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Catherine

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1

Monday, October 13th 2003, 2:15pm

Frage über die Studienordnung

Hallo Leute,

ich habe von der alter Studienordnung (03.07.02) gelesen, dass für Master Studierende man von Katalog A max. 8 CP aus Grundlagen-Veranstaltungen wählen darf und von Katalog B mindestens 6 CP aus weiterführenden Veranstaltung. Ist die aktuelle Studienordnung auch so?

Noch eine Frage über Katalog B, Fach BWL.
In DB des Lehrveranstaltungskatalog finde ich "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre I" mit 6 CP, hat diese 6 CP mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II" zu tun? Oder zusammen haben die Beide 12 CP? Und bei der Veranstaltung "Betriebliche Entscheidungen", es gibt nur I, III und IV, ohne II?

herzlichen Dank
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Benjamin

Segelnder Alter Hase

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2

Monday, October 13th 2003, 2:21pm

Grundladen BWL I für Ainf entspricht den Vorlesungen Gdl BWL I + II der WiWi, die wir in einem Semester belegen.
d.h. wir machen 2 Vorlesungen und schreiben hinterher eine Klausur über beide Vorlesungen.
so hab ich es zumindest verstanden ;)
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

Catherine

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3

Monday, October 13th 2003, 2:31pm

Danke sehr, d.h. im Wintersemester 03/04 mache ich die Vorlesung Gdl BWL I ohne Klausur, im Sommersemester 04 mache ich die Vorlesung Gdl BWL II und schreibe eine Klausur über die beide Vorlesungen und am Ende bekomme ich 6 CP, oder? :)) danke
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Benjamin

Segelnder Alter Hase

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4

Monday, October 13th 2003, 2:48pm

NEIN
du belegt BWL I und II der Wiwis im WS und schreibst direkt danach die Klausur. Das ist dann unser BWL I für Ainf. BWL I für uns gibt es auch nur jährlich.

(Angaben ohne Gewehr ;) )
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Catherine

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5

Monday, October 13th 2003, 3:02pm

Ach so, jetzt verstehe ich. Unser BWL I bestand aus BWL I und II der Wiwis. Dank sehr. ;)

PS: weißt du vielleicht was SWS bedeutet?
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6

Monday, October 13th 2003, 3:04pm

Quoted

Original von Catherine
PS: weißt du vielleicht was SWS bedeutet?
Semesterwochenstunden, also wieviele Stunden (= 45 Minuten) die Veranstaltung pro Woche dauert.
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Torrero

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7

Tuesday, April 20th 2004, 12:10pm

Gibt es schon genaueres über die neue Studienordnung? Inhalte und vor allem wann sie in Kraft tritt?

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8

Tuesday, April 20th 2004, 1:45pm

Quoted

Original von Torrero
Gibt es schon genaueres über die neue Studienordnung? Inhalte und vor allem wann sie in Kraft tritt?
Sie soll zum kommenden Semester in Kraft treten und ist soweit ich weiß fast fertig.

Zu den Inhalten sind mir zwar einige Details bekannt, aber ich weiß nicht, ob die noch aktuell sind, daher sag ich dazu lieber nichts, um nicht unnötig Verwirrung zu stiften.
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mDev

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9

Tuesday, April 20th 2004, 5:57pm

aber gibt es nicht schon einige feststehende änderungen?

welche pflichtvorlesungen fallen DEFINITIV weg? welche kommen DEFINITIV hinzu? bleibt die anzahl der wahlfächer gleich?

ich denke aus gründen der studienplanung wären diese punkte schon äusserst wichtig zu wissen, insbesondere fürs 4. sem!

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10

Tuesday, April 20th 2004, 6:16pm

Quoted

Original von mDev
aber gibt es nicht schon einige feststehende änderungen?

welche pflichtvorlesungen fallen DEFINITIV weg? welche kommen DEFINITIV hinzu? bleibt die anzahl der wahlfächer gleich?
Da die neue Studien- bzw. Prüfungsordnung noch nicht verabschiedet ist, ist bisher gar nichts definitiv.

