Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Freiversuch spielt keine Rolle. In die Bachelorprüfung gehen ohnehin nur bestandene Prüfungsleistungen ein. Und wenn da noch nichts bestanden wurde, ist das jeweilige Fach nicht in die Bachelorprüfung eingebracht worden. Du kannst also neu wählen.
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Original von vier
Ich habe jetzt im Sommersemester zum ersten Mal Grundlagen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung I gehört, was auch meine erste Vorlesung im Verkehrswesen-Katalog als B-Fach ist. Nun hab ich die Klausur nicht bestanden (5.0) und diese würde, da ich im 4ten Semester bin noch als Freiversuch gelten (oder?).
Geht es, dass ich jetzt Verkehrswesen wegfallen lasse und stattdessen ein anderes B-Fach nehme?
Quoted
Spaetestens seit der expliziten Angabe der Anwendungsfaecher auf den Meldeboegen besteht hier rechtliche Klarheit, dass ein jeweiliges Anw.fach X als eines Ihrer Anwendungsfaecher gewaehlt haben.
Die Rücknahme der Wahl eines Anwendungsfachs kann nur (zusammen mit der regulären Rücknahme der Meldung zu allen zugehörigen Prüfungsleistungen) bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums erfolgen (PrAus-Sitzung 01.07.2003, Top 6).
Quoted
Bestimmungen fuer einen Wechsel in die neue PO:
Auf Antrag können [aufgrund der erheblichen Änderung des Nebenfachangebots] zu ein oder zwei Anwendungsfächern jeweils sämtliche alten Prüfungsleistungen in zusätzliche Prüfungsleistungen umgebucht werden."
... und neue Nebenfaecher gewaehlt werden.