Relevant wird dies insbesondere bei der Vorlage der SemesterCard im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle, wenn diese mit einem Lichtbildausweis verglichen wird. (…) Nach Absprache mit dem GVH werden keine neuen SemesterCards ausgestellt.
Relevant könnte es aber auch sein, wenn man die SemesterCard als Nachweis des Studentenstatus für irgendeine Vergünstigung vorlegt und dort das Geburtsdatum verglichen wird. Wenn sich die Uni nicht bereit erklärt, eine neue SemesterCard auszustellen, sollte man mindestens ein Recht auf eine schriftliche Bestätigung und Richtigstellung dieses Fehlers haben.