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Arne

ThI

  • "Arne" is male

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21

Wednesday, March 3rd 2004, 11:01am

hm ich hab die Erfahrung gemacht, das "Nachschreibeklausuren" im Folgesemester meist etwas schwieriger als die Regelklausuren waren.
"NP - The class of dashed hopes and idle dreams." Complexity Zoo

migu

free rider

  • "migu" is male

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22

Wednesday, March 3rd 2004, 11:06am

Quoted

Original von vier
hm ich hab die Erfahrung gemacht, das "Nachschreibeklausuren" im Folgesemester meist etwas schwieriger als die Regelklausuren waren.


Das kann ich - z.B. bei Stochastik A - bestätigen.
So ist es aber nicht immer und überall.
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

Benjamin

Segelnder Alter Hase

  • "Benjamin" is male

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23

Wednesday, March 3rd 2004, 11:19am

Quoted

Original von migu
Wenn sich also abzeichnet, dass du die Vorlesung eh nicht ein zweites Mal wirst hören können, dann schreib die Klausur besser so früh wie möglich nach.
(Natürlich solltest du dich im 2. Semester nur dann zur ThI-Prüfung anmelden, wenn du dir relativ sicher bist, sie bestehen zu können.)


Aber dann lieber mal informieren, wie es mit den Boni ist. Ob z.B. im 2ten Sememster der Bonus aus dem ersten noch gilt. Im dritten mit einer neuen Vorlesung muss man den sich ja wieder neu erarbeiten. Ist ja auch gut so. Auch wenn man die Vorlesung nicht nocheinmal hören kann, sollte man so nocheinmal die volle Übung mitnehmen. :)
Ergo: Stochastik A erst wieder im 5ten Sem schreiben 8) X(
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

Hypathia

Zuhörer

  • "Hypathia" is female

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24

Wednesday, March 3rd 2004, 7:35pm

Attest?

hi,
es ist nicht logisch; wenn man wegen seiner Krankheit einen freiversuch Klausur nicht schreiben kann und ein Attest bekommt, wird der Klausur kein Freiversuch in folgendem Semester

an metrekare: ich denke:wenn es dir nicht so schlecht gehts,ist es sinnvoller,dass du Klausur trotzdem schreibst.(obwohl du nicht so viel gelernt hattest wegen deiner Krankheit) weil du kein Freiversuch beim Klausur am nächsten mal haben wirdst.

Habe ich recht? ich verstehe nicht genau die Freiversuch Bedingungen.
kann Jemand erzählen (nochmal)

cowhen

Muuuh!

  • "cowhen" is male

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25

Wednesday, March 3rd 2004, 8:52pm

RE: Attest?

Quoted

Original von Hypathia
Habe ich recht? ich verstehe nicht genau die Freiversuch Bedingungen.
kann Jemand erzählen (nochmal)

Zunächst das unumgängliche Zitat aus der PO:

Quoted

Die grosse PO spricht: $15(7) Im Rahmen der Bachelor-Prüfung gelten während der ersten 4 Fachsemester pro Semester
max. 4 mit „nicht ausreichend“ bewertete Prüfungsleistungen als nicht unternommen, wenn sie
studienbegleitend erstmals und gemäß Studienplan (§10 Studienordnung) abgelegt werden
(Freiversuch). Sind mehr als 4 Prüfungsleistungen pro Semester mit „nicht ausreichend“ bewertet,
so gelten die 4 dieser Prüfungsleistungen mit den höchsten Kreditpunktzahlen als Freiversuche.
Ein Verschieben der Freiversuche über das jeweilige Semester hinaus ist auch bei Vorliegen
triftiger Gründe nicht zulässig. Satz 1 ist nicht auf Prüfungsleistungen anzuwenden, die
gemäß § 13 Abs. 3 als mit „nicht ausreichend“ bewertet gelten.


Eigentlich steht da alles aber nochmal mit meinen Worten: Wenn du dich in dem Semester für eine Prüfung angemeldet hast, in dem es der Regelstudienplan auch vorsieht und du durchfällt, dann gilt diese durchgefallen Prüfung als nicht unternommen. Du kannst (und bei Pflichtfächern musst) sie wiederholen und auf deinem Zeugnis, in der LKZ und im Durchschnitt wird die nicht bestandene Prüfung nicht auftauchen. Wenn du allerdings nochmal durchfällst, dann taucht die 5 auf, geht in den Schnitt ein etc. und du musst die Prüfung (wenn es ein Pflichtfach ist) nochmal machen.

Maximal bekommst du pro Semester 4 dieser Freiversuche. Fälltst du also in einem Sem in 5 Prüfungen durch dann geht eine 5 gleich ein.

Wenn du krank bist (mit Attest) bekommst du zwar keine 5 aber die Klausur wurde trozdem unternommen, du warst ja angemeldet. Und wenn das ein Freiversuch war gibt es im Semester drauf keinen mehr, weil du ja schon 2x zur Klausur angemeldet warst.
hth
cowhen
plenty of time to relax when you are dead

Benjamin

Segelnder Alter Hase

  • "Benjamin" is male

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26

Wednesday, March 3rd 2004, 8:55pm

RE: Attest?

also ausführlicher

Quoted

Prüfungsordnung §15(7)
(7) Im Rahmen der Bachelor-Prüfung gelten während der ersten 4 Fachsemester pro Semester
max. 4 mit „nicht ausreichend“ bewertete Prüfungsleistungen als nicht unternommen, wenn sie
studienbegleitend erstmals und gemäß Studienplan (§10 Studienordnung) abgelegt werden
(Freiversuch).


Du hast also in den ersten 4 Semestern des Bachelors JEWEILS 4 Freiversuche. D.h. wenn Du dort eine 5 schreibst, gilt die Klausur als nicht geschrieben. Dieses gilt aber nur für Prüfungen die studienbegleitend abgelegt werden. Also wenn man die Prüfungen dann schreibt, wie es in der Tabelle im §10 der Studienordnung verzeichnet ist. Zudem gilt dieses dazu hierraus folgend nur für den allerersten Anlauf.
z.B. gilt es für erstes mal Calculus B im 2ten Semester, oder ET1 im ersten.
aber NICHT für den zweiten Versuch von CalcA im 2ten Sem.


Quoted

Prüfungsordnung §15(7)
Sind mehr als 4 Prüfungsleistungen pro Semester mit „nicht ausreichend“ bewertet,
so gelten die 4 dieser Prüfungsleistungen mit den höchsten Kreditpunktzahlen als Freiversuche.


Wenn man also mehr als 4 Fünfen schreibst, gelten davon maximal 4 als nicht geschrieben/unternommen. Es werden dann die 4 mit den meisten Kreditpunkten von Prüfungsamt automatisch ausgewählt. Dies ist für den Studenten das beste, da diese mit einer 5 in der LKZ am schwersten wiegen würden.

Quoted

Prüfungsordnung §15(7)
Ein Verschieben der Freiversuche über das jeweilige Semester hinaus ist auch bei Vorliegen
triftiger Gründe nicht zulässig. Satz 1 ist nicht auf Prüfungsleistungen anzuwenden, die
gemäß § 13 Abs. 3 als mit „nicht ausreichend“ bewertet gelten.


Hier steht es dann auch schwarz auf weiß. Egal ob logisch oder nicht.
Ist man Krank, verfällt auch der Freiversuch.

Solange man nicht im Bett bleiben muss, sollte man also immer hingehen. Und selbst wenn man ne 5 schreibt, tut man ggf. den anderen einen gefallen, weil so ggf. der Schnitt gehoben wird bei mehr 5en.

edited: MIST, war zu langsam :D
Es gibt nur eine bessere Sache als auf dem Wasser zu sein: Noch mehr auf dem Wasser sein.

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ente

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  • "ente" is male

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27

Monday, March 29th 2004, 7:46pm

RE: Attest?

Hallo,

nochmal die Frage: Ist ein Nichterscheinen zur Klausur über einen Freiversuch abgedeckt ?
Klar das die anderen Voraussetzung erfüllt sein müssen.

Gruß
ente

  • "Joachim" is male

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28

Monday, March 29th 2004, 7:54pm

RE: Attest?

Quoted

Original von ente
nochmal die Frage: Ist ein Nichterscheinen zur Klausur über einen Freiversuch abgedeckt ?
Klar das die anderen Voraussetzung erfüllt sein müssen.
§ 13 (1) der Prüfungsordnung in Verbindung mit § 15 (7) und dem in diesem Thread bereits geschriebenen wird Deine Frage beantworten.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

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ente

Trainee

  • "ente" is male

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29

Monday, March 29th 2004, 8:13pm

RE: Attest?

Also, wenn ich das richtig gelesen habe bin ich auf der sicheren Seite , mit dem Freiversuch.
Und brauche mir kein Atest besorgen ?

ente

  • "Joachim" is male

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30

Monday, March 29th 2004, 8:26pm

RE: Attest?

Quoted

Original von ente
Also, wenn ich das richtig gelesen habe bin ich auf der sicheren Seite , mit dem Freiversuch.
Und brauche mir kein Atest besorgen ?
Nochmal in komprimierter Form:

  • alle Prüfungsleistungen, zu denen man angemeldet war, gelten als unternommen
  • unternommene Prüfungsleistungen, die gemäß § 13 (2) der Prüfungsordnung versäumt wurden (z. B. Krankheit, Schwangerschaft), werden behandelt als wären sie nicht unternommen worden (sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt)
  • unternommene Prüfungsleistungen, die unter die Freiversuchsregelung fallen, werden behandelt als wären sie nicht unternommen worden


Fazit: Sofern Du in einem Semester nicht mehr Freiversuche benötigst als Du zur Verfügung hast, bringt Dir ein Attest rein gar nichts.
The purpose of computing is insight, not numbers.
Richard Hamming, 1962

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ente

Trainee

  • "ente" is male

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31

Monday, March 29th 2004, 9:44pm

RE: Attest?

DANKE !!! Joachim

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