Quoted

ich denke aus gründen der studienplanung wären diese punkte schon äusserst wichtig zu wissen, insbesondere fürs 4. sem!
Für die Studierenden wird es eine Übergangsregelung geben, wie die genau aussieht, steht meines Wissens auch noch nicht fest.
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Lucky

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11

Wednesday, April 21st 2004, 1:29pm

Ach menno, aber ist das Gerücht von wegen Calculus fällt weg denn wenigstens verbreitet? Dann könnte ja was dran sein :)
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migu

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12

Wednesday, April 21st 2004, 2:15pm

Quoted

Original von Lucky
Ach menno, aber ist das Gerücht von wegen Calculus fällt weg denn wenigstens verbreitet? Dann könnte ja was dran sein :)

Das wäre auf keinen Fall ein grundsätzlicher Vorteil, denn die fehlenden Kreditpunkte müssten durch andere (Pflicht)Prüfungen wieder ausgeglichen werden. Bedeutet: Es kämen in einem solchen Fall andere Pflichtvorlesungen - die man auch mögen kann oder nicht.
(Eine genaue Übersicht der Änderungen sollten wir von der Fachschaft veröffentlichen. Allerdings würde das - wie Joachim treffend sagt - nicht definitiv sein, sondern nur der Orientierung dienen.)
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

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13

Wednesday, April 21st 2004, 6:18pm

Quoted

Original von migu

Quoted

Original von Lucky
Ach menno, aber ist das Gerücht von wegen Calculus fällt weg denn wenigstens verbreitet? Dann könnte ja was dran sein :)

Das wäre auf keinen Fall ein grundsätzlicher Vorteil, denn die fehlenden Kreditpunkte müssten durch andere (Pflicht)Prüfungen wieder ausgeglichen werden. Bedeutet: Es kämen in einem solchen Fall andere Pflichtvorlesungen - die man auch mögen kann oder nicht.
(Eine genaue Übersicht der Änderungen sollten wir von der Fachschaft veröffentlichen. Allerdings würde das - wie Joachim treffend sagt - nicht definitiv sein, sondern nur der Orientierung dienen.)


Das wäre schön. Besser ein bischen Orientierung als gar keine. Irgendwas wird schon dran sein. Wenn einzelne Gerüchte von Profs bestätigt oder bekräftigt werden. (habe von Vollmer was über Komplexität gehört und von Erne was über Calculus)

Torrero

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14

Tuesday, June 22nd 2004, 11:35pm

So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?

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15

Wednesday, June 23rd 2004, 12:18am

Quoted

Original von Torrero
So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?
Wenn ich § 2 (1) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler richtig verstehe, dann können Calculus A und Calculus B weiterhin in die Fachprüfung Mathematik (Pflicht) eingebracht werden.

Es ist dann wohl sogar so, daß man alle bisher bestandenen Prüfungsleistungen in die jeweilige Fachprüfung einbringen kann (sofern keine automatische Umbuchung stattfindet), es geht also nichts verloren.
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Torrero

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16

Wednesday, June 23rd 2004, 12:22am

Quoted

Original von Joachim

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Original von Torrero
So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?
Wenn ich § 2 (1) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler richtig verstehe, dann können Calculus A und Calculus B weiterhin in die Fachprüfung Mathematik (Pflicht) eingebracht werden.

Es ist dann wohl sogar so, daß man alle bisher bestandenen Prüfungsleistungen in die jeweilige Fachprüfung einbringen kann (sofern keine automatische Umbuchung stattfindet), es geht also nichts verloren.


Das hab ich schon verstanden, aber was ist wenn ich die im ersten Anlauf nicht bestanden habe, muss ich die dann noch bestehen, oder kann ich es sein lassen und die 5en bei einem Wechsel unter den Tisch fallen lassen.

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17

Wednesday, June 23rd 2004, 12:45pm

Quoted

Original von Torrero

Quoted

Original von Joachim

Quoted

Original von Torrero
So jetzt hab ich mal schnell die neue Prüfungs- und Studienordnung überflogen und hab an alle, die sich damit auskennen ne konkrete Frage.
Was ist mit Fächern die beim Wechsel komplett wegfallen, wie Calculus A und Calculus B ? Hat ein Nichtbestehen dieser Vorlesungen noch Auswirkungen aus das Studium nach dem Wechsel, oder ist es dann total wumpe, ob mann die beiden bestanden hat?
Wenn ich § 2 (1) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler richtig verstehe, dann können Calculus A und Calculus B weiterhin in die Fachprüfung Mathematik (Pflicht) eingebracht werden.


Das hab ich schon verstanden, aber was ist wenn ich die im ersten Anlauf nicht bestanden habe, muss ich die dann noch bestehen, oder kann ich es sein lassen und die 5en bei einem Wechsel unter den Tisch fallen lassen.
Nachholen muß man diese Prüfungsleistungen nicht, da sie ja nicht mehr Teil einer Fachprüfung sind. Nicht bestandene Prüfungsleistungen (sofern es sich nicht um Freiversuche handelt) werden jedoch übernommen, siehe dazu § 2 (11) der Durchführungsbestimmungen für Wechsler in Verbindung mit § 6 (Abschnitt nach "Notenverbesserung") der Studienordnung.
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18

Wednesday, June 23rd 2004, 2:15pm

OK, d.h. dass eine Calculus A oder B-Prüfung, die nicht bestanden wird und erstmalig und studienbegleitend unternommen wurde unter den Tisch fällt, wenn ich zur neuen Studienordnung wechsele ?

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19

Wednesday, June 23rd 2004, 2:25pm

Quoted

Original von Torrero
OK, d.h. dass eine Calculus A oder B-Prüfung, die nicht bestanden wird und erstmalig und studienbegleitend unternommen wurde unter den Tisch fällt, wenn ich zur neuen Studienordnung wechsele ?


du meinst eine 5in calcA zb die laut alter studienordnung nicht als freiversuch gilt, sprich 4freiversuche bereits durch andere prüfungen aufgebraucht (auch wenn dieses praktisch vielleicht nicht möglich ist)? soweit ich verstanden habe haste dann die 5 auch in der neuen stuord., obwohl dort ja jedes fach als freiversuch gilt, welches studienbegleitend erstmalig abgelegt wurde (meiner meinung nach gilt die neue stuord. nicht rückwirkend).


T2k
Die zweithäufigste Todesursache eines Soldaten ist das Gewicht seines Rückentornisters ("http://olnigg.de/" Aug05/Nr120)

Torrero

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20

Wednesday, June 23rd 2004, 2:28pm

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Original von T2k

Quoted

Original von Torrero
OK, d.h. dass eine Calculus A oder B-Prüfung, die nicht bestanden wird und erstmalig und studienbegleitend unternommen wurde unter den Tisch fällt, wenn ich zur neuen Studienordnung wechsele ?


du meinst eine 5in calcA zb die laut alter studienordnung nicht als freiversuch gilt, sprich 4freiversuche bereits durch andere prüfungen aufgebraucht (auch wenn dieses praktisch vielleicht nicht möglich ist)? soweit ich verstanden habe haste dann die 5 auch in der neuen stuord., obwohl dort ja jedes fach als freiversuch gilt, welches studienbegleitend erstmalig abgelegt wurde (meiner meinung nach gilt die neue stuord. nicht rückwirkend).


T2k


Nee, ich meine eine 5 in Calculus A oder B, die als Freiversuch gilt.
Calculus A hab ich bestanden, nur hab ich mega-Bammel vor Calculus B, deswegen will ich schon mal vorfühlen, ob ein durchfallen darin beim Wechsel irgendwelche Konsequenzen hätte.

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