Sollte kein Problem sein. In unserer Prüfungsordnung steht ja z.B.
(2) Die Zulassung wird versagt, wenn in einem vergleichbaren Studiengang, insbesondere in einem Studiengang Informatik oder einem verwandten Studiengang mit starkem Informatikbezug an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland, eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist.
Das wird bei anderen Hochschulen ähnlich da stehen. Da das bei dir aber nicht der Fall ist, brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denke ich.
Im Zweifelsfall guck dir die PO oder Zulassungsordnung des Wunschstudiengangs an.