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Wednesday, February 2nd 2005, 11:05am

Master-Studium: mehr als 8 CP aus Katalog T

Vielleicht interessiert es einige:

Die aktuelle Studienordnung/Prüfungsordnung sieht im Masterstudium nur acht Kreditpunkte aus dem Theorie-Katalog vor. Diese Regelung macht es somit unmöglich, Theoretische Informatik im Studium zu vertiefen. Aus diesem Grund habe ich vor kurzem einen Antrag beim Prüfungsausschuß gestellt, zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Katalog T wie reguläre Lehrveranstaltungen aus dem Katalog A zu behandeln. Diesem Antrag hat der Prüfungsausschuß prinzipiell zugestimmt.

Konkret bedeutet das (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25.1.2005): "Abweichend von §14(8) [automatische Behandlung von Prüfungsleistungen als zusätzliche Prüfungsleistungen] werden Prüfungsleistungen zur Fachprüfung Theorie (T) auch nach Erreichen der geforderten Mindestkreditpunktzahl von 8 CP auf Antrag als reguläre Prüfungsleistungen zu dieser Fachprüfung behandelt. Die dadurch erzielten Kreditpunkte werden auf die bei der Fachprüfung Informatik (A) erforderliche Mindestkreditpunktzahl angerechnet."

"Auf Antrag" heißt hierbei, daß bei der Prüfungsanmeldung eine entsprechende Kennzeichnung dieser Prüfungsleistungen auf dem Anmeldeformular erfolgen muß.

Bei der nächsten Änderung der Studienordnung/Prüfungsordnung wird diese Sonderregelung eingearbeitet. Gültig ist sie jedoch bereits ab dem Sommersemester 2005.
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MAX

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Saturday, February 5th 2005, 1:38am

Wo du gerade dieses Problem ansprichst, habe ich eine Frage dazu. Werden die Lehrveranstaltungen aus dem Katalog T als "grundlagen" oder "weiterführend" in den Katalog A übernommen?
Das ist ja wichtig, was §25(4) der Prüfungsordnung angeht. Weiß du da mehr?
mfg
MAX

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Saturday, February 5th 2005, 1:41pm

Quoted

Original von MAX
Werden die Lehrveranstaltungen aus dem Katalog T als "grundlagen" oder "weiterführend" in den Katalog A übernommen?
Die gelten alle als weiterführende Lehrveranstaltungen.
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MAX

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Saturday, February 5th 2005, 2:40pm

Danke! Noch eine Frage (ist mir so gestern spontan aufgekommen). Mich würde interessieren, ob man z.B. Rechnernetze II in Katalog B (glaube jetzt Informationstechnik) einbringen kann? Die Vorlesungen Intergrierte Netze von Herrn Jobmann und Rechnernetze II von Hernn Grimm sind ziemlich ähnlich (sowie Rechnernetze I und Netze und Protokolle), was zumindestens die Beschreibung des Lehrstoffes angeht.
Und überhaupt, ganz allgemein. Wäre es möglich eine Themenänliche Lehrveranstaltung X aus dem Katalog Y in ein Katalog Z einzubringen?
Ich denke an dieser Stelle wäre ein Verbesserungsbedarf unserer Prüfungsordnung.
mfg
MAX

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Saturday, February 5th 2005, 11:54pm

Quoted

Original von MAX
Und überhaupt, ganz allgemein. Wäre es möglich eine Themenänliche Lehrveranstaltung X aus dem Katalog Y in ein Katalog Z einzubringen?
Die Zuordnung zu den Katalogen nimmt der Prüfungsausschuß vor. Es ist daher natürlich möglich, diese Zuordnung anzupassen und eine Prüfungsleistung (wie es zum Beispiel in Katalog AG der Fall war und evtl. sogar noch ist) mehreren Katalogen zuzuordnen. Sofern der jeweilige Dozent diese Ansicht teilt, könnte man einen Antrag beim Prüfungsausschuß stellen. Ich schätze die Erfolgsaussichten jedoch als eher gering ein.
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Sunday, February 6th 2005, 12:28pm

OK, Danke für die Info!
mfg
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migu

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Tuesday, May 17th 2005, 11:59am

RE: Master-Studium: mehr als 8 CP aus Katalog T

Quoted

Original von Joachim
Konkret bedeutet das (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25.1.2005): "Abweichend von §14(8) [automatische Behandlung von Prüfungsleistungen als zusätzliche Prüfungsleistungen] werden Prüfungsleistungen zur Fachprüfung Theorie (T) auch nach Erreichen der geforderten Mindestkreditpunktzahl von 8 CP auf Antrag als reguläre Prüfungsleistungen zu dieser Fachprüfung behandelt. Die dadurch erzielten Kreditpunkte werden auf die bei der Fachprüfung Informatik (A) erforderliche Mindestkreditpunktzahl angerechnet."
Eine Frage blieb mir noch offen: Müssten Prüfungen aus dem T-Katalog in diesem Fall nicht einem Fach zugeordnet werden? Oder gelten sie als Theorieprüfungen, deren CP einfach dem A-Katalog zugeschrieben werden?
tar: Anlegen eines leeren Archivs wird feige verweigert.

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Tuesday, May 17th 2005, 12:33pm

RE: Master-Studium: mehr als 8 CP aus Katalog T

Quoted

Original von migu
Müssten Prüfungen aus dem T-Katalog in diesem Fall nicht einem Fach zugeordnet werden? Oder gelten sie als Theorieprüfungen, deren CP einfach dem A-Katalog zugeschrieben werden?
Herr Lipeck teilte mir vor einiger Zeit auf meine Nachfrage hin mit, daß das Fach "Theorie" in Katalog A nicht zu deklarieren ist, d. h. man kann nach wie vor Lehrveranstaltungen aus bis zu sieben anderen Fächern über Katalog A in die Masterprüfung einbringen.
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migu

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Tuesday, May 17th 2005, 1:21pm

RE: Master-Studium: mehr als 8 CP aus Katalog T

Quoted

Original von Joachim

Quoted

Original von migu
Müssten Prüfungen aus dem T-Katalog in diesem Fall nicht einem Fach zugeordnet werden? Oder gelten sie als Theorieprüfungen, deren CP einfach dem A-Katalog zugeschrieben werden?
Herr Lipeck teilte mir vor einiger Zeit auf meine Nachfrage hin mit, daß das Fach "Theorie" in Katalog A nicht zu deklarieren ist, d. h. man kann nach wie vor Lehrveranstaltungen aus bis zu sieben anderen Fächern über Katalog A in die Masterprüfung einbringen.
Das hört sich gut an! :)
Danke für die prompte Anwort.
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