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Sascha

Die dunkle Seite der Macht...

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Posts: 177

Date of registration: Dec 9th 2001

Location: Hannover

Occupation: Gute Frage!

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Thursday, October 16th 2003, 8:47am

Informationen für die fertigen Bachelor Asolventen

Hallo Kollegen,

der Prüfungsausschuß informiert:


1. Bitte haben Sie Geduld mit der Ausstellung von Bescheini-
gungen der Pruefungsleistungen bzw. der Zeugnisse. Der
Ruecklauf und die Verbuchung von ca. 2000 Pruefungsergeb-
nissen brauchen Zeit.

2. Die Pruefungsordnung definiert, was "zusaetzliche Pruefungs-
leistungen" im Bachelorstudium waren:

§14(9) Prüfungsleistungen, die erstmals abgelegt werden, nachdem
für die betreffende Fachprüfung bereits in einem früheren
Prüfungszeitraum die vorgeschriebene Zahl von Kreditpunkten
erreicht wurde, gehen nicht in die Bildung der zugehörigen
Fachnote und der Leistungskennzahl ein.

"Fachpruefungen" meinen hier die Kataloge A, AG und B.

3. Ggfs. ist ein Antrag* zum Zeugnis zu stellen:

§16(1) ... Dem Zeugnis wird ein Verzeichnis der bestandenen
Prüfungsleistungen beigefügt. Zusätzliche Prüfungsleistungen
gemäß §14(9) werden auf Antrag aufgeführt.

4. Vor allem aber muss explizit bis zur ersten Meldung zu
Masterpruefungen beantragt werden*, welche dieser zusaetzlichen
Pruefungsleistungen für das Master-Studium anerkannt werden
sollen. Das passiert nicht automatisch und ist voellig unab-
haengig von Punkt 3:

§25( 8 ) Es werden höchstens 30 CP aus Prüfungsleistungen anerkannt,
die bereits im Rahmen des Bachelor-Studiengangs ... abgelegt
wurden und ... [im Master-Studium] wählbar sind, welche aber
gemäß § 14(9) nicht in die Bachelor-Prüfung einbezogen worden
sind.

Achtung: Durch die Anerkennung gelten betroffene Faecher aus den
Katalogen als gewaehlt.

*) Antraege: formlose Briefe, eigenhaendig unterschrieben, ans PrAmt