Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Semesterwochenstunden, also wieviele Stunden (= 45 Minuten) die Veranstaltung pro Woche dauert.
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Original von Catherine
PS: weißt du vielleicht was SWS bedeutet?
Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Sie soll zum kommenden Semester in Kraft treten und ist soweit ich weiß fast fertig.
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Original von Torrero
Gibt es schon genaueres über die neue Studienordnung? Inhalte und vor allem wann sie in Kraft tritt?
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Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Da die neue Studien- bzw. Prüfungsordnung noch nicht verabschiedet ist, ist bisher gar nichts definitiv.
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Original von mDev
aber gibt es nicht schon einige feststehende änderungen?
welche pflichtvorlesungen fallen DEFINITIV weg? welche kommen DEFINITIV hinzu? bleibt die anzahl der wahlfächer gleich?
Für die Studierenden wird es eine Übergangsregelung geben, wie die genau aussieht, steht meines Wissens auch noch nicht fest.
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ich denke aus gründen der studienplanung wären diese punkte schon äusserst wichtig zu wissen, insbesondere fürs 4. sem!
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Original von Lucky
Ach menno, aber ist das Gerücht von wegen Calculus fällt weg denn wenigstens verbreitet? Dann könnte ja was dran sein![]()
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Original von migu
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Original von Lucky
Ach menno, aber ist das Gerücht von wegen Calculus fällt weg denn wenigstens verbreitet? Dann könnte ja was dran sein![]()
Das wäre auf keinen Fall ein grundsätzlicher Vorteil, denn die fehlenden Kreditpunkte müssten durch andere (Pflicht)Prüfungen wieder ausgeglichen werden. Bedeutet: Es kämen in einem solchen Fall andere Pflichtvorlesungen - die man auch mögen kann oder nicht.
(Eine genaue Übersicht der Änderungen sollten wir von der Fachschaft veröffentlichen. Allerdings würde das - wie Joachim treffend sagt - nicht definitiv sein, sondern nur der Orientierung dienen.)
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Wenn ich § 2 (1) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler richtig verstehe, dann können Calculus A und Calculus B weiterhin in die Fachprüfung Mathematik (Pflicht) eingebracht werden.
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Original von Torrero
So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?
This post has been edited 1 times, last edit by "Joachim" (Jun 23rd 2004, 12:20am)
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Original von Joachim
Wenn ich § 2 (1) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler richtig verstehe, dann können Calculus A und Calculus B weiterhin in die Fachprüfung Mathematik (Pflicht) eingebracht werden.
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Original von Torrero
So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?
Es ist dann wohl sogar so, daß man alle bisher bestandenen Prüfungsleistungen in die jeweilige Fachprüfung einbringen kann (sofern keine automatische Umbuchung stattfindet), es geht also nichts verloren.
Date of registration: Dec 11th 2001
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Nachholen muß man diese Prüfungsleistungen nicht, da sie ja nicht mehr Teil einer Fachprüfung sind. Nicht bestandene Prüfungsleistungen (sofern es sich nicht um Freiversuche handelt) werden jedoch übernommen, siehe dazu § 2 (11) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler in Verbindung mit § 6 (Abschnitt nach "Notenverbesserung") der Studienordnung.
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Original von Torrero
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Original von Joachim
Wenn ich § 2 (1) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler richtig verstehe, dann können Calculus A und Calculus B weiterhin in die Fachprüfung Mathematik (Pflicht) eingebracht werden.
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Original von Torrero
So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?
Das hab ich schon verstanden, aber was ist wenn ich die im ersten Anlauf nicht bestanden habe, muss ich die dann noch bestehen, oder kann ich es sein lassen und die 5en bei einem Wechsel unter den Tisch fallen lassen.
Date of registration: Oct 9th 2002
Location: da drüben, gleich dort.
Occupation: Warum? Hmm, weil ich sonst nix mit meiner Zeit anzufangen weiß :D
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Original von Torrero
OK, d.h. dass eine Calculus A oder B-Prüfung, die nicht bestanden wird und erstmalig und studienbegleitend unternommen wurde unter den Tisch fällt, wenn ich zur neuen Studienordnung wechsele ?
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Original von T2k
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Original von Torrero
OK, d.h. dass eine Calculus A oder B-Prüfung, die nicht bestanden wird und erstmalig und studienbegleitend unternommen wurde unter den Tisch fällt, wenn ich zur neuen Studienordnung wechsele ?
du meinst eine 5in calcA zb die laut alter studienordnung nicht als freiversuch gilt, sprich 4freiversuche bereits durch andere prüfungen aufgebraucht (auch wenn dieses praktisch vielleicht nicht möglich ist)? soweit ich verstanden habe haste dann die 5 auch in der neuen stuord., obwohl dort ja jedes fach als freiversuch gilt, welches studienbegleitend erstmalig abgelegt wurde (meiner meinung nach gilt die neue stuord. nicht rückwirkend).
T2k
This post has been edited 1 times, last edit by "Torrero" (Jun 23rd 2004, 2:30pm)