Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
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Date of registration: Dec 11th 2001
Location: Hämelerwald
Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Die gelten alle als weiterführende Lehrveranstaltungen.
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Original von MAX
Werden die Lehrveranstaltungen aus dem Katalog T als "grundlagen" oder "weiterführend" in den Katalog A übernommen?
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Occupation: Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Forschungszentrum L3S, TU Braunschweig)
Die Zuordnung zu den Katalogen nimmt der Prüfungsausschuß vor. Es ist daher natürlich möglich, diese Zuordnung anzupassen und eine Prüfungsleistung (wie es zum Beispiel in Katalog AG der Fall war und evtl. sogar noch ist) mehreren Katalogen zuzuordnen. Sofern der jeweilige Dozent diese Ansicht teilt, könnte man einen Antrag beim Prüfungsausschuß stellen. Ich schätze die Erfolgsaussichten jedoch als eher gering ein.
Quoted
Original von MAX
Und überhaupt, ganz allgemein. Wäre es möglich eine Themenänliche Lehrveranstaltung X aus dem Katalog Y in ein Katalog Z einzubringen?
Eine Frage blieb mir noch offen: Müssten Prüfungen aus dem T-Katalog in diesem Fall nicht einem Fach zugeordnet werden? Oder gelten sie als Theorieprüfungen, deren CP einfach dem A-Katalog zugeschrieben werden?
Quoted
Original von Joachim
Konkret bedeutet das (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25.1.2005): "Abweichend von §14([automatische Behandlung von Prüfungsleistungen als zusätzliche Prüfungsleistungen] werden Prüfungsleistungen zur Fachprüfung Theorie (T) auch nach Erreichen der geforderten Mindestkreditpunktzahl von 8 CP auf Antrag als reguläre Prüfungsleistungen zu dieser Fachprüfung behandelt. Die dadurch erzielten Kreditpunkte werden auf die bei der Fachprüfung Informatik (A) erforderliche Mindestkreditpunktzahl angerechnet."
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Herr Lipeck teilte mir vor einiger Zeit auf meine Nachfrage hin mit, daß das Fach "Theorie" in Katalog A nicht zu deklarieren ist, d. h. man kann nach wie vor Lehrveranstaltungen aus bis zu sieben anderen Fächern über Katalog A in die Masterprüfung einbringen.
Quoted
Original von migu
Müssten Prüfungen aus dem T-Katalog in diesem Fall nicht einem Fach zugeordnet werden? Oder gelten sie als Theorieprüfungen, deren CP einfach dem A-Katalog zugeschrieben werden?
Das hört sich gut an!
Quoted
Original von Joachim
Herr Lipeck teilte mir vor einiger Zeit auf meine Nachfrage hin mit, daß das Fach "Theorie" in Katalog A nicht zu deklarieren ist, d. h. man kann nach wie vor Lehrveranstaltungen aus bis zu sieben anderen Fächern über Katalog A in die Masterprüfung einbringen.
Quoted
Original von migu
Müssten Prüfungen aus dem T-Katalog in diesem Fall nicht einem Fach zugeordnet werden? Oder gelten sie als Theorieprüfungen, deren CP einfach dem A-Katalog zugeschrieben werden?