klage. Dabei ist zu bemerken, dass durch die bisherige Regelung keine zusätzlichen Versuche erschlichen wurden, das Ergebnis der Nachprüfung wurde nach unseren Informationen in dem Semester eingetragen, in dem die Prüfung eigentlich nicht angeboten wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Fachrat Informatik
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Nebenfachwiederholungsprüfungen in BWL/VWL:
Wiederholer müssen sich umgehend nach Bekanntwerden des Nichtbestehens oder Vorliegen des Attests im Prüfungsamt melden und sich zur Wiederholungsprüfung im gleichen Semester anmelden (Formular).
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