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Original von Studienordnung
Freiversuche: Im Rahmen der Bachelor-Prüfung gelten während der ersten 4 Fachsemester pro Semester max. 4 mit „nicht ausreichend“ bewertete Prüfungsleistungen als nicht unternommen, wenn sie studienbegleitend erstmals und gemäß Studienplan (§10 Studienordnung) abgelegt werden (Freiversuch). Sind mehr als 4 Prüfungsleistungen pro Semester mit „nicht ausreichend“ bewertet, so gelten die 4 dieser Prüfungsleistungen mit den höchsten Kreditpunktzahlen als Freiversuche. Ein Verschieben der Freiversuche über das jeweilige Semester hinaus ist auch bei Vorliegen triftiger Gründe nicht zulässig.
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Location: da drüben, gleich dort.
Occupation: Warum? Hmm, weil ich sonst nix mit meiner Zeit anzufangen weiß :